WEB3

Streit zwischen WEB3-Konkurrenten um Domain-Registrierung unter .wallet

Es ist komplex: Im Web3 gibt es derzeit zwei Endungen .wallet. Der Betreiber einer der beiden Endungen verklagt erfolgreich den Registrar der anderen .wallet. Doch der Inhaber dieser Endung will auch ein Wörtchen mitreden und hatte vor dem zuständigen Gericht Erfolg.

Unstoppable Domains betreibt die Web3-Endung .wallet auf der Ethereum-Blockchain. Das Web3-Unternehmen Handshake bietet Kunden die Möglichkeit, auf einer anderen Blockchain, Top Level Domains zu registrieren und unter diesen Second Level Domains anzubieten. Davon machte Scott Florcsk Gebrauch und registrierte am 31. Juli 2020 .wallet. Im November 2020 gründete er sein Unternehmen Wallet Inc. und fand in der Gateway Registry Inc. und deren CEO James Stevens einen Registrar, über den er .wallet-Domains vermarkten konnte. Diese boten ab dem 04. Juli 2022 .wallet-Handshake-Domains an. Unstoppable bietet .wallet-Domains seit Juni 2021 an und sieht sein Gewohnheits-Markenrecht verletzt. Noch besteht keine eingetragene Marke, denn das US-Markenamt weigert sich, Top Level Domains als Marke zu registrieren. Die in Kanada von Unstoppable am 13. Oktober 2021 beantragte Marke .wallet wird noch geprüft, mit einer ersten Einschätzung ist am 06. Dezember 2023 zu rechnen. Nichtsdestotrotz ging Unstoppable gegen Gateway und Stevens am 19. Juli 2022 gerichtlich vor. Am 29. Juli 2022 beantragte Unstoppable eine einstweilige Verfügung gegen die beiden, die nicht zum Termin der mündlichen Verhandlung am 16. August 2022 erschienen, weshalb es zu einem Versäumnisurteil kam. Der Richter gab dem Antrag von Unstoppable statt und entschied, dass es den Gegnern untersagt sei, .wallet-Domains anzubieten, zu registrieren, zu verkaufen und zu vermarkten. Gateway stellte daraufhin seine Geschäfte ein. Im Hintergrund verklagten sich im September 2022 Unstoppable und Wallet Inc. gegenseitig vor unterschiedlichen Gerichten.

Wallet Inc.-Gründer Florcsk wollte sich mit der einstweiligen Verfügung nicht abfinden und beantragte kurz nach der Entscheidung des District Court Delaware vor diesem, ihn als Streithelfer an dem Verfahren (Civil Action No. 22-948-CFC) zu beteiligen. Diesem Antrag gab der zuständige Richter jetzt auf Grundlage von „Federal Rule of Civil Procedure 24“ statt. Dort heißt es unter Rule 24(a)(2):

Auf rechtzeitigen Antrag muss das Gericht jedem den Beitritt gestatten, der … ein Interesse geltend macht, das sich auf das Vermögen oder den Vorgang bezieht, das bzw. der Gegenstand der Klage ist, und der sich in einer Lage befindet, in der die Erledigung der Klage die Fähigkeit des Klägers, sein Interesse zu schützen, praktisch beeinträchtigen oder behindern kann, es sei denn, die vorhandenen Parteien vertreten dieses Interesse in angemessener Weise.

Die vier Voraussetzungen der Norm waren aus Sicht des Richters gegeben: die Sache sei zeitnah, da Florcsk seinen Antrag nur nach etwas über einem Monat, am 29. August 2022, nachdem Unstoppable am 19. Juli 2022 seine Klage erhoben hatte, gestellt hat. Unstoppable wird dadurch nicht ungebührlich beeinträchtigt, denn das einstweilige Verfügungsverfahren sei noch nicht abgeschlossen. Die Rechte von Unstoppable würden auch nicht gefährdet, da Gateway nicht mehr operiere und es unwahrscheinlich sei, dass eine weitere .wallet in naher Zeit ins Leben gerufen wird. Weiter sei die Frage ungeklärt, ob Unstoppable überhaupt Markenrechte an .wallet besitze. Und Florsk Interessen wurden im Verfahren weder von Gateway noch Stevens vertreten. Damit gab der Richter dem Antrag Florcsk auf Beitritt als Streithelfer statt und die Sache wird weiter verfolgt.

Inwieweit der Rechtsstreit jetzt wieder aufgerollt wird, wird die Zukunft weisen. Forcsk wird jetzt zunächst Akteneinsicht nehmen. Außerdem braucht er wohl auch weitere Unterstützung durch Dritte, die ihm bei der Finanzierung des Verfahrens helfen. Er hat bereits sehr früh bei Namecheap und anderen um Unterstützung gebeten, die ihm wohl auch gewährt wurde. Namecheaps Interesse liegt dabei auf dem Domain-Geschäft: das Unternehmen bietet selbst seit September 2021 Web3-Domains von Handshake an. Alles in allem zeigt das die Konsequenzen, die ein dezentrales Internet mit sich bringt, das nicht von einer Organisation wie ICANN gesteuert wird. Andererseits hat man unter dem Dach des DNS auch keine Gewissheit, blickt man auf den jahrelangen Streit um .web.

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