Blockchaindomains

GoDaddy und Dynadot erwidern im Streit um eth.link auf die Klage von ENS

In der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Ethereum Name Service (ENS) einerseits und dem Domain-Registrar GoDaddy Inc. bzw. Dynadot LLC andererseits um die Domain eth.link liegen inzwischen die Klageerwiderungen vor. Mit einem raschen Ende des Prozesses ist nicht zu rechnen.

Wer im September 2022 die Domain eth.link aufrief, steckte inmitten eines Krimis. Statt Informationen über den ENS oder die Krypto-Währung Ethereum zu erhalten und Blockchain-Domains mit der alternativen Endung .eth zu registrieren, erschien nur eine leere Website. Nach den bisher vorliegenden Informationen war die über den US-Registrar GoDaddy registrierte Domain bereits am 26. Juli 2022 ausgelaufen. Der einzige, der sie hätte verlängern können, war ihr Inhaber Virgil Griffith. Doch Griffith saß ohne Internetanschluss im Gefängnis, nachdem er am 12. April 2022 zu einer Freiheitsstrafe von 63 Monaten verurteilt worden war, weil er geheime Informationen an Nord-Korea weitergegeben hatte in der Kenntnis, dass so Geld gewaschen werden kann und Sanktionen unterlaufen werden können. Da es Griffith nicht gelang, die Domain rechtzeitig zu verlängern, wurde sie über Dynadot versteigert und erzielte dabei einen Rekordpreis von US$ 851.919,30, umgerechnet ca. EUR 845.000,–. Um den Domain-Verlust noch abzuwenden, haben True Names Ltd., die Unternehmung hinter ENS, und Griffith am 05. September 2022 vor einem Gericht in Arizona Klage gegen GoDaddy und Dynadot eingereicht. Sie werfen GoDaddy vor, dass man die Domain zu Unrecht habe auslaufen lassen. Um die über zwei Millionen .eth-Domains nicht zu gefährden, die über eth.link verknüpft sind, hat das Gericht vorläufig angeordnet, dass GoDaddy die Domain nicht transferieren darf. In der Hauptsache ging der Rechtsstreit jedoch weiter.

Am 12. Dezember 2022 reichten GoDaddy und Dynadot ihre Klageerwiderungen bei Gericht ein und legten dort ihre Sicht des Sachverhalts dar. Die Argumente sind in weiten Teilen formal. So wendet GoDaddy ein, dass die streitige Domain über GoDaddy Online Services Cayman Islands Ltd. registriert sei, vormals bekannt als Uniregistry, nicht aber über GoDaddy Inc. Die Kläger hätten also bereits die falsche Partei verklagt. Ausserdem sei der Vortrag widersprüchlich, als die Kläger einerseits behaupten, dass die Domain über den 26. Juli 2022 hinaus verlängert worden sei, zugleich aber einräumen, dass Griffith die Verlängerung versäumt habe, weil er sich „in Allenwood federal penitentiary“ befunden habe und die Domain nicht selbst habe verlängern können; seine Vertreter seien erst am 03. August 2022 tätig geworden, hätten sich dann jedoch an einen unzuständigen Sicherheitsmitarbeiter von GoDaddy gewandt. Eine Pflicht zur automatischen Verlängerung des Registrierungsvertrages habe nicht bestanden. Die Kläger hätten es selbst versäumt, die Domain eth.link rechtzeitig zu verlängern; wörtlich ist die Rede von einer »comedy of errors« auf Seiten der Kläger. Dynadot erklärt sich in weiten Teilen zu den Klagevorwürfen mit NichtwissenDynadot is without knowledge or information to form a belief as to the truth of the allegations«) und verweist auf GoDaddy; zudem rügt man die Zuständigkeit des von den Klägern angerufenen Gerichts.

Verhandlungstermine wurden öffentlich bisher nicht bekannt. Es liegt nahe, dass im ersten Schritt die Frage des zuständigen Gerichts geklärt wird, was bereits einige Zeit dauern dürfte. Ein unmittelbares Risiko für die Inhaber von .eth-Domains besteht aktuell nicht, da eth.link vorerst nicht transferiert werden darf; langfristig drohen jedoch technische Schwierigkeiten, denn die alternativen Web3-Adressen sind mit eth.link verknüpft; so löst die Domain example.eth auf zu example.eth.link. Der Rechtsstreit ist jedenfalls nicht geeignet, das Vertrauen in Blockchain-Domains zu stärken.

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