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10 Tipps und Details von Markmonitor

Die Einführung neuer Domain-Endungen ruft unter anderem Rechtsabteilungen auf den Plan, da mit Markenrechtsverletzungen zu rechnen ist. Dies verlangt eine erweiterte Markenrechtsstrategie. Markmonitor.com bietet dazu zehn Tipps für das Jahr 2012.

Markmonitor.com, ein US-amerikanischer Dienstleister in Sachen Kennzeichenschutz im Internet, hat bereits Ende letzten Jahres zehn Tipps zum Markenschutz im Internet für das Jahr 2012 zusammengestellt, die durchaus beherzigenswert sind. So wird unter anderem dargestellt, wie man Missbrauchsfälle ausfindig macht und welche Gewichtung man bei ihrer Verfolgung an den Tag legt, um effizient und kostenoptimiert Schäden so gering wie möglich zu halten. Dabei empfiehlt Markmonitor.com auch, den eigenen Partnern und Online-Händlern auf die Finger zu schauen. Weiter macht Markmonitor.com deutlich, dass nicht die Rechtsabteilung eines Unternehmens allein zuständig ist: das Projekt des Markenschutzes umfasst auch andere Abteilungen wie das IT-Team, Marketing und so weiter. Selbstverständlich finden auch die neuen Domain-Endungen und die Folgen ihrer Einführung Erwähnung. So empfiehlt Markmonitor.com, alle Anträge auf neue Endungen zu überprüfen, die ICANN gegenüber gestellt werden.

Gerade dieser Punkt ist essentiell, da sich die Lage zuspitzt, weil ICANN – nach aktuellem Stand – am 30. April 2012 die Liste der Bewerber und der Endungen veröffentlicht. Anhand der Liste können Markeninhaber prüfen, ob eine der Endungen ihrer eigenen Marke entspricht oder ihr zum Verwechseln ähnlich ist. Aufgrund der Kürze der Zeit bis 30. April besteht Handlungsbedarf, denn wer gewappnet ist, kann die zwei unmittelbar nach Bekanntgabe der Liste beginnenden Prozesse nutzen, seine Rechte zu schützen. Der erste Prozess ermöglicht lediglich bis zum 30. Juni, allgemein die Bewerbungen zu kommentieren und auf Rechtsverletzungen hinzuweisen (Application Comment Process). ICANN will sich jeden Kommentar anschauen; welche Wirkung eine Bedenkenäußerung zeitigt, ist allerdings nicht absehbar. Aber es beginnt auch die Objection Period, die sich über sieben Monate erstreckt. Hier können Kennzeichenrechtsinhaber ein formales Verfahren gegen Endungen anstrengen, soweit sie sich in ihren Rechten durch eine Endung verletzt sehen.

Das für Markenrechtsverletzungen vorgesehene Objection Filing ist kostenintensiv und stellt hohe administrative und fachliche Anforderungen. Sinnvollerweise zieht man für dieses Verfahren spezialisierte Anwälte bei. Die Vorbereitung des Verfahrens ist langwierig. Doch nach Beauftragung der jeweiligen Streitbeilegungsexperten der WIPO sollen die Entscheidungen auf der Grundlage der dafür geschaffenen Streitbeilegungsordnung binnen 45 Tagen gefällt werden. Die Parteien sollen während des gesamten Prozesses eine gütliche Beilegung anstreben. Ergebnis dieser Filing Objection ist – soweit keine Einigung erzielt wird – entweder, der Bewerber kann die gegen seine Bewerbung vorgebrachten Bedenken aus der Welt schaffen und kommt so in die nächste Phase des Bewerbungsverfahrens. Oder er räumt die Bedenken nicht aus; dann ist für ihn die Bewerbung gescheitert.

Eine deutsche Übersetzung eines Artikels von Charlie Abrahams von Markmonitor.com, in dem dieser die zehn Punkte vorstellt, findet man bei absatzwirtschaft.de.

ICANN hält ein 4-seitiges Informationsblatt für Rechteinhaber bereit, das die Entwicklung zur neuen Einführungsrunde und die Schutzmechanismen für Kennzeicheninhaber kurz darstellt.

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