Web3

Im Rechtsstreit um eth.link stehen die Parteien vor einem Vergleich

Die seit September 2022 andauernde gerichtliche Auseinandersetzung um die Domain eth.link steht kurz vor ihrem Ende: ein Vergleich soll die Zukunft von Millionen alternativer Web3-Domains unter .eth sicherstellen.

Wer im September 2022 die Domain eth.link aufrief, steckte inmitten eines Krimis. Statt Informationen über den Ethereum Name Service (ENS) oder die Krypto-Währung Ethereum zu erhalten und Blockchain-Domains mit der alternativen Endung .eth registrieren zu können, erschien nur eine leere Website. Die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain eth.link war am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der Einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith. Doch Griffith saß ohne Internetanschluss im Gefängnis, nachdem er im April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt worden war, weil er geheime Informationen an Nord-Korea weitergegeben hatte. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie über Dynadot versteigert; den Zuschlag erhielt das Unternehmen Manifold Finance, das einen Rekordpreis von US$ 851.919,30 (umgerechnet ca. EUR 845.000,–) geboten hatte. Um den Domain-Verlust abzuwenden, erhoben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy, Dynadot und Manifold Finance. Die Kläger werfen GoDaddy vor, dass der Registrar die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hatte das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf und ENS wieder als Inhaber eingetragen wird. Dynadot übertrug die Domain auf die Kläger, versah sie jedoch mit einer Übertragungssperre, um zu verhindern, dass sie auf einen anderen Registrar übertragen wird. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit weiter.

Parallel zu den gerichtlichen Auseinandersetzungen fanden zwischen den Parteien Vergleichsgespräche statt, die nun zu einem Ende des Rechtsstreits führen sollen. Der exakte Inhalt des Vergleichs ist öffentlich bisher nicht bekannt. Allerdings hat ENS öffentlich gemacht, dass Manifold Finance einen Betrag von US$ 300.000,– sowie »confidentiality and non-disparagement clauses« fordert, also Vertraulichkeits- und Nichtverunglimpfungsklauseln. Darüber hinaus will ENS angesichts der Bedeutung von eth.link für das ENS-Ökosystem die Erstattung der Anwaltskosten verlangen, die für den Schutz der Inhaberschaft an eth.link anfallen. Über die Annahme dieses Angebots hat ENS die Mitglieder seiner Dezentralisierten Autonomen Organisation (DAO) abstimmen lassen. Die Abstimmung war verbunden mit dem Hinweis, dass ENS den Rechtsstreit aus eigenen Mitteln finanziert habe. Die Ausgaben hätten sich bisher auf etwa US$ 750.000,– belaufen; die Fortsetzung des Verfahrens wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Diesen Wink mit dem Zaunpfahl scheint die DAO verstanden zu haben und hat sich mit einer Mehrheit von 87,96 Prozent für den Vergleich ausgesprochen; nur 11,41 Prozent verlangten die Fortsetzung des Rechtsstreits. Die juristische, rechtsverbindliche Umsetzung des Vergleichs soll in Kürze folgen.

Aufatmen können alle Inhaber von .eth-Domains. Die alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Mit dem Verlust von eth.link wären die .eth-Domains innerhalb des Domain Name Systems praktisch unbrauchbar gewesen. Um ähnliche Vorfälle künftig zu vermeiden, hat sich ENS außerdem die Domain eth.page gesichert. Die Domain ist aktuell ungenutzt, könnte bei Bedarf aber als eth.link-Ersatz eingesetzt werden.

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