Cybersquatting

Rechtsverletzter immer dreister

Sie glauben, illegales Registrieren von Domains sei stark zurückgegangen? Weit gefehlt. Das US-Magazin „Computerworld“ deckt auf, dass Cybersquatter die Grenzen immer weiter ausdehnen – und wie die Inhaber von Kennzeichenrechten versuchen, zurückzuschlagen.

Selbst für Cybersquatter ungewöhnlich weit getrieben hat es ein Unternehmen namens PNS Enterprises aus Florida. Nicht nur, dass man mit freelegoporn.com die Markenrechte des dänischen Klötzchenherstellers verletzt hat, sogar Bilder der sonst unschuldigen Plastikmännchen in pornographischer Pose hat man veröffentlicht. Dies ging der LEGO Juris A/S zu weit; in einem daraufhin eingeleiteten UDRP-Verfahren vor der Genfer WIPO wurde rascher Prozess gemacht und die Domain übertragen. Das UDRP-Verfahren hat damit einmal mehr seine Effektivität unter Beweis gestellt, doch als Abschreckung für bewusste Rechtsverletzungen gilt es nicht. So muss auch das US-Telekommunikationsunternehmen Verizon Inc. entschieden gegen Cybersquatter vorgehen: tausende Domains hat man bereits erstritten, und die Zahl der Besucher, die über diese Domains inzwischen auf das Hauptangebot geleitet werden, geht auf über neun Millionen zu, so Sarah Deutsche, Vizepräsidentin bei Verizon.

Bestätigt werden diese Erfahrungen von MarkMonitor Inc., einem Registrar, der sich auf bekannte Marken spezialisiert hat. Nach dem „Brandjacking Index 2008“ stieg die Zahl der Cybersquatting-Fälle gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent, davon 440.584 Fälle allein im 4. Quartal 2008. Noch schlimmer: laut MarkMonitor waren 80 Prozent der rechtsverletzenden Angebote nach einem Jahr immer noch online. Während einige Kennzeichenrechteinhaber den Kampf verstärken, haben ihn andere aufgegeben, so Fred Felman von MarkMonitor. So fokussiert etwa die Hotel-Gruppe InterContinental ihre Bemühungen nicht auf Domains, die lediglich für Parking missbraucht werden, sondern vor allem auf solche, die für anstößige Inhalte genutzt werden; für alles andere fehlen Zeit oder Ressourcen. Die Alternative lautet oft defensive Registrierung: InterConti hält 4.200, Verizon gar über 10.000 Domains mit Varianten der eigenen Kennzeichen registriert. Und die Rechnung ist einfach: es ist günstiger, US$ 6,– für eine Domain zu zahlen, als US$ 1.500,– pro Domain für ein UDRP-Verfahren.

Doch angesichts der bevorstehenden Einführung zahlreicher neuer Top Level Domain genügt dies nicht. Die Unternehmen fordern zum Beispiel, dass künftig der Verlierer die Kosten des UDRP-Verfahrens trägt. Weiter soll ein „fast track“ UDRP-Verfahren die Prozessdauer von bisher etwa zwei Monaten beschleunigen. Registraren soll es ferner verwehrt sein, offensichtlich unzutreffende Anmelderdaten weiterzugeben. Schließlich sollen Registrare künftig ihre Geschäftskontakte offen legen müssen, um Parking in die eigene Tasche zu verhindern. Bei ICANN will man diese Vorschläge zumindest prüfen; praktikabel sind sie wohl kaum. Umso wichtiger schätzt man die Rolle des Implementation Recommendation Team, dem von ICANN installierten Team, das neue Wege zum Schutz vor Rechtsverletzungen aufzeigen soll. Und die vorgeschlagene Etablierung einheitlicher Kennzeichendatenbanken wäre sicher nicht der schlechteste Schritt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top