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.nl führt bei Streitbeilegung nach der UDRP unter Länderendungen

In seiner Rubrik bei circleid.com schaute sich Domain-Jurist Doug Isenberg diesmal an, welche Länderendungen bei UDRP-Verfahren am beliebtesten sind.

Nicht alle Länderendungen weisen Streitbeilegungsverfahren wie die UDRP für Domain-Streitereien auf. Bestes Beispiel ist die deutsche Endung .de, für die die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG meint, dass das deutsche Rechtssystem sehr brauchbare Verfahrensformen zur Verfügung stellt, um schnelle und günstige Ergebnisse zu erzielen. Doch mehr als 52 Länderendungen haben die Struktur der UDRP für eigene Streitbeilegungsverfahren übernommen oder eigene entwickelt und die World Intellectual Property Organization (WIPO) als Streitbeilegungsstelle akkreditiert. Fragt sich nur, wie oft wird das jeweilige Streitbeilegungsverfahren für die einzelnen Länderendungen genutzt – und warum?

Doug Isenberg hat die verschiedenen Verfahren unter den einzelnen Länderendungen zusammengezählt, die bei WIPO geführt wurden. Durch die Jahre mauserte sich die niederländische Endung .nl mit 955 Verfahren (bis 18.10.2017) auf Platz ein. Es folgten die australische .au (780 Fälle), die spanische .es (666 Fälle), die schweizer .ch 579 Fälle), die kolumbianische .co (509 Fälle), die mexikanische .mx (461 Fälle), die französische .fr (373 Fälle), die tuvaluische .tv (306 Fälle), die rumänische .ro (187 Fälle) und auf Platz 10 die iranische .ir (161 Fälle).

Die Zahlen sind Nichts im Vergleich zu 49.000 Fälle unter .com, über 6.000 Fälle bei .net und über 4.000 Fälle bei .org, die bei WIPO entschieden wurden. Und sicher ist die Anzahl registrierter Domains ein Indiz für die Menge der Streitbeilegungsverfahren, wobei 15 Mio. registrierter .net Domains nur knapp drei Mal soviel Domains wie die 5,7 Mio. .nl-Domains darstellen, aber eben sechs Mal soviele Domain-Streite mit sich bringen. Doug Isenberg vermutet aber noch andere Gründe für die Rangordnung unter den Länderendungen. So werden .tv und .co speziell vermarktet, unter anderem als .com-Alternative, womit sie auch für Cypersquatter attraktiv werden, was mehr Markenrechtsverletzungen und so auch verhältnismäßig mehr UDRP-Verfahren unter den Endungen mit sich bringe. Unter .nl zahlen die Beschwerdeführer für die dem eigentlichen Verfahren vorausgehende Mediation keine Verfahrensgebühren, erst wenn es ins streitige Verfahren geht fallen Gebühren an. Das schafft Anreize, es erstmal zu versuchen und dann doch konsequent den nächsten, gebührenpflichtigen Schritt zu gehen. Die Verfahrensregeln für .au und .ir sind lockerer als die der eigentlichen UDRP: unter dieser muss die Bösgläubigkeit des Gegners sowohl bei Registrierung der Domain als auch bei deren Nutzung sichtbar werden, während es nach der irDRP und der auDRP ausreicht, wenn sie entweder bei Registrierung oder bei der Nutzung der Domain zutage tritt.

Abschließend verweist Isenberg noch darauf, dass nicht alle Verwaltungen von Länderendungen WIPO akkreditiert haben. Die britische Endung .uk macht die Streitbeilegungen in Eigenregie, die US-Amerikanische Endung .us hat lediglich das National Arbitration Forum (NAF, Forum) akkreditiert.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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