.GE-Verfahren

Die BMW AG erstreitet erfolgreich zwei georgische Domains

In den vergangenen Tagen erwehrte sich die Bayerische Motoren Werke AG, kurz BMW, in drei UDRP-Verfahren vor der WIPO gegen den Missbrauch von Domains. Zwei der Entscheidungen haben wir uns angeschaut. Im Streit um bmw.ge und bmw.com.ge kam die der UDRP nachgebildete .GE-Policy, alleinige Streitbeilegung für die georgische Endung .ge, zum Zuge. BMW war jeweils erfolgreich.

bmw.ge – WIPO Case No. DGE2023-0003
Der Streit um bmw.ge erwies sich als eindeutig, aber verwirrend. Als Inhaber der Ende Dezember 2007 registrierten Domain war Zaza Shonia eingetragen. Im am 11. Januar 2023 gestarteten Verfahren nach der .GE-Policy meldeten sich allerdings gleich drei Gegner, von denen aber niemand Zaza Shonia war. Einer erklärte, Zaza Shonia sei verstorben; einen Nachweis dafür legte er aber nicht vor. Die Domain bmw.ge war nie mit einer Website verknüpft, allerdings nutzten die selbsternannten Gegner jeweils eMail-Adressen unter bmw.ge. 2013 meldete sich einer der drei »Gegner« telefonisch beim damaligen georgischen Vertreter von BMW und bot die Domain bmw.ge zum Preis von EUR 450.000,– zum Kauf an. Später verringerte sich der Preis auf einen BMW im Wert von EUR 100.000,–. Am 28. Januar 2023 meldete sich einer der drei Gegner und gratulierte dem Vertriebsmanager von BMW zu seiner Ernennung; er erklärte, dass er die Domain bmw.ge vor einiger Zeit erworben habe und nun für Verhandlungen über deren Verkauf bereit sei.

Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie eingesetzt, der der Beschwerde von BMW stattgab (WIPO Case No. DGE2023-0003). Zunächst machte Rothnie klar, dass nach formellen Gesichtspunkten Zaza Shonia Gegner sei. Zudem stellte er fest, dass alle Personen, die als Gegner kommuniziert haben, von der Beschwerde Kenntnis hatten und die Gelegenheit genutzt haben, der Beschwerde zumindest summarisch entgegenzutreten. Alsdann bestätigte Rothnie die Identität von Domain und Marke. Weiter war für ihn klar, dass der Gegner die Domain Jahrzehnte nach Entstehung der Marke „BMW“ registriert hatte. Es sei zwischen den Parteien unstreitig, dass BMW dem Gegner die Nutzung der Marke in Form der Domain bmw.ge nicht erlaubt habe. Die Domain verweise auf keinen der Namen der Gegner. Sie erklärten aber unter anderem, dass man die Domain seit Jahren unverändert nicht genutzt habe. Einer erklärte, die Domain werde zur Zeit nicht genutzt, aber wenn Interesse bestehe, sie zu erwerben, möge man Bescheid geben. Minutiös ging Rothnie an dieser Stelle die Für und Wider durch, welche zur Beurteilung eines berechtigten Interesses in Betracht kommen. So könne man das Drei-Zeichen-Kürzel „BMW“ für vielerlei andere Begrifflichkeiten nutzen, doch ermächtige dies nicht jeden dazu, die Domain zu registrieren. So verwies Rothnie unter anderem darauf, dass es sich um eine auch in Georgien bekannte Marke handele, die mit dem Autohersteller in Zusammenhang gebracht werde. Das Verhalten der Gegner spreche hingegen gegen ein Recht oder berechtigtes Interesse, auch da sie nichts vorgetragen haben, dem sich irgendwelche ordentlichen Pläne für die Nutzung der Domain ergäben. Letzten Endes kam er zu dem Ergebnis, dass nichts für ein Recht oder berechtigtes Interesse der Gegner an der Domain spreche.

Schließlich bestätigte Rothnie noch das Vorliegen der Bösgläubigkeit, die nach .GE-Policy anders als bei der UDRP nicht bei Registrierung und Nutzung gegeben sein muss, sondern lediglich bei einem von beiden. Hier hatte Rothnie keine Schwierigkeiten festzustellen, dass der Gegner vor Registrierung der Domain die BMW AG und ihre Marke kannte und also die Domain bmw.ge registrierte, um einerseits BMW daran zu hindern, die Domain selbst zu registrieren, und andererseits, um wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen, indem die Domain an BMW verkauft werden sollte. Damit waren alle drei Voraussetzungen der .GE-Policy erfüllt und Rothnie entschied auf Übertragung der Domain bmw.ge auf BMW.

bmw.com.ge – WIPO Case No. DGE2023-0005
Vergleichsweise übersichtlich war hingegen der Fall im Streit um die ebenfalls georgische Domain bmw.com.ge, den der australische Jurist Andrew F. Christie – seinerseits nach der .GE-Policy – entschied. Inhaberin der Domain ist die georgische Omega Motors Ltd., die die im Februar 2005 registrierte Domain bmw.com.ge aufgrund vertraglicher Vereinbarung mit BMW berechtigterweise nutzte. Der Vertrag und das Nutzungsrecht liefen allerdings am 31. Dezember 2022 aus. Omega Motors gab die Domain daraufhin aber entgegen der vertraglichen Vereinbarung nicht zurück. Aus diesem Grunde startete BMW das WIPO-Verfahren nach der .GE-Policy, dem Omega Motors nicht entgegentrat. So hatte Christie kein Problem aufgrund des Vertrages, der die Rückgabe der Domain mit regelte, das Vorliegen aller drei Voraussetzungen der .GE-Policy festzustellen und auf Übertragung der Domain bmw.com.ge zu entscheiden (WIPO Case No. DGE2023-0005).

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