Eigentor

Apple erstreitet vor NAF 16 Domains

Apple hat in zwei UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) Verfahren 16 Domains erstritten, die Daniel Bejan registriert hatte. Der ehemalige Domain-Inhaber startete daraufhin auf Youtube eine Kampagne unter dem Titel „Boycott Apple!“ – und erhielt wenig Applaus.

Daniel Bejan registrierte die 16 Domains, unter denen man beispielsweise macbookpro.com/.net/.org/.biz/.us, blueipod.com, redipods.com und andere findet, zwischen 2006 und 2009. Apple strengte am 16. und 23. November 2009 die UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) an. Daniel Bejan reagierte nicht darauf und entgegnete den Vorwürfen nichts. Panelist James A. Carmody hatte so keinerlei Probleme, am 06. Januar 2010 in beiden Verfahren die Übertragung der fraglichen Domains auf den Antragsteller anzuordnen.

Daraufhin rief Daniel Bejan am 12. Januar 2010 per Video dazu auf, Apple zu boykottieren. In dem rund fünfeinhalb Minuten langen Film wendet er sich nicht gegen die Entscheidungen des NAF, aber beklagt sich darüber, dass ihn Apple nicht zuvor kontaktiert, sondern gleich das UDRP-Verfahren angestrengt habe. Er hätte Apple gerne die Domains gegeben. Das Verhalten Apples zeige, dass mit dem Unternehmen heute etwas nicht stimme. Weiter fragt er, was mit der Welt los ist und ob wir vergessen hätten, wie man Menschen behandelt. Mit diesem Statement stößt Bejan freilich nicht auf offene Ohren. Elliot Silver fragte in seinem Weblog, was die Domainer-Gemeinde dazu meine. Die ist beinahe einhellig der Ansicht, Bejan habe eine bewusste rechtswidrige Kennzeichenrechtsverletzung begangen und sei als Krimineller einzustufen; Mitleid zeigte sich nur vereinzelt.

Das Beispiel von Daniel Bejan, der behauptet, er habe keine Ahnung vom Markenrecht gehabt und nichts Böses gewollt, ist kein Einzelfall. Markeninhaber und Registrare müssen sich tagtäglich damit herumschlagen, dass Kennzeichenrechte verletzende Domains gezielt oder unbewusst registriert werden. Dass Apple hier den Weg über die UDRP gewählt hat, kommt dem Betroffenen noch zu Gute, da ihm so keine Kosten entstehen. Ein zivilrechtliches Verfahren vor den ordentlichen US-Gerichten hätte sicher zigtausende Dollar Kosten verursacht. Die Ausrede, man habe nichts gewusst, hilft auch in Deutschland nicht, wenn dem Domain-Inhaber eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung ins Haus flattert. Für eine Markenrechtsverletzung bedarf es keines vorsätzlichen Handelns. Das Markenrecht greift auch, wenn man ohne Wissen und Wollen die Rechte eines Dritten verletzt.

Die Übertragung der Domains von Daniel Bejan ist noch nicht abgeschlossen. Das Video auf Youtube ist dafür aber mittlerweile nicht mehr verfügbar; es wurde vom Nutzer entfernt, lautet die Meldung auf Youtube.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top