Der Heise-Verlag aus Hannover sorgte in einem langwierigen Zivilprozess für ein Urteil gegen einen Spammer wegen unlauteren Wettbewerbs. Der Spammer konnte anhand von IP-Adressen entlarvt und vom Landgericht Hannover (Urteil vom 11. Mai 2006, Az. 21 O 153/04) zur Unterlassung verurteilt werden.
Einzelne Mitarbeiter des Heise-Verlages erhielten im Juli 2004 Werbe-eMails für das Angebot der Beklagten, die ein Fotolabor betreibt und den Versand der eMails stets leugnete. Unmittelbar nach einem der Werbemailings ging bei der Beklagten eine Anfrage nach mehr Details ein, die man von dort binnen Stundenfrist unter der selben IP-Adresse wie jener der Spam-Mail beantwortete. Zur Frage, ob die Spam-Mail von einem Rechner der Beklagten komme, holte man vor Gericht ein Sachverständigengutachten ein, aufgrund dessen das LG Hannover feststellte, dass die Spam-Mail von der Beklagten kam. Weiter führte das Gericht nach Angaben bei heise.de aus, es stehe fest, dass bei eMails zwar nahezu jede Angabe manipuliert werden könne, und man von der Absenderkennung nicht auf den tatsächlichen Absender schließen könne. Nicht zu manipulieren sei dagegen die IP-Adresse im Header der eMail, von der auf den Anschlussinhaber geschlossen werden könne.
Das Leben wird für den einfachen Spammer schwerer. Nach dieser Entscheidung wird es sicherlich noch mehr Verfahren gegen hiesige Werbemailversender geben. Doch ändert das nichts gegen den Müll der großen, weltweit agierenden Spammer, mit dem eMail-Accounts minütlich zugeschüttet werden. Nachdem aktuell das AntiSpam-Unternehmen Blue Security mit Sitz in Israel wegen wochenlanger DDos-Angriffe im Kampf gegen russische Spammer aufgegeben hat, liegt es allein am Empfänger, den Niedergang des Spam herbeizuführen. Von anderen Unternehmen oder gar Staaten ist Hilfe kaum zu erhoffen. Und: gespamt wird nur, weil es ein Geschäft ist. Solange ausreichend viele Empfänger sich auf Spamangebote einlassen und sich auf diesem Wege Geld verdienen lässt, wird es Spam geben.