kino.to

Musterprozess um Domain-Sperre

Ein Verbund österreichischer Filmproduzenten hat einen Musterprozess gegen den Breitbandanbieter UPC Telekabel Wien GmbH angestrengt, um die Sperre der Domain kino.to zu erzwingen. Damit reagiert der Verbund auf den Widerstand der Internet Service Providers Austria (ISPA), freiwillig Sperren zu etablieren.

Wie letzte Woche gemeldet, hatten sich die drei Filmproduzenten WEGA Filmproduktionsges.m.b.h., Satel Film GmbH sowie die Constantin Film Verleih GmbH per Anwaltsschreiben an mehrere österreichische Internetprovider gewandt und verlangt, die Domain kino.to zu sperren, da dort per Streaming Kinofilme abgerufen werden könnten, was gegen Urheberrecht verstoße. Doch die ISPA wies dieses Verlangen zurück und teilte mit, dass es an jeglicher Rechtsgrundlage fehle, wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen Websites zu blockieren. Die Gegenreaktion folgte prompt: am 2. November 2010 reichte der Verbund Unterlassungsklage samt Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung ein. Dabei stützt man sich auf § 81 Abs. 1a des österreichischen UrhG, wonach auch der Access-Provider als so genannter „Vermittler“ für eine rechtsverletzende Website verantwortlich sein soll, wenn er trotz Abmahnung die weitere Vermittlung nicht unterlässt.

In einer Presseerklärung des Vereins für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche, der den Musterprozess unterstützt, erläutern die Kläger den Hintergrund des Verfahrens und weisen unter anderem darauf hin, dass kino.to laut des Rankings von alexa.com in Österreich Nummer 47 und in Deutschland Nummer 38 der am häufigsten aufgerufenen Internet-Seiten sei, wodurch die österreichische Filmwirtschaft erheblich geschädigt werde. Ziel der Klage ist es offenbar, den Access-Provider dazu zu zwingen, die Domain in eine Blocking-Liste einzutragen, so dass sie für die User nicht mehr über den DNS-Server des Providers erreichbar sein soll; zusätzlich kann nach der Vorstellung der Kläger auch die IP-Adresse der Website gesperrt werden. Zwar könnten User mit IT-Kenntnissen solche Sperren umgehen, generell unwirksam wären sie jedoch nicht.

Andreas Wildberger, Generalsekretär der ISPA, erwartet laut DiePresse.com einen Musterprozess vor dem Obersten Gerichtshof. Die Provider seien „weder ermächtigt, noch gesetzlich verpflichtet“, die über ihre Leitungen transportierten Daten zu kontrollieren und zu filtern. Zum Kern des Streits könnte sich der Begriff des „Vermittlers“ entwickeln, bei dessen Interpretation sich die Kläger auf einen EuGH-Beschluss aus dem Jahr 2009 (C-557/07) berufen wollen, der sich mit der Herausgabe von Benutzerdaten auf Basis von IP-Adressen befasst habe. Eine baldige Entscheidung steht nicht zu erwarten.

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