RIAA

Die Musikindustrie geht erfolgreich gegen Markenrechte verletzende .eth-Domains auf OpenSea vor

Kaum auf dem Markt, sind die alternativen .eth-Domains bereits ins Visier der Musikindustrie gerückt: auf Betreiben der Recording Industry Association of America Inc. (RIAA) hat OpenSea, ein virtueller Marktplatz für NFTs, 51 Domains aus dem Netz genommen.

Bereits seit Jahrzehnten pflegt die globale Musikindustrie ein schwieriges Verhältnis zum Internet und neuen Technologien. Aktuell sind es jedoch weder .mp3-Dateien noch Streamings, durch die sich Künstler und Plattenfirmen bedroht sehen, sondern die Blockchain- und NFT-Projekte. Dazu zählen auch Domain-Namen unterhalb der Endung .eth, die vom Ethereum Name Service (ENS) angeboten werden. Wie alle Anbieter von Krypto-Domains bewegt sich .eth nicht in dem von ICANN regulierten Internet, sondern in einem »alternativen« Netzbereich (AltRoot). Bei einem klassischen Domain-Registrar kann man .eth-Domains nicht registrieren, und sie sind ohne technische Hilfsmittel über klassische Browser auch nicht erreichbar. Die Vorteile sollen darin liegen, dass man für die Domain nur ein einziges Mal zahlen muss; im Gegenzug winken insbesondere Erleichterungen im Zahlungsverkehr:

With ENS, you’ll be able to send money to your friend at ‚aardvark.eth‘ instead of ‚0x4cbe58c50480…‘, interact with your favorite contract at mycontract.eth.

Dass die .eth-Domain genau so schnell verschwunden ist, wie sie geschaffen wurde, bedenken aber nur wenige.

Dass für .eth-Domains aber keine anderen Grundsätze gelten sollen als für klassische Domains, belegt ein Schreiben der RIAA an OpenSea, ein 2017 gegründeter virtueller Marktplatz für so genannte Non-Fungible Token (NFT). Über diesen Marktplatz solen auch .eth-Domains angeboten worden sein, darunter riaa.eth, sony-group.eth, sony-music.eth, warner-music.eth, atlanticre cords.eth und universalmusic.eth. Die RIAA sieht darin eine Verletzung der Markenrechte ihrer Mitglieder:

The ENS domain names listed below infringe RIAA`s or our members trademarks, as they cause dilution, confusion, and/or tarnishment of these trademarks. See 15 U.S.C. § 114. The sale of these ENS domain names is also actionable under the Lanham Act, see 15 U.S.C. §§ 1125(a) and (d).

Zudem soll der Verkauf rechtsverletzender Domains gegen den AntiCybersquatting Consumer Protection Act und Wettbewerbsrecht verstoßen. Daher forderte man OpenSea auf, insgesamt 51 Domains von der Plattform zu nehmen. Dort ist man der Aufforderung umgehend nachgekommen, jedenfalls waren die beanstandeten Domains wenig später nicht mehr zu finden.

Ob sich die bekannten Grundsätze des Domain-Rechts auf alternative Endungen übertragen lassen, hat die Rechtsprechung zu klären. Zum Problem dürfte werden, dass es für .eth-Domains kein WHOIS-Verzeichnis gibt und damit auch keine Partei, die direkt in Anspruch genommen werden kann. Dabei scheint es reges Interesse an .eth zu geben; Anfang Juli sollen für 000.eth 300 ETH, also umgerechnet rund EUR 315.000,– gezahlt worden sein. Angesichts der starken Schwankungen von Krypto-Domains lassen sich diese Zahlen aber nicht ohne weiteres auf den aktuellen Domain-Handel übertragen und sind mit Vorsicht zu geniessen. Klar ist nur: In ENS existiert keine Einschränkung in der Verfügbarkeit von Domains, die potenziell im Konflikt mit bereits bestehenden Markenrechte stehen. Markeninhaber müssen ihnen daher ihre Aufmerksamkeit schenken, um Rechtsverletzungen zu vermeiden beziehungsweise zu unterbinden.

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