Howard Neu

Die UDRP-Panelisten-Listen der WIPO Entscheider für Q1/2022 liegen vor

Domain-Anwalt Howard Neu führt seit einigen Jahren Listen von UDRP- und URS-Entscheidern bei WIPO und NAF, die Streitbeilegungsverfahren zu Gunsten von Domain-Inhabern entscheiden. Dieser Tage legte er zwei weitere Artikel mit aktuellen Listen der WIPO-Panelisten für das erste Halbjahr 2022 vor. Diesmal berücksichtigte Neu alle Entscheidungen – und damit auch die Standardentscheidungen.

Der US-amerikanische Rechtsanwalt Howard Neu war mitverantwortlich für die früheren Domainer-Konferenzen T.R.A.F.F.I.C., die er zusammen mit Domain-King Rick Schwartz in die Welt rief und lange Jahre mit ihm organisierte. Als Kenner der Domain-Investoren-Landschaft und der juristischen Nöte von Domainern im Falle von UDRP-Verfahren, bereitet er Listen von UDRP-Entscheidern auf, die Domainer-freundliche Entscheidungen treffen. Diese Kenntnis hilft Gegnern eines UDRP-Verfahrens, die eigenen Chancen im Verfahren zu erhöhen, da man gegebenenfalls ein Gremium aus drei Panelisten beantragen kann, wobei man einen der Entscheider selbst auswählen darf. In diesem Jahr berücksichtigt Neu erstmals alle, also auch die Beschwerdeführer-freundlichen, von den Panelisten getroffenen Entscheidungen, weshalb sich die Listen ändern. Sie orientieren sich jetzt auch daran, wer die meisten Entscheidungen getroffen hat. Zusätzlich wird die Anzahl der Abweisungen berücksichtigt.

WIPO verzeichnete im vergangenen Halbjahr 1.974 Entscheidungen ohne Gegner und 198 mit Gegner; insgesamt gab es im ersten Halbjahr 2022 2.172 Entscheidungen. Bei den 1.974 Standardfällen gingen 1.960 zu Gunsten der Beschwerdeführer aus und die Domain(s) wurde(n) transferiert. Bei zwölf Fällen wurde der Transfer verweigert, wobei sogar zwei Fälle von Reverse Domain Name Hijacking (RDNH) festgestellt wurden: einer von W. Scott Blackmer und einer von Assen Alexiev. Von den 198 Fällen mit Gegner kam es bei 124 (63 Prozent) zu Transferentscheidungen. In 74 (37 Prozent) Fällen wurde die Beschwerde abgewiesen. RDNH-Entscheidungen gab es einige, darunter zwei von Matthew Kennedy und je eine von W. Scott Blackmer, Dr. Torsten Bettinger, Brian Winterfeldt, Alfred Meijboom, Richard Lyon, Lawrence Nodine, Antony Gold, Emanuelle Ragot und Luca Barbero.

Während das FORUM (früher NAF) bei den Fällen ohne Gegner mit 31 unterschiedlichen Panelisten aufwartete, waren es bei WIPO 269, wobei Matthew Lillieengren mit 35 Entscheidungen (34 Transfers, 1 Abweisung) an erster Stelle steht, gefolgt von Steven Maier mit 32 Entscheidungen. Bei den Fällen mit Gegnern waren immerhin 93 WIPO-Panelisten aktiv (gegenüber 45 beim FORUM), wobei Matthew Kennedy mit 12 Transferentscheidungen und 4 Abweisungen mit 2 RDNHs aufwartet. Ihm folgt auf Platz 2 Andrew Lothian mit 6 Transferentscheidungen und erstaunlichen 8 Abweisungen. Im zweiten Artikel zu den WIPO-Panelisten geht Neu kurz auf die „Verteidiger“ der Domain-Inhaber ein: so verteidigte Dr. John Berryhill in 6 Verfahren erfolgreich, und Jason Schaeffer in 2 Verfahren. Unter den Panelisten sprach W. Scott Blackmer die meisten Abweisungen aus, nämlich ganze 10, wobei er zwei Mal auch RDNH feststellte. Auf dem zweiten Platz steht Andrew Lothian mit 8 Abweisungen. Über die vergangenen 12 Monate betrachtet, steht W. Scott Blackmer abermals auf Platz 1 mit 16 Abweisungen und 2 RDNH, gefolgt von Warwick Rothnie mit 15 Abweisungen. Darauf folgt Andrew Lothian mit 14 Abweisungen und 2 RDNH. Auf Platz 1 der Liste der WIPO-Entscheider mit den meisten Abweisungen steht allerdings Hon. Neil Brown mit insgesamt 149.

Abschließend können wir wiederholen, was wir vergangene Woche schon geäußert haben: Durch die Aufnahme aller Entscheidungen in die Listen bekommt man ein besseres Gefühl für die geringe Anzahl von Abweisungen gegenüber der Menge an positiven Entscheidungen. Howard Neu nutzt den letzten Absatz für Spekulationen über die seltenere Bestellung einzelner WIPO-Panelisten, die zu Domain-Inhaber freundlich entscheiden. Das wäre weiter zu beobachten.

Die beiden Artikel mit den Listen finden Sie auf dem Webangebot von Howard Neu hier und hier.

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