ACPA

US-Gerichtsstreit um Gesetzesauslegung des Begriffs »Registration« einer Domain

In den USA ist der Streit um die Auslegung des Begriffs der Registrierung einer Domain neu entbrannt. Ein aktueller Fall könnte nun den U.S. Supreme Court zu einer Grundsatzentscheidung veranlassen – mit weitreichenden Auswirkungen für den Domain-Handel.

Vor dem »4th U.S. Circuit Court of Appeals« stritt die US-Versicherungsgesellschaft Prudential Insurance Company of America mit dem chinesischen Finanzinformationsdienstleister Shenzhen Stone Network Information Ltd. und dessen CEO Frank Zhang um die Domain pru.com. Ein namentlich nicht benanntes Unternehmen aus Texas hatte die Domain 1997 erstmalig registriert. Damals verfügte Prudential noch über keine Markenrechte an dem Zeichen »PRU«; diese erlangte man in den USA erst 2002, in China jedoch bis heute nicht. Im Jahr 2017 erwarb Shenzhen für angeblich US$ 100.000,– die streitige Domain. Im Jahr 2020 meldete sich Prudential bei Shenzhen und bot an, die Domain pru.com zu US$ 50.000,– erwerben zu wollen; dieses Angebot lehnte Shenzhen ab und gab an, unter der Domain ein Informationsangebot für »foreign exchange and economic news« entwickeln zu wollen. Unter Berufung auf den Anti-Cybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) machte Prudential daraufhin vor einem US-Gericht einen Anspruch auf Transfer der Domain geltend, da Shenzhen böswillig versuche, aus der Domain Kapital zu schlagen. Das Gericht folgte dieser Ansicht und entschied unter anderem, dass sich Cybersquatting nicht auf die Erstregistrierung der Domain beschränke. Shenzhen focht das Urteil an, so dass sich nun der »4th U.S. Circuit Court of Appeals« mit der Sache zu befassen hatte.

Mit Urteil vom 24. Januar 2023 bestätigte das Berufungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung und befasste sich dabei intensiv mit dem Begriff der »Registration«. Auf Grundlage des ACPA hafte

»a cybersquatter who ‚registers‘ a domain identical or confusingly similar to a distinctive trademark or famous mark with a ‚bad faith intent to profit‘ from the domain.«

Shenzhen hatte argumentiert, dass eine Rechtsverletzung ausscheide, wenn die Erstregistrierung einer Domain rechtmäßig erfolgt sei; dies sei hier der Fall, da Prudential 1997 noch keine Markenrechte an dem Zeichen innehatte. Mit dieser Ansicht steht Shenzhen nicht allein; 2011 hatte der »9th U.S. Circuit Court of Appeals« im Streit um die Domain gopets.com entschieden, dass die Re-Registrierung einer Domain keine Registrierung im Sinne des ACPA darstelle und somit nur der Erstregistrant haften würde; andernfalls würden die späteren Markenrechte auf den berechtigten Erstregistranten zurückschlagen. Damit widersetzte sich der »9th U.S. Circuit Court of Appeals« einem vorangegangenen Urteil des »3th U.S. Circuit Court of Appeals« betreffend die Domain schmidheiny.com aus dem Jahr 2003. Auch der »11th U.S. Circuit Court of Appeals« entschied 2015 im Streit um die Domain bydesignfurniture.com wie der »3th U.S. Circuit Court of Appeals«.

Der Fall könnte nun vor dem U.S. Supreme Court landen. Das deuten zumindest die anwaltlichen Vertreter von Shenzhen an.

»The 4th Circuit’s approach intensifies a circuit split and gives us a method of interpretation that really isn’t any objective method at all,«

zitiert die Nachrichtenagentur Reuters den US-Anwalt Benjamin Barlow von Dunlap Bennett & Ludwig.

»Both businesses and individuals crave certainty, or at least as much certainty as they can get in 2023. I hope the courts can provide them more certainty in this area than what we have now.«

Darauf dürften unter anderem auch Domain-Händler und Spekulanten warten; sollte sich die Ansicht des „9th U.S. Circuit Court of Appeals“ durchsetzen, wäre das Haftungsrisiko beim Erwerb von Domains deutlich reduziert.

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