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Neuseeland bringt einen Überblick über Streitschlichtungsentscheidungen

Die neuseeländische Domain Name Commission (DNC), Registry der Landesendung .nz, hat eine Entscheidungssammlung für ihr außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren veröffentlicht.

Aktuell läuft ein Pilotprogramm, in dessen Rahmen die Parteien im Streit um eine .nz-Domain durch so genante »expert determination« eine schiedsgerichtliche Lösung herbeiführen können, sollte eine vorherige gütliche Einigung durch »e-negotiation« oder »mediation« scheitern. Das Verfahren funktioniert ähnlich wie die UDRP, hat aber andere Tatbestandsvoraussetzungen. Es verlangt unter anderem eine »Evidence of Unfair Registration«, wobei die Verfahrensregelung eine nicht abschließende Liste von Beispielen dafür benennt. Um die Chancen und Risiken dieses Schiedsverfahrens besser einschätzen zu können, hat die DNC nun eine Datenbank veröffentlicht, in der sich die bisher gefällten, rund 210 Entscheidungen finden. Die Nutzung ist online für jedermann möglich, Gebühren erhebt DNC nicht. Ausserdem gibt es eine »case summary«, in der die wesentlichen Gründe unter Stichworten wie »complainant’s rights«, »degree of name similarity«, »unfair registration« oder »CMD (confusing, misleading, or deceiving)« abgerufen werden können. Auch wenn die Zahl der Streitigkeiten überschaubar scheint, ein Blick in die Datenbank vor Einleitung des Verfahrens ist Pflicht.

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