Die kanadische Psion Plc, bekannt geworden als Hersteller von elektronischen Organizern, machte mit ihren „netbook“-Marken von sich reden. Nachdem sie Domain-Inhaber, die den Begriff in Domains nutzen, eingeschüchtert hatte, beantragten Konkurrent Dell und der Chiphersteller Intel die Löschung der Marken. Die Registrierung von „netbook“-Domains bleibt aber zunächst risikoreich.
Sie sind klein, fein und praktisch – Netbooks und allen voran der „Eee PC“ von Asus haben binnen kurzer Zeit ihren Markt erobert. Die Nutzung des Begriffs „netbook“ im geschäftlichen Verkehr ist gleichwohl nicht unproblematisch: kurz vor Weihnachten 2008 tauchten im Internet freundlich, aber bestimmt formulierte anwaltliche Schreiben auf, in welchen der Elektronikgerätehersteller Psion unter Berufung auf zu eigenen Gunsten in den USA, der EU, Kanada, Singapur und Hong Kong eingetragene „netbook“-Marken eine nicht näher bekannte Anzahl von Webseitenbetreiber aufforderte, den geschützten Begriff nicht weiter zu verwenden; dabei setzte Psion eine grosszügige Übergangsfrist von drei Monaten, bis zu der die Nutzung einzustellen ist. Wenig später ruderte Psion allerdings öffentlich etwas zurück und betonte, dass man sich nur an diejenigen wende, die unmittelbar aus der Nutzung des Begriffs einen Vorteil erzielen.
Psion wandte sich freilich auch an den Suchmaschinenbetreiber Google und verwies auf die Markenrechte. Bei Google prüfte man den Sachverhalt und entschied, den Begriff „netbook“ künftig nicht mehr für Werbung mit GoogleAds zuzulassen; wer „netbook“ bei Google eintippt, erhält seither keine Werbung eingeblendet. Psion versucht damit offenbar einem Problem vorzubeugen, dass sich für Google selbst längst stellt: wer im Internet sucht, der „googelt“; auf diese Weise wird ein eigentlich geschützter Begriff zum markenrechtlichen Gemeingut und droht so, seine Rechtsposition zu verlieren.
Ob Psion noch lange auf diese Weise erfolgreich agieren kann, ist allerdings inzwischen wieder offen, denn mittlerweile beantragten Prozessorhersteller Intel und Computerhersteller Dell unabhängig voneinander die Löschung von Psions Marken. Psion hatte im Dezember Intel abgemahnt, weshalb Intel reagierte und Mitte Februar den Löschungsantrag gegenüber dem US-Markenamt stellte. Am 17. und 18. Februar 2009 beantragte dann der Computerhersteller Dell Inc. die Löschung der Marke „Netbook“ gegenüber den unterschiedlichen Markenämtern. Dell nennt in seinem Schreiben an die Markenämter drei Gründe für die Löschung: der Markeninhaber nutzt die Marke nicht, er übt Missbrauch aus und es bestehe ein Freihaltebedürfnis. In der Antragsschrift verweist Dell unter anderem darauf, dass Psion die Marke seit mehr als fünf Jahren nicht mehr nutze; Psion habe zwar im November 2006 in einer Erklärung die Nutzung bekräftigt, aber zu diesem Zeitpunkt habe man bereits drei Jahre lang kein Produkt unter der Marke geführt. Schließlich sei der Begriff mittlerweile Allgemeingut geworden und unterliege dem Freihaltebedürfnis.
Bis über die Markenlöschung entschieden ist, sind Registrierung, Nutzung und Erwerb von Domain-Namen mit dem Bestandteil „netbook“ jedenfalls dann risikobehaftet, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken (und dies erfasst bereits Parking-Angebote) erfolgt; auch Asus vermeidet in der Werbung für den „Eee PC“ die Benutzung des Wortes „netbook“. Zwar wird derzeit nicht von Abmahnwellen berichtet; die Entscheidung von Google zeigt jedoch, dass Psion auf seiner kennzeichenrechtlichen Position besteht. Angesichts des in Markensachen nicht unerheblichen Kostenrisikos sollte man daher im Zweifel mit spezialisierten Anwälten genau prüfen, ob man selbst ins Visier einer potentiellen Abmahnung geraten kann oder nicht.