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GbR-Streit unter Strafrechtlern

Der Streit zwischen den ehemaligen Mitherausgebern der »ZIS – Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik« (ZIS) beschäftigt nun auch die Justiz: das AG Aschaffenburg (Beschluss vom 02.02.2022 – Az. 123 C 1609/21) untersagte Prof. Dr. Thomas Rotsch, den Namen »ZIS« und die Domain www.zis-online.com zu verwenden.

Bei der ZIS handelt es sich um eine seit 2006 rein online publizierte, juristische Fachzeitschrift, die sich Themen des nationalen und internationalen Straf- und Strafprozessrechts widmet. Insbesondere die »Europäisierung des Strafrechts« soll dabei in den Blick genommen werden. Als ihre Herausgeber werden unter der Domain zis-online.com Prof. Dr. Roland Hefendehl (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg), Prof. Dr. iur. Andreas Hoyer (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel), Prof. Dr. Thomas Rotsch (Justus-Liebig-Universität Gießen) und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Bernd Schünemann (Ludwig-Maximilians-Universität München) genannt. Im Zuge interner Meinungsverschiedenheiten zwischen den ehemaligen Mitherausgebern der ZIS über deren Publikationspolitik hatte Prof. Dr. Thomas Rotsch die Zusammenarbeit im bisherigen Herausgeberteam Ende 2021 gekündigt, um seine Arbeit unter dem Namen »ZIS – Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft« fortzuführen. Offenbar sollte hierfür auch die Domain zis-online.com genutzt werden, was jedoch den Unmut jedenfalls eines ehemaligen Mitherausgebers hervorrief, der sich daraufhin im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens an das AG Aschaffenburg wandte.

Mit Beschluss vom 02. Februar 2022 untersagte das Gericht nun Prof. Dr. Thomas Rotsch unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, »den Namen ‚ZIS‘ und die Internet-Domain ‚www.zis-online.com‘ zu verwenden.« Wegen des Sachverhalts verweist das Gericht auf die Schriftsätze von Antragsteller und Antragsgegner, so dass der Beschluss recht dürr ausfällt. Zumindest führt das Gericht aus, dass die Parteien bis September 2021 Mitherausgeber der streitgegenständlichen Online-Zeitschrift und in dieser Funktion Mitgesellschafter einer BGB-Gesellschaft waren. Dabei sei unerheblich, wer die Gesellschaftsgründung initiiert oder ein Konzept erarbeitet hat. Entsprechend dem Gesellschaftszweck lag zur Überzeugung des Gerichts die Einlage des Antragsgegners, also Herrn Prof. Dr. Thomas Rotsch, in der Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte an dem Namen »ZIS« und der zugehörigen Internet-Domain. Infolge der Kündigung der Gesellschaft durch den Antragsgegner sei dieser nicht berechtigt, die Zeitschrift unter Ausschluss des Antragstellers weiterzuführen und den Internet-Auftritt zu verwenden. Der Verfügungsgrund ergebe sich aus der Tatsache, dass der Antragsgegner selbständig die Zeitschrift mit den streitgegenständlichen Bezeichnungen fortführt. Dabei sei unerheblich, wenn die Zeitschrift bei identischer Abkürzung eine geringfügig andere Bezeichnung erfahren hat.

Wie sowohl die Herausgeber als auch die Redaktion der »ZIS – Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft« unisono betonen, handele es sich hierbei lediglich um eine vorläufige Entscheidung. Die rechtliche Auseinandersetzung hierüber dauert an. Einstweilen ist man auf die Domain zfistw.de ausgewichen; die neue Ausgabe der »ZIS – Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft« erscheint dort jeweils zur Monatsmitte. Unter zis-online.com wurde hingegen letztmals für September 2021 eine neue Ausgabe publiziert.

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