T-Buh

Telekomiker auf Markenfeldzug

Die Telekom führt seit einigen Monaten einen Feldzug für ihre Marken und das prominente Zeichen »T«. Dabei ist sie sich nicht zu schade, Domains wie t-beutel.de und t-wurst.de zu registrieren. Aber das ist nur konsequent.

Die Telekom investiert seit Jahren massiv in ihre Marken. Sie zu schützen und auszubauen ist ihr Bestreben, und den Gegebenheiten des Marktes angemessen. Allein 2001 hat das Unternehmen, wie die Berliner Zeitung berichtet, knapp 2 Milliarden Euro in seine Marken investiert. »Dabei wird gegen Inhaber von »T«-Domains vorgegangen, um den Rechtsschutz für unsere T-Marken-Familie nicht zu verlieren«, wie Stephan Althoff mitteilt, Leiter des Zentralbereichs Markenführung und Werbung bei der Telekom.

Aktueller Gegner ist die Berliner Multimedia-IT-Agentur Team-Konzept, die am vergangenen Dienstag in Berlin eine T-Party veranstaltete. Die werbewirksame Veranstaltung, die einige Hundert Gäste anlockte, ist die notwendige Reaktion auf die mündliche Verhandlung vom 15.07. vor dem LG Köln. Das Gericht bestätigte dem Team-Konzept, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Marken nicht bestehe. Zugleich legte es den streitenden Parteien nahe, sich bis 15.08. gütlich zu einigen; andernfalls müsse man ein Gutachten über die Bekanntheit des »T« für die Telekom einholen, das mit EUR 30.000 veranschlagt ist. Bei einer überragenden Bekanntheit der Telekom-Marke käme es auf die Frage der Verwechslungsgefahr nicht mehr an. Den Betrag für das Gutachten muss zunächst die klagende Telekom bevorschussen, die Kosten werden aber zuletzt von der im Rechtsstreit unterliegenden Partei getragen. Um einem wirtschaftlichen Desaster zu entgehen, rief nun Team-Konzept unter der Bezeichnung »Berliner T-Party« eine Spendenaktion aus, die virtuell von der neu eingerichteten Informationsplattform free-t.de unterstützt wird. Udo Blenk, einer der Geschäftsführer von Team-Konzept, teilte uns mit, man nehme die Sache locker sportlich, nichtsdestotrotz müsse man sehen, welche Konsequenzen die Vereinnahmung des »T« durch die Telekom mit sich bringe.

Die Telekom war in einem früheren Prozess um den Buchstaben »T« unterlegen. Seinerzeit prozessierte sie gegen die Firma »T3 medien« und verlor. Auch der Versuch der Telekom, die Farbe Magenta für sich zu monopolisieren scheiterte. Nun sieht die Sache hinsichtlich des »T« jedoch anders aus, weil ein Gutachten, das eine überragende Bekanntheit des Telekom »T« bescheinigt, ein Freibrief darstellt.

Aber nicht nur das »T« bietet Angriffsfläche, die die Telekom-Anwälte mobilisiert; auch der Begriff »online« wie in e-online.de und de-online.de reizt zur Durchsetzung der eigenen Marke. Dabei ist in solchen Fällen die Rechtslage nicht eindeutig, der Gegenstandswert aber schon. Wenn mit der 500.000-Euro-Keule ausgeholt wird, duckt sich – zu Recht – mancher brave Domain-Inhaber, denn aufgrund der nach wie vor bestehenden Rechtsunsicherheit ist das Kostenrisiko für den Einzelnen oder kleine Unternehmen zu groß und ihre Existenz bei verlorenem Rechtsstreit gefährdet.

Die Methode Kostenkeule ist nicht schön, aber legal. Dabei muss man freilich auch sehen, dass die Marke eines Unternehmens für das Unternehmen letztlich wertvoller ist, als beispielsweise die Betriebsstätte. Sollte die Betriebsstätte verloren gehen, kann sie problemlos ersetzt werden; eine Marke muss in der Regel über viele Jahre unter hohen Investitionen aufgebaut werden. Die Höhe der Streitwerte ist demnach in der Regel angemessen.

Es gibt jedoch nach wie vor Möglichkeiten, die Kostenkeule zu verringern, wenn die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. So regelt § 142 MarkenG die Streitwertbegünstigung für Fälle, in denen durch die Prozeßkosten die Partei in ihrer Existenz gefährdet wird und sie dies nachweist, so dass die Gerichtskosten der wirtschaftlichen Lage der Partei angeglichen werden. Nähere Informationen zu § 142 MarkenG finden Sie in einem früheren Artikel auf domain-recht.de.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top