Der Inhaber der Domain blockchain.ai musste feststellen, dass die automatische Registrierungsverlängerung nicht funktionierte. Die Domain kam daraufhin in eine Auktion. Der Eilantrag einen Tag vor Ablauf der Auktion kam zu spät.
Haword Gould ist seit dem 16. Dezember 2017 Inhaber der Domain blockchain.ai. Die Domain hat er über den Registrar OnlyDomains registriert. Die Registrierung sollte sich automatisch um den 19. Juli 2025 herum verlängern. Mitte September 2025 erhielt er die Nachricht, dass die automatische Registrierungsverlängerung gescheitert sei. Am 21. September 2025, 64 Tage nach Auslaufen der Registrierung, zahlte Gould die Verlängerungsgebühr an den Registrar. Und sobald die Aufforderung kam, zahlte er die separate Wiederherstellungsgebühr. Obgleich er beide Zahlungen fristgerecht geleistet hatte, ging die Domain um den 08. Oktober 2025 herum in den »PendingDelete«-Status bei der Registry Identity Digital. Damit war die Domain nicht mehr in den Händen des Registrars, sondern ausschließlich Identity Digital und Namecheap konnten noch die Löschung, Auktionierung oder den Transfer an einen Dritten verhindern. Wie Gould nun feststellte, befand sich die Domain blockchain.ai bereits in einer Auktion, die am 12. Oktober 2025 enden sollte. Die Beteiligten in der Sache wurden vom Anwalt von Gould angeschrieben, reagierten aber nicht. Am 11. Oktober 2025 reichte er beim »United States District Court Central District Of California« unter dem Aktenzeichen 2:25-cv-09767 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, um die Auktion und einen Transfer zu stoppen.
Das Verfahren richtet sich gegen Identity Digital Inc., Centralnic NZ LTD. d/b/a OnlyDomains und Namecheap Inc. In der Antragsschrift heißt es unter anderem:
This is an urgent action seeking immediate injunctive relief to prevent the sale or transfer of the Plaintiff’s high-value internet domain name property.
Gould beruft sich auf den bestehenden Registrierungsvertrag, den er mit Zahlung der Verlängerungs- und Wiederherstellungsgebühr erfüllt habe. Den Vertrag und mit ihm einhergehende vertragliche Nebenpflichten (wie »Duty of Care«) hätten die Gegner gebrochen und seine Inhaberrechte verletzt. Der Schaden, der ihm bei Verlust der Domain entstehen würde, könne nicht allein durch finanzielle Entschädigungen quantifiziert oder ausgeglichen werden, da die Domain blockchain.ai einzigartig sei. Er habe einen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung und eine zwingende Unterlassungsverfügung, die die Beklagten Identity Digital und Namecheap Inc. dazu verpflichte, die geplante Versteigerung der Domain unverzüglich auszusetzen oder zu stornieren, da diese auf einem unrechtmäßigen Löschstatus beruht, der durch die Mitbeklagte OnlyDomains verursacht wurde. Er beantragte neben dem unverzüglichen Stopp der Auktion unter anderem, einen »Registry-Hold«-Status für die Domain zu setzen, damit diese nicht transferiert werden könne, und ihm wieder die Kontrolle über sie einzurichten.
Eine Reaktion des Gerichts liegt bisher nicht vor. Der Antrag wurde am Samstag, den 11. Oktober 2025 gestellt, am Sonntag, dem 12. Oktober 2025 endete die Auktion. Diese wurde nicht gestoppt, sondern ausgeführt. Den Zuschlag erhielt am frühen Sonntagabend »francescotolli« mit einem Gebot von US$ 405.000,–, was in etwa EUR 346.154,– entspricht. Wie die Sache sich nun weiterentwickelt, werden wir beobachten und entsprechend berichten. Klar ist, dass .ai-Domains aktuell Höchstpreise generieren und dass blockchain.ai mit US$ 405.000,– der drittteuerste bekannte .ai-Kauf wäre, hinter you.ai mit UD$ 700.000,– (ca. EUR 660.377,–) und cloud.ai mit US$ 600.000,– (ca. EUR 509.654,–).
Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.