Gutes Recht

Checkliste für Webseiten

Beim renommierten Law-blog gibts eine Checkliste für Menschen, die ein wenig verunsichert sind, was man denn nun mit einer Domain und deren Inhalten alles darf und was nicht, und worauf man achten sollte. Die Checkliste ist ein erster Einstieg in die Materie.

Als Richtschnur für die Domain-Registrierung dienen schon seit längerem Die Sieben Goldenen Domainregeln. Danach sollte man keine Marken, keine Namen von Unternehmen oder Prominenten, keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software, Büchern, keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen, keine Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen und keine Tippfehler-Domains registrieren. Den Handel mit Domains sollte man nur mit „ungefährlichen“ Domains tätigen.

Inhaltlich muss man darauf achten, sofern man Anbieter von Telediensten und Mediendiensten ist, ein Impressum einzurichten. Es sind also die Regeln des Telediensteanbietergesetzes (TDG) und des Mediendienstestaatsvertrages (MdStV), die die Angaben für das Webimpressum regeln, zu berücksichtigen. Weiter zu beachtende gesetzliche Regelungen sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Regeln des Urheberrechts (UrhG). Letzteres ist von Belang wenn man Daten und Informationen von Dritten übernimmt.

Für Unternehmer, die über den Internetauftritt verkaufen, sind auch zahlreiche Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches zu berücksichtigen, angefangen vom normalen Kaufrecht (§§ 433 BGB) oder Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB) über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff BGB) bis hin zu den Regeln besonderer Vertriebsformen (§§ 312 ff BGB), die unter anderem die Fernabsatzverträge regeln (§ 312 c BGB).

Eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt auch das Datenschutzrecht, das im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) die Erhebung, Verbreitung und Nutzung von Daten regelt. Kundendaten müssen nach strengen Regeln gehandhabt und dürfen nicht leichtfertig an Dritte weitergegeben werden.

Die Gesetze findet man problemlos im Internet. Man muss jedoch darauf achten, die jeweils aktuellen Texte zu bekommen. Eine der besten Quellen hierfür ist juris.de.

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