UDRP

Calvin Klein verliert »fuck«-Domain-Streit

Ein Panelist des National Arbitration Forum (NAF) sah im Streit um die Domain fuckcalvinklein.com keine Verwechslungsgefahr und wies den Antrag der Calvin Klein Trademark Trust auf Übertragung der Domain kurzerhand zurück.

Antragstellerin ist die Calvin Klein Trademark Trust & Calvin Klein Inc., die ihre Markenrechte durch die vom Antragsgegner, Alan Sleater mit Sitz im Vereinigten Königreich, der Inhaber der Domain fuckcalvinklein.com ist, verletzt sieht. Die Antragstellerin ist Inhaberin zahlreicher Domain-Namen, darunter calvinklein.com, und Marken, die unter anderem auf „Calvin Klein“ lauten und auf das Jahr 1978 zurückgehen. Die Antragstellerin ist der Meinung, die Domain fuckcalvinklein.com sei ihrer Marke zum Verwechseln ähnlich. Der Antragsgegner sei nicht berechtigt, die Marke zu nutzen und sei auch nicht unter der Bezeichnung »Calvin Klein« bekannt, weshalb kein berechtigtes Interesse an der Nutzung der Domain bestehe. Zudem habe er die Domain geparkt; unter der geparkten Domain finden sich Links zu Datingseiten. Der Antragsgegner wolle die Geschäfte der Antragstellerin stören und handele in böser Absicht. Sie reichte einen Antrag beim National Arbitration Forum (NAF) ein und verlangt die Übertragung der Domain an sich. Der Antragsgegner hält entgegen, der Vulgärbegriff »Fuck« mache jedermann deutlich, dass die Domain nicht zu Calvin Klein gehöre; eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht. Zudem habe er diese und andere Marken-Domains mit dem vorangestellten Begriff »Fuck« als Protestseiten registriert, um Konsumenten die Möglichkeit zu geben, sich über die jeweiligen Unternehmungen offen zu beschweren. Derzeit nutze er die Domain noch nicht, aber er hält sie vor, um sie später Nutzern zugänglich zu machen, wobei er dabei keine wirtschaftlichen Absichten habe. Im Übrigen machte sich der Antragsgegner über den Antragstellervertreter lustig. Die Parteien erhielten beide jeweils Raum für eine Replik auf den Vortrag der Gegenseite.

Panelist R. Glen Ayers hatte bei dieser Konstellation leichtes Spiel: er wies den Antrag auf Übertragung der Domain zurück, da die Domain mit der Marke nicht zum Verwechseln ähnlich sei (NAF Decision vom 11.04.2014, Claim Number FA14030001547828). Aus Sicht von Ayers mache der Begriff „fuck“ deutlich, dass der Antragsgegner nicht mit der Antragstellerin verbunden ist und die Internetnutzer, die die Domain aufrufen, würden keinesfalls erwarten, die Antragstellerin darunter zu finden oder den Eindruck gewinnen, sie könne den Wunsch haben, mit dieser Domain in Verbindung zu stehen. Damit scheitere die Antragstellerin bereits am ersten Tatbestandsmerkmal der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP). Einer weitergehenden Prüfung bedurfte es deshalb nicht. Die Domain fuckcalvinklein.com verblieb damit beim Antragsgegner.

Mit dieser nachvollziehbaren Entscheidung setzte Panelist R. Glen Ayers ein Zeichen, kurz vor Einführung der neuen Endung .sucks. Bei dieser ist klar damit zu rechnen, dass, wie mit der Entscheidung canyon.bikes angedeutet, Markeninhaber im Wege der UDRP nicht zum Zuge kommen werden, sollte ein Dritter die Marke unter .sucks registrieren. Die UDRP-Entscheidung über fuckcalvinklein.com geht übrigens auch, wenn auch teilweise aus etwas anderen Gründen, mit der Rechtsprechung deutscher Gericht konform, die Domains wie oil-of-elf.de, stoppesso.de und awd-aussteiger.de aufgrund des Rechts auf freie Meinungsäußerungen (Art. 5 GG) bestehen lassen, während bei der Entscheidung zu bund-der-verunsicherten.de die fehlende Verwechslungsgefahr maßgebend war.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains GmbH.

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