ACAP

INTA fordert Grundsatzurteil zur »Prioritätsfrage« bei Domains

Die International Trademark Association (INTA) hat den U.S. Supreme Court aufgefordert, einen Grundsatzstreit im US-Domain-Recht zu entscheiden: wann liegt eine Domain-Registrierung im Sinne des Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) vor – nur bei Erstregistrierung oder auch bei Folgeregistrierungen einer Domain?

Zum Aufhänger einer Grundsatzentscheidung möchte die INTA den Streit um die Domain trx.com machen. Sie wurde erstmals 1999 registriert und vom Beklagten Loo Tze Ming etwa im Jahr 2018 über die Domain-Börse 4.cn erworben. Die Klägerin, die JFXD TRX ACQ LLC, übernahm am 26. August 2022 unter anderem die etwa 2003 entstandene Marke »TRX« und das sonstige geistige Eigentum einer Unternehmung namens Fitness Anywhere, die am 16. Juni 2022 Konkurs angemeldet hatte. Im Herbst 2022 beauftragte Fitness Anywhere ein UDRP-Verfahren um die Domain trx.com, obwohl sie da schon nicht mehr Inhaberin der Marke »TRX« war. Die UDRP-Entscheidung ging zu Gunsten von Fitness Anywhere aus. Als Ming davon erfuhr, reichte er fristgerecht eine Zivilklage in Arizona (USA) ein, mit dem Antrag, festzustellen, dass er weiterhin Inhaber der Domain trx.com ist. Hieraus entsponn sich ein Verfahren unter anderem um Gerichtszuständigkeiten, in dem sich zwei Pole gegenüberstehen: Das »Ninth Circuit Law« sieht vor, dass nur die Erstregistrierung einer Domain eine »Registrierung« im Sinne des 15 USC § 1125(d) ACPA darstellt. Diese Ansicht steht im direkten Widerspruch zur Rechtsprechung der Third, Fourth und Eleventh Circuits, die alle zu dem Schluss kamen, dass »Registrierung« auch die Folgeregistrierungen einer Domain einschließt.

Mit einem »amicus brief« hat sich die INTA nun der letztgenannten Auffassung angeschlossen und den Obersten Gerichtshof der USA aufgefordert, den Streit über die Bedeutung einer »Registrierung« gemäß ACPA zu lösen. In ihrer Stellungnahme argumentiert die INTA, dass die enge Auslegung des Ninth Circuit der klaren Bedeutung des Gesetzestextes, der gesetzgeberischen Absicht des ACPA und den anerkannten Grundsätzen des Markenrechts widerspreche. Mit der Registrierung erwerbe man kein dauerhaftes Eigentum, sondern schließe einen befristete Dienstleistungsvertrag, der bei jeder Neuregistrierung einer Domain neue Vereinbarungen erfordere. Daher stellen nachfolgende Registrierungen neue Transaktionen dar, die auf bösgläubige Absicht geprüft werden können und sollten. Andernfalls entstünden gefährliche Schlupflöcher, wenn man Cybersquattern erlaube, sich der Verantwortung zu entziehen, nur weil sie nicht die Erstinhaber einer Domain sind. Solche Lücken würden den Hauptzweck des ACPA untergraben: den Schutz von Markeninhabern und Verbrauchern vor der bösgläubigen Ausbeutung durch Domain-Namen. Der Verband warnt außerdem, dass das Urteil des Ninth Circuit das Forum Shopping fördere, Cybersquatting auf Sekundärmärkten begünstigt und Markeninhabern, die ihre Rechte über komplexere Rechtswege verteidigen müssen, erhebliche Kosten auferlege. Der „amicus brief“ hebt außerdem hervor, dass der Ansatz des Ninth Circuit nicht mit der Rechtsprechung nach Maßgabe der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) übereinstimme, was die Inkonsistenz und Unvorhersehbarkeit für Markeninhaber noch verstärke.

Über einen »amicus brief« können sich an einem laufenden Rechtsstreit nicht beteiligte Dritte, die ein Interesse an dessen Ausgang haben, mit einer Stellungnahme einbringen, in der Regel geprägt durch besonderes Fachwissen. Im angelsächsischen Rechtsraum sind »Amici curiae« sehr verbreitet, in Deutschland hingegen nicht. Ob sich der U.S. Supreme Court der Sache annimmt, ist derzeit offen; aktuell läuft noch ein Antrag auf Revisionszulassung. Erst wenn dieser Erfolg hat, wäre der Weg für eine Grundsatzentscheidung frei.

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