Erklärungsnotstand: "tele-kom.com"

Domaininhaberin vor der WIPO

»Telepathische Musik« veranlasste eine in Amerika ansässige Privatperson dazu, die Domain »tele-kom.com« zu registrieren. Der Domainname stehe für das deutsch-englische Wortgemisch »telepatics komponents«, das eine Art von »telepathischer Musik« beschreibe, erklärte die Inhaberin der Internetadresse vor der World Intellectual Property Organisation (WIPO). Dort hatte die Deutsche Telekom AG Klage eingereicht und wegen der mangelnden Überzeugungskraft der Beklagten auch gewonnen (Fall Nr.: D2003-0688).

Das angerufene Schiedsgericht verwies auf die internationale Bekanntheit der Marke »Telekom«, die mit der Adresse der Beklagten identisch sei. Die Angaben der Domaininhaberin, die Seite für ein gutgläubiges Angebot zu nutzen, konnte das Gericht nicht bestätigen. Die von der Beklagten geäußerte Erklärung des aus »telepatics« und »komponents« zusammengesetzen Wortmixes, hielt es für wenig überzeugend, die Abkürzug »kom« stehe überdies im deutschsprachigen Raum vor allem für »Kommunikation«, nicht aber für »Komponenten«. Als eine großartige Marketingidee pries hingegen die Beklagte die Registrierung des strittigen Domainnamens für ein musikalisches Angebot. Gerade weil jeder »tele-kom« mit Telekommunikation in Verbindung bringe, sei es etwas Neues, den Begriff für einen anderen Bereich wie Musik, Telepathie oder Hypnose zu nutzen. In dieser Erklärung sah das Schiedsgericht allerdings die indirekte Bestätigung der Beklagten, von der Bekanntheit der Marke »Telekom« profitieren zu wollen. Die Marketingidee demonstriere demzufolge eine Registrierung in böser Absicht. Damit wurde die Domain an die Deutsche Telekom AG übertragen.

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