Praxistipp

Warum man erst die Internet-Domain und dann die Marke registriert

Markeninhaber haben es schwer. Immer wieder kommen ihnen Leute bei der Registrierung von Domains zuvor. Manchmal auch gezielt, dank Diensteanbietern, die neueste Markenanmeldungen listen. Domain-Investor Elliot Silver wurde dieses Phänomens zum wiederholten Male Gewahr und gab die Losung aus: erst die Domain registrieren, dann die Marke anmelden!

Silver nutzt trademarkia.com, um sich gelegentlich über Marken zu informieren, ein Dienst, der unter anderem aktuelle Markenregistrierungen anzeigt. Auch trademark247.com ist ein solcher Dienstleister. Silver nahm sich die Zeit, auf trademark247.com zu schauen, ob es aktuelle Markenanmeldungen gäbe, bei denen die Antragsteller zuvor auch eine entsprechende Domain registriert haben. Bei seiner Untersuchung stellte er fest, dass bei generischen Marken, die aus einem Wort oder zwei Worten bestehen, die entsprechenden Domains (selbstverständlich unter .com) jeweils bereits lang vor der Markenanmeldung registriert waren. Was jedoch auch auffiel, war, dass vermehrt bei ungewöhnlichen Marken-Begriffen die jeweilige .com-Domain erst kürzlich registriert worden war und nun zum Verkauf stand. Als Beispiel mag die Marke »King Karlos« dienen, die am 15. Mai 2019 beim US-Markenamt angemeldet wurde; am 20. Mai 2019 wurde die Domain kingkarlos.com registriert und steht jetzt für US$ 988,– zum Verkauf. Silver wundert es nicht, dass es Leute gibt, die nach neuen Marken Ausschau halten und dann die entsprechende Domain registrieren, auch wenn er diese Art der Vorgehensweise ablehnt. Ihn, als Domainer, überrascht es allerdings, dass Leute nicht zunächst die Domain registrieren oder kaufen, ehe sie die Marke registrieren.

Eine vernünftige Vorgehensweise beim Anmelden von Marken, aber auch beim Aufbau eines Start-Ups wäre, zunächst eine Liste mit möglichen Namen und Marken zu fertigen, dann zu sehen, ob entsprechende Domains registrierbar oder käuflich erwerbbar sind, und wenn man Inhaber der Domain(s) ist, die entsprechende Marke anzumelden. Nach all den Jahren von Informationen über das Internet und Domain- und Markenstreitereien, Tipps für Start-Ups bei der Namenswahl und dergleichen müsste eigentlich jeder, der vor einer Markenanmeldung oder Geschäftsgründung steht, diesen Vorgang ganz selbstverständlich durchlaufen. Denn seit Jahrzehnten werden in zahlreichen Artikeln in unterschiedlichen Medien genau solche Verfahrensgänge empfohlen. Wäre diese Nachricht an die Verantwortlichen durchgedrungen, so käme es nicht mehr zu Fehlern wie bei der Markenanmeldung von »N 3 Converse« am 17. Mai 2019, der noch am selben Tage die Registrierung von n3converse.com folgte und dem Angebot, die Domain für US$ 988,– zu kaufen. UDRP-Verfahren und andere Ärgerlichkeiten lassen sich vermeiden, wenn Markeninhaber, Start-Ups und sonstige Unternehmen die Registrierung von Domains an erste Stelle stellten, ehe sie eine neue Marken anmelden.

Silver nutzte die Angebote von trademarkia.com und trademark247.

Infos über Markenanmeldungen geben aber auch die Markenregister selbst aus, wenn auch nicht zwingend mit leicht auffindbaren tagesaktuellen Anmeldungen:

eSearch plus, die Sucheseite der EUIPO Datenbank
Einsteigerabfrage des Deutschen Patent- und Markenamtes
Monitoringabfrage des Deutschen Patent- und Markenamtes
WIPOs Madrid Monitor, Suchseite für Internationale Marken
European Trade Mark and Design Network

Die World Intellectual Property Organization bietet allerdings in ihrer Global Brand Database bei Aufrufen der Seite bereits eine Liste aller aktuellen Markenanmeldungen. Darüber hinaus bietet sie einen Filter der Marken, die an einem bestimmten Tag, gegebenenfalls eben auch »today« (heute), beantragt wurden, anzeigt unter dem Suchkriterium »Date«.

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