Im Streit um die versteigerte Domain blockchain.ai nahm der Kläger nach 3 Monaten seine Klage zurück

Im Oktober 2025 berichteten wir von einer Klage Haword Goulds wegen des Verlustes seiner Domain blockchain.ai, die zu dem Zeitpunkt ohne seine Kenntnis versteigert wurde. Wie sich nun herausstellt, ließ er die Klage den Beklagten nicht zustellen und nahm sie schließlich zurück.

Die Hintergründe für die Klagerücknahme sind nicht bekannt. Haword Gould war seit dem 16. Dezember 2017 Inhaber der Domain blockchain.ai. Die Domain hatte er über den Registrar OnlyDomains registriert. Die Registrierung sollte sich automatisch um den 19. Juli 2025 herum verlängern. Mitte September 2025 erhielt er die Nachricht, dass die automatische Registrierungsverlängerung gescheitert sei. Am 21. September 2025, 64 Tage nach Auslaufen der Registrierung, zahlte Gould die Verlängerungsgebühr an den Registrar; sobald die Aufforderung kam, zahlte er auch die separate Wiederherstellungsgebühr. Obgleich er beide Zahlungen fristgerecht geleistet hatte, ging die Domain um den 08. Oktober 2025 herum in den „PendingDelete“-Status bei der Registry Identity Digital. Damit war die Domain nicht mehr in den Händen des Registrars, sondern ausschließlich Identity Digital und Namecheap konnten noch die Löschung, Auktionierung oder den Transfer an einen Dritten verhindern. Wie Gould zu dem Zeitpunkt feststellen musste, befand sich blockchain.ai bereits in einer Auktion, die am 12. Oktober 2025 enden sollte. Die Beteiligten in der Sache wurden vom Anwalt von Gould angeschrieben, reagierten aber nicht. Am 11. Oktober 2025 reichte er beim »United States District Court Central District Of California« unter dem Aktenzeichen 2:25-cv-09767 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die Auktion und einen Transfer zu stoppen. Das Verfahren richtete sich gegen Identity Digital Inc., Centralnic NZ LTD d/b/a OnlyDomains und Namecheap Inc. Er berief sich darauf, dass die Beklagten Identity Digital und Namecheap Inc. dazu verpflichtet seien, die Versteigerung auszusetzen oder zu stornieren, da diese auf einem unrechtmäßigen Löschstatus beruhe, der durch die Mitbeklagte OnlyDomains verursacht worden war. Er beantragte neben einem unverzüglichen Stopp der Auktion unter anderem, einen „Registry-Hold“-Status für die Domain zu setzen, damit diese nicht transferiert werden könne, und ihm wieder die Kontrolle über sie einzurichten.

Der Antrag wurde am Samstag, den 11. Oktober 2025 gestellt; bereits am Sonntag, dem 12. Oktober 2025, endete die Auktion. Diese wurde nicht gestoppt, sondern ausgeführt. Den Zuschlag für die Domain hatte »francescotolli« mit einem Gebot von US$ 405.000,– erhalten, was in etwa EUR 346.154,– entspricht. Seitdem tat sich in der Akte nichts weiter. Nun meldete Andrew Allemann auf domainnamewire.com, nach Einreichung der ursprünglichen Klage habe Gould den Beklagten nie die Klage zugestellt. Am Sonntag, dem 01. Februar 2026, reichte er beim Gericht einen Antrag ein, in dem er erklärte, dass er die Klage freiwillig zurückziehe. Aus dem WHOIS ergibt sich für blockchain.ai ein »Creation Date« für den 31. Oktober 2025 und ein »Updated Date« am 18. November 2025. Seitdem hat sich nichts mehr bei der über NameCheap Inc. registrierten Domain geändert. Unter der Domain selbst gibt es derzeit kein Angebot. Seit spätestens 07. Februar 2026 kann man sich auf der unter blockchain.ai angezeigten Warteliste eintragen; auf was man dann wartet, ergibt sich nicht. Die aktuelle Registrierung läuft bis Ende Oktober 2035.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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