ENS

Neuer Antrag im eth.link-Prozess mit GoDaddy soll ENS wieder volle Gewalt über die Domain bringen

Ethereum Name Service (ENS) beantragte im seit September 2022 anhängigen Rechtsstreit mit Dynadot gegenüber dem Gericht, den Transfer der Domain eth.link zu einem anderen Registrar zuzulassen.

In dem seit September 2022 anhängigen Rechtsstreit zwischen ENS, GoDaddy und Dynadot um die Domain ens.link vor dem Bundesbezirksgericht von Arizona (USA) beantragte ENS mit Schriftsatz vom 14. April 2023, den Transfer der Domain auf einen anderen Registrar eigener Wahl zu erlauben:

»Issue an Order requiring Dynadot to transfer the eth.link domain (the »Domain«) to the registrar of Plaintiffs’ choice.«

Hintergrund dafür ist, dass im Zuge eines DNS-Missbrauchs Dynadot die Nameserver der Domain eth.link zeitweise abgeschaltet hatte.

Dem ging voraus, dass beim Registrar GoDaddy die Registrierung der von ENS betriebenen Domain eth.link, die eine Verknüpfung von DNS-Domains und Blockchain-Domains ermöglichte, am 26. Juli 2022 auslief. Der einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith, der allerdings ohne Internetanschluss im Gefängnis saß. In der Folge wurde die Domain über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Preis von US$ 851.919,30 (ca. EUR 845.000,–). Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, reichten True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith am 05. September 2022 vor dem Bundesbezirksgericht von Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot ein. Sie werfen GoDaddy vor, dass der Registrar die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hatte das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf und ENS wieder als Inhaber eingetragen wird. Dynadot übertrug die Domain auf die Kläger, versah sie jedoch mit einer Übertragungssperre, um zu verhindern, dass sie auf einen anderen Registrar übertragen wird. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit weiter.

ENS beklagte sich nicht über die Transfersperre, bis jetzt am 29. März 2023 die Domain eth.link für sechseinhalb Stunden offline war. Darauf angesprochen erklärte Dynadot am 05. April 2023, man habe die Domain aufgrund zweier Beschwerden gesperrt. Nach Prüfung der Sperrgründe durch einen »Senior Agent« wurde die Domain eindreiviertel Stunden später wieder online geschaltet. Dieses Vorgehen entspreche den Anforderungen von ICANN. Dynadot führte weiter aus, ihre Geschäftsbedingungen verpflichteten sie zu keinem Mindestleistungsniveau und man gewähre keine Garantien. ENS erklärt im Antragsschriftsatz vom 14. April 2023, diese Aussage gäbe ihnen keine Sicherheit, dass die Domain sich bei Dynadot – auch ohne eine Beschwerde – in sicheren Händen befinde. Dies alles veranlasst ENS nun mit der neuen Antragsschrift, gegen den Transferlock vorzugehen und die Möglichkeit, die Domain zu einem Provider eigenen Wahl zu übertragen, zu erstreiten. Hierbei beruft sich ENS auch auf seine Inhaberrechte, die durch den – der einstweiligen gerichtlichen Regelung widersprechenden – Transferlock unberechtigterweise eingeschränkt werden. Zudem sei die Aussage Dynadots unzutreffend, da ICANN keineswegs von akkreditierten Registraren verlange, innerhalb eines Tages auf anonyme Beschwerden zu reagieren und Domains zu sperren. ENS fasst zusammen:

»Die Verstöße von Dynadot gegen die einstweilige Verfügung sind nicht nur technischer Natur oder versehentlich, sondern stellen vielmehr vorsätzliche Verstöße gegen das grundlegendste Verbot der einstweiligen Verfügung dar – die unbefugte Kontrolle der Domain eth.link.«

Wie das Gericht über den Antrag von ENS entscheiden wird, ist derzeit offen. Eine Erwiderung von Dynadot liegt noch nicht vor.

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