Debüt

Haribo gewinnt seinen ersten UDRP-Streit

Die Haribo GmbH & Co. KG betritt Neuland: ihr erstes UDRP-Verfahren richtete sich gegen haribo-de.com, bei dem sie lediglich die Löschung der Domain beantragte. Ein zweites UDRP-Verfahren, über die Domain haribo-de.net ist anhängig.

Die Haribo GmbH & Co. KG hat ihren ersten UDRP-Streit gewonnen. Sie sah ihre EU-Marke »HARIBO« durch die Domain haribo-de.com verletzt. Die Domain wurde im März 2018 über einen Privacy-Service mit Sitz in Denver im US-Bundesstaat Colorado registriert und über einen WhatsApp-Kettenbrief vermarktet. Konsumenten sollten über den Kettenbrief auf die Website haribo-de.com gelockt werden, auf der Haribo-Produkte und die Haribo-Marke angezeigt wurden. Bei einem vermeintlichen Wettbewerb auf der Seite, bei dem man Haribo-Produkte gewinnen können sollte, wurden die Konsumenten um persönliche Daten und die Weiterleitung des Links an zehn ihrer WhatsApp-Kontakte gebeten. Derzeit ist die Domain haribo-de.com bei Sedo geparkt und liefert verschiedene Links aus, bei denen Haribo davon ausgeht, dass es sich um Pay-per-Click-Angebote handelt. Haribo strengte ein UDRP-Verfahren vor der WIPO an und beantragte die Löschung der Domain. Der Gegner meldete sich nicht zum Verfahren. Als Entscheider wurde der kroatische Diplomjurist und Patent-Agent Mladen Vukmir benannt.

Vukmir prüfte die Sache und bestätigte, nachdem er in Eigenregie Recherche betrieben hatte, die Beschwerde von Haribo (WIPO Case No. D2018-1975). Unproblematisch in dem Verfahren war für Vukmir, dass Haribo einige Unterlagen auf Deutsch eingereicht hatte, da er selbst dieser Sprache mächtig ist. Aus seiner Sicht sind Marke und Domain zum Verwechseln ähnlich. Die Ähnlichkeit werde durch den Zusatz »-de« nicht verringert; vielmehr sei »-de« als geographischer Hinweis zu verstehen, da »de« für Deutschland stehe. Haribo hatte aus Sicht von Vukmir auch den Anscheinsbeweis erbracht, dass der Gegner nicht berechtigt oder ein berechtigtes Interesse an der Domain haribo-de.com habe: Haribo habe nachgewiesen, Inhaber der Marke »HARIBO« zu sein und dass es keinen anderen Inhaber dieser Marke gebe. Weiter sei der Domain-Inhaber unter dem Domain-Namen nicht bekannt und nutze die Domain nicht in Verbindung mit einem gutgläubigen Waren- oder Dienstleistungsangebot oder in einer legitimen, nichtgewerblichen oder fairen Weise ohne Absicht zur Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils. Vielmehr zeige sich an dem WhatsApp-Kettenbrief und der aktuellen Nutzung mit Payper-Click-Links, dass der Inhaber der Domain versucht, mit der Marke der Beschwerdeführerin wirtschaftliche Vorteile zu erlangen. Unter diesen Umständen konnte Vukmir kein berechtigtes Interesse des Gegners an der Nutzung der Domain erkennen. Dies alles wies auch auf die Bösgläubigkeit des Domain-Inhabers hin: Für Vukmir ergab sich, dass dem Gegner bei Registrierung der Domain die Marke der Beschwerdeführerin, die keinem allgemeinen Begriff entspricht, bekannt war. Und dass er einerseits mit dem WhatsApp-Kettenbrief und andererseits mit den Pay-perClick-Links Nutzer und Konsumenten fehlleitete, um wirtschaftliche Vorteile aus der Marke von Haribo zu ziehen. Vukmir weist in der Entscheidung darauf hin, dass er selbst Recherchen vorgenommen und die aktuelle Website unter haribo-de.com aufgerufen habe. Aufgrund der vorhandenen Sedo-Parkingsite sei für ihn klar, dass der Gegner die Domain haribo-de.com dafür nutze, um mit der Marke der Beschwerdeführerin Gewinne zu erzielen. Das alles spreche für seine Bösgläubigkeit bei der Registrierung und Nutzung der Domain haribo-de.com. Damit waren alle drei Elemente der UDRP erfüllt und Vukmir entschied – dem Antrag der Beschwerdeführerin entsprechend – auf Löschung der Domain.

Dass der Privacy-Anbieter des Beschwerdegegners in diesem Fall seinen Sitz im US-Bundesstaat Colorado hat, ist das kleine Bonbon der nach unseren Erkenntnissen ersten UDRP-Entscheidung, die über eine Domain, die die Marke »HARIBO« missbraucht, erging. Haribo ist wohl ein Neuling auf diesem Gebiet. Warum man nicht die Übertragung der Domain beantragt hatte, ist sicherlich auf den geringen Nutzen der Domain für Haribo zurückzuführen. Ob es allerdings weise war, die Domain wieder freizusetzen, wird sich zeigen. Das wird auch für den zweiten, noch anhängigen Streit um die Domain haribo-de.net (WIPO Case No. D2018-2614) gelten.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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