tumblr.co.uk

Bloghoster gewinnt in Nominet-Berufung

Der US-amerikanische Blog-Hoster Tumblr war im Rahmen eines Schiedsverfahrens gegen den Inhaber von tumblr.co.uk erfolgreich vorgegangen. Dieser legte Berufung gegen die Entscheidung ein – ohne Erfolg.

Tumblr Inc. ist ein erfolgreicher US-amerikanischer Bloghoster, der bereits seit 2006 Inhaber der Domain tumblr.com ist. In 2008 hat er eine US-Marke angemeldet; eine EU-Wortmarke Tumblr wurde am 20. April 2009 angemeldet. Der mit Wohnsitz in Frankreich angegebene Mr. Paul Guerin registrierte die Domain tumblr.co.uk am 31. Juli 2009, zu einem Zeitpunkt, zu dem tumblr.com monatlich bereits mehr als 10 Mio. Visits hatte und weltweit bekannt war. Am 23. März 20012 bot Paul Guerin tumblr.co.uk zum Kauf an. Auf ein Angebot von US$ 500,– seitens Tumblr Inc. reagierte der Inhaber mit einer Preisforderung von US$ 20.000,–. Daraufhin wandte sich Tumblr an die .uk-Registry Nominet und nahm deren Dispute Resolution Service (DRS) in Anspruch. Der Domain-Inhaber meldete sich im Verfahren nicht zu Wort, so dass nach den Nominet-Statuten des DRS eine Kurzentscheidung ergehen konnte (»Summery Decision« No. D00011211 vom 16. Mai 2012). Doch damit war die Sache nicht erledigt. Was die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) nicht kennt, erlaubt die DRS: eine Berufung. Die legte der Domain-Inhaber Paul Guerin am 01. Juni 2012 ein.

Das aus den drei Experten Tony Willoughby, Nick Gardner und Claire Milne bestehende Panel wies die Berufung unter Berücksichtigung sämtlicher Vorträge der Parteien als unzulässig zurück (Decision Appeal No. D00011211 vom 26. Juli 2012). Eine Berufung ist unter den Nominet-Statuten des DRS grundsätzlich vorgesehen (The Policy § 10a, The Procedure § 18). Sie kommt aber nur in Ausnahmefällen zum Zuge, da Sinn und Zweck des DRS gerade die schnelle und einfache Klärung von offensichtlichen Rechtsverletzungen ist. Eine Berufung kann zulässig sein, wenn der Gegner, der es versäumt fristgerecht dem Vorwurf des Antragstellers entgegenzutreten, in der Berufung Gründe angibt, warum er die Frist nicht einhalten konnte und dass ein bedeutendes Unrecht geschieht, wenn die Erstentscheidung Bestand hat. Neue Beweise darf er jedoch nicht vorlegen. Die Berufungsschrift darf maximal 1.000 Worte umfassen.

Diese Voraussetzungen wusste der Antragsgegner jedoch nicht zu erfüllen. Die Berufungsbegründung des Antragsgegners ist sehr kurz. In ihr erklärte er nicht, warum er nicht innerhalb der gesetzten Frist in erster Instanz reagierte. Zudem trat er den Vorwürfen der Antragsschrift und den Gründen, warum die Entscheidung erster Instanz erging, nicht entgegen. Dem Vortrag von Tumblr Inc. widersprach er in keinem Punkt. Paul Guerin erklärte lediglich, dass aus seiner Sicht der gestellte Anspruch der Beschwerde keinen Erfolg haben würde, weshalb er dem nicht entgegen getreten sei. Auf dieser Grundlage kam das Panel zu dem Ergebnis, dass sich am vom Antragsteller vorgetragenen Sachverhalt nichts ändert. Nach Ansicht des Panels trat Paul Guerin bewusst dem Antrag von Tumblr Inc. nicht entgegen und reagierte nicht auf die ihm übersandten Schriftsätze des Anspruchstellers. Auch mit der Berufung änderte sich letzteres nicht. Damit bestand seitens Paul Guerin keinerlei Aussicht auf Erfolg, weshalb die Berufung nicht zugelassen wurde.

Die Domain tumblr.co.uk ist damit an die Klägerin Tumblr Inc. zu transferieren, es sei denn, Paul Guerin wendet sich nun an die ordentlichen Zivilgerichte. Die Aussicht auf Erfolg dürften da jedoch ähnlich wie unter dem DRS von Nominet sein.

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