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Scheidsverfahren um .ua-Domains seit 01. Juli 2023 wieder möglich

Die in Genf ansässige World Intellectual Property Organization (WIPO) hat ihre schiedsgerichtliche Tätigkeit für ukrainische .ua-Domains zum 01. Juli 2023 wieder aufgenommen.

Seither ist es möglich, Schiedsverfahren aufgrund der Schiedsregelung für .ua-Domains einzuleiten. Die ».UA Domain Name Dispute Resolution Policy« ist eng an die »Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy« (UDRP) angelehnt. Angesichts des unverändert andauernden russischen Angriffskrieges ist die Wiederaufnahme aber mit besonderen Verfahrensgarantien verbunden, insbesondere mit der Möglichkeit, Fristen zu verlängern. Beschwerdegegner können zum Beispiel die Frist für die Einreichung der Erwiderung auf Antrag um bis zu 14 Kalendertage zusätzlich zu den bisher 20 Kalendertagen verlängern. Außerdem kann im Fall des Unterliegens die Frist für die Einreichung einer Zivilklage beim zuständigen nationalen Gericht der Ukraine, um die Umsetzung der Entscheidung zu stoppen, um bis zu 14 Kalendertage verlängert werden; aktuell sind es 10 Arbeitstage. Wer zusätzliche Fragen hat, kann sich unter arbiter.mail@wipo.int an die WIPO wenden.

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