Landesnamen-Domains

Der US Supreme Court lehnt eine Entscheidung über france.com ab

Im langjährigen Streit um die Domain france.com ist der vormalige Domain-Inhaber Jean-Noël Frydman vor dem Supreme Court of the United States (SCOTUS) gescheitert: Das Gericht nahm die Sache nicht zur Entscheidung an. Damit dürfte der Wert von Landesnamen-Domains künftig sinken.

Am 10. Februar 1994 hatte der in Frankreich geborene US-Amerikaner Frydman die Domain france.com registriert, um darunter als Alleingesellschafter der FRANCE .COM INC. im Jahr 1995 einen »digitalen Kiosk« für Frankreich-Liebhaber einzurichten. Über die Jahre verdiente er damit viele Millionen US-Dollar, unter anderem durch Kooperationen mit Atout France, der staatlichen Agentur für die touristische Entwicklung Frankreichs. Ab 2015 versuchten die französischen Behörden vor innerstaatlichen Gerichten, Kontrolle über die Domain zu erhalten, und hatten damit Erfolg: im Juli 2016 entschied das Tribunal de Grand Instance de Paris, dass die Domain entschädigungslos auf die Republik Frankreich zu übertragen sei. 2018 kam Web.com, der damalige Registrar, der Aufforderung nach; mittlerweile leitet die Domain auf das staatliche Angebot france.fr weiter. Frydman sah sich um seine gesamte Geschäftsgrundlage gebracht und trat 2018 vor dem »Eastern District of Virginia«, also vor einem US-Gericht, eine Klage unter anderem gegen die Französische Republik, Atout France, Außenminister Jean-Yves Le Drian und VeriSign los. Die Klage blieb jedoch erfolglos. Zuletzt entschied der »United States Court Of Appeals For The Fourth Circuit« am 25. März 2021 (No: 20-1016) gegen die FRANCE.COM INC. und verwies auf den »Foreign Sovereign Immunities Act (FSIA), 28 U.S.C. § 1604.«, der ausländischen Staaten Immunität vor den US-amerikanischen Gerichten verschafft.

Mit einer so genannten »petition for a writ of certiorari« versuchte Frydman vor dem SCOTUS, das Ruder nochmals herzumzureißen. Das bezeichnet im US-Recht einen Verfahrensschritt als Kombination der Zulassung eines eingelegten Rechtsmittels und der Kundgabe des Devolutiveffekts nach außen. Der Oberste Gerichtshof ist also nicht verpflichtet, sich mit der Sache zu beschäftigen und das vorherige Gericht um Übersendung der Akten zu befassen; in der Regel tut er dies nur, wenn vergleichbar dem deutschen Recht ein Zulassungsgrund vorliegt, wie zum Beispiel das Vorliegen grundsätzlicher Bedeutung oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung. Die Erfolgsquote ist gering; von über 7.000 Fällen im Jahr lässt der Supreme Court nur 100 bis 150 zu. Hierfür müssen mindestens vier der neun Richter der Zulassung zustimmen. Im Fall von france.com kam es dazu nicht: ausweislich einer »order list« vom 13. Dezember 2021 erging zum Aktenzeichen 21-448 die Entscheidung »certiorari denied«, eine Begründung erfolgte nicht. Ob Frydman damit endgültig aufgibt, ist öffentlich bisher nicht bekannt.

In Domainer-Kreisen sorgte diese Entscheidung für grosse Empörung. »Dont look for justice in amErica. This country no longer respects property rights. Thank the left !!«, »Terrible decision by the U.S. Courts« oder »A bad precedent has been set here for those heavily invested in geo-domains, specifically international geo domains.« heisst es zum Beispiel im Blog von domainnamewire.com. Und in der Tat müssen Inhaber solcher Domains nun fürchten, dass Nationalstaaten versuchen könnten, auf diesem Weg an »ihre« Länderdomain zu kommen. Für Deutschland ist ohnehin abzuraten, hoheitliche Begriffe als Domain zu registrieren, da sie in aller Regel problematisch sind, jedenfalls dann, wenn der Durchschnittsnutzer hinter der Domain eine staatliche Einrichtung vermutet.

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