Die Telecommunications Regulatory Authority (TRA), Verwalterin des Länderkürzels .bh von Bahrain, hat sich mit dem Arab Center for Dispute Resolution (ACDR) auf eine Zusammenarbeit verständigt.
Damit können juristische Auseinandersetzungen um eine .bh-Domain künftig auch vor dem außergerichtlichen Schiedsgericht des ACDR geklärt werden. Die Regelung gilt auch für internationalisierte Domains unter .bh; seit dem 3. Quartal 2019 ist es möglich, arabische Schriftzeichen in einer .bh-Domain zu verwenden. »This will have a positive impact in making the domain name for the Kingdom of Bahrain trusted and reliable.«, so Mohamed Alnoaimi, Director of Technical & Operations der Registry. Eine freie Registrierung unter .bh ist allerdings auch weiterhin ausgeschlossen; .bh erfordert daher unverändert einen Sitz vor Ort. Über so genannte Trustee-Modelle kann diese Voraussetzung jedoch erfüllt werden.