Domain-Mediation und Domain-Schiedsgericht für .de Domains

Konfliktlösung als Ziel

Die außergerichtliche Konfliktlösung bei .de Streitigkeiten ist das Ziel. Sie soll für die Konfliktparteien eine möglichst schnelle Klärung herbeiführen und geringe Kosten verursachen. Daneben besteht das gesellschaftliche Ziel der Entlastung der Justiz und des Steuerzahlers.

Wünsche der Betroffenen

Alle Betroffene, einerseits Domain-Inhaber, die abgemahnt wurden, sowie andererseits Inhaber von Namens- oder Markenrechten, wünschen eine kostengünstigere und schnellere Lösung zur Beilegung von Domain-Streitigkeiten, die sich in Deutschland meist um .de Domains drehen. Es gibt in Deutschland keine organisierte außergerichtliche Konfliktlösungsstelle für Domain-Streitigkeiten. Es fehlt eine der WIPO Schiedsstelle (World Intellectual Property Organisation, Genf) entsprechende Schiedsgerichtsbarkeit für .de Domain-Sachen. In den USA gibt es mindestens fünf Schiedsorganisationen, die auf der Basis der Uniform Domain Dispute Resolution Policy (UDRP) entscheiden. Die WIPO hat die Anwendung der UDRP zur Voraussetzung für die Anerkennung durch die Weltbehörde gemacht. Die WIP nimmt sich ­ mit Ausnahmen ­ nur internationalen Domains an. Zudem wäre es geradezu absurd, wenn zwei Deutsche, die um eine deutsche Domain streiten, sich an eine ausländische Schiedsstelle wenden würden, an welcher nicht einmal die deutsche Sprache gilt. Es besteht somit eine Lücke. Die deutsche Prozessordnung ermöglicht die außergerichtliche Konfliktlösung im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit. Die Mediatorenausbildung unter Anwälten läuft groß an und wird stark propagiert, jedoch wird wenig für die Stärkung des Angebots an Fällen hierfür getan. Die Voraussetzungen für die Instrumente Mediation wie die Schiedsgerichtsbarkeit sind geschaffen.

Erfüllung der Interessen

Die dargebotene Lösung, mittels eines Domain-Schiedsgerichts und einer Domain-Mediationsstelle die Lücke zu schließen, kommt den Bedürfnissen der Vielzahl der 4 (vier) Millionen deutschen Domain-Besitzer nach. Dies gilt ebenso für diejenigen, die Rechte an Domains geltend machen, da die aufgezeigten Wege die Probleme der Öffentlichkeit des Verfahrens sowie der Zeit und Kosten lösen. Dies gilt für alle die Fälle, in denen der Inhaber des stärkeren Rechts entweder finanzschwach ist (Prozessfinanzierer helfen bei Kennzeichenkonflikten nicht) oder die Öffentlichkeit z. B. aus Imagegründen scheut.

Alternativen im Vergleich

Die finanziellen Vorteile für die streitenden Parteien sind sehr groß. Die Kosten/Nutzen-Relation zwischen der außergerichtlichen Domain-Streitschlichtung und der ordentlichen Gerichtsbarkeit fällt eindeutig zugunsten der Schiedsgerichts- und Mediationslösung aus. Die schiedsgerichtliche Lösung der WIPO besteht nunmehr erfolgreich seit einem Jahr und kann in vielfacher Hinsicht als Modell dienen; sie wird aber nur angenommen, wenn sie praktischer und günstiger gegenüber dem ordentlichen Rechtsweg ist Einen zusätzlichen Nutzen bietet hingegen die Mediationsalternative: das Ergebnis einer echten gütlichen Einigung. Der Nachteil der Domain-Mediationsalternative ist der relativ beschränkte Anwendungskreis, da die für Mediationsfälle typische (vertragliche) Vorbeziehung der Parteien regelmäßig fehlt. Somit werden nur bei Fällen fehlender Vorrangigkeit (unterschiedliche betroffene Rechtsgüter, echte Güterabwägung) oder besonderem Diskretionsinteresse nennenswerte Fallzahlen entstehen. Daher ist die Domain-Mediation nur zusätzlich zur schiedsgerichtlichen Lösung sinnvoll. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis auf die Sicht der Anbieter einer außergerichtlichen Kennzeichenkonfliktlösung erlaubt: dies ist das natürliche Aufgabengebiet der Anwälte. Die Entlastung der Justiz sollte dem modernen Anwalt ein selbstverständliches Anliegen sein, da es geradezu gefährlich wäre, sich von nichtanwaltlicher Konkurrenz auf die bloße Prozeßvertreterrolle drängen zu lassen. Anwälte denken und handeln zunehmend unternehmerisch, daher ist die Betrachtung des zu erwartenden Volumens für die Domain-Mediation und -schiedsgerichtsbarkeit mit ausschlaggebend. Schließlich ist die vielfache Unterstützung des Vorhabens ein großer Vorteil für die Verwirklichung. So haben der Deutsche Anwaltverein, die SOLDAN Stiftung, mehrere Internetprovider und Domain-Dienstleistungsunternehmen bereits ihre Unterstützung für das Projekt einer Domain-Schieds- und Mediationsstelle zugesagt.

Stärken der beiden Alternativen (Überblick)

Justiz:
Teuer
Langwierig
(ohne Einstweilige Verfügung)
Öffentlich
Sieger/Verlierer

Domain-Schiedsgericht:
Preiswert
Schnell
Wahlweise anonym/öffentlich
Sieger/Verlierer

Domain-Mediation:
Preiswert
Schnell
Anonym
Einigung zwischen den Parteien

Hauptvorteile

Die Hauptvorteile der Domain-Mediation sind die Diskretion (Anonymität), die Kosteneinsparung und die Zeitersparnis gegenüber einem gerichtlichen Verfahren. Schließlich kommt der besondere Vorteil einer wahrlich gütlichen Einigung hinzu. Die Hauptvorteile des Domain-Schiedsverfahrens sind die Zeit- und Kostenersparnis gegenüber dem gerichtlichen Verfahren.

Nächste Schritte

Als nächste Schritte sind die Gründung eines Domain-Schiedsgerichts sowie einer Domain-Mediationsstelle geplant. Alle Zuhörer sind eingeladen, an der vorbereitenden Sitzung zur Gründung einer Gesellschaft für Domain-Mediation und außergerichtlicher Konfliktlösung teilzunehmen.

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