Nach UDRP

Klage und Widerklage im Streit um die Domain nubank.com

Eine kürzlich gegründete brasilianische Online-Bank versucht schon seit Jahren, an die Domain nubank.com heranzukommen. Der Inhaber der Domain, der selbst unter »NuBank« aktiv ist, hat auf Kaufangebote nie reagiert. Nachdem ein UDRP-Verfahren gegen ihn scheiterte, versucht die Online-Bank jetzt über die Zivilgerichte die Domain zu erlangen.

Die brasilianische Zahlungsdienstleisterin Nu Pagamentos S.A., die 2014 ihr erstes Produkt vorstellte, ist Inhaberin der im November 2020 eingetragenen US-Marke »NUBANK«, und reklamiert nicht nur in Brasilien, sondern weltweit – und damit auch in den USA – zahlreiche Kunden unter ihrem Onlinebanking-Angebot »NUbank« für sich. Seit langem sieht sie ihre Rechte durch die bereits 1997 registrierte Domain nubank.com verletzt. Im Dezember 2019 versuchte sie im Rahmen eines UDRP-Verfahrens, an die Domain zu gelangen, scheiterte aber kläglich: Der Gegner und Inhaber der Domain nubank.com, Dan Hudson, reagierte nicht auf das Verfahren. Der Panelist Steven A. Maier konnte keine bösgläubige Registrierung der Domain feststellen, da sie lange vor der Marke der Beschwerdeführerin registriert worden war. Dafür stellte er am 14. Februar 2020 aber ein Reverse Domain Name Hijacking fest, weil die Beschwerdeführerin sich von Fachleuten hat vertreten lassen, die wußten oder hätten wissen müssen, dass das UDRP-Verfahren nicht von Erfolg gekrönt sein konnte. Für Maier war klar, dass, nachdem Versuche, die Domain vom Inhaber zu kaufen, gescheitert waren, die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren als Rückversicherung nutzte, was allerdings ein Missbrauch des Verfahrens darstellt.

Die Nu Pagamentos S.A. gab danach aber keine Ruhe und legte am 31. März 2021 vor dem US-Bezirksgericht im Norden Georgias (United States District Court For The Northern District Of Georgia) Klage gegen Dan Hudson ein, der dort seinen Wohnsitz hat. Sie argumentierte sehr überzeugend und forderte unter anderem die Übertragung der Domain nubank.com und Schadensersatz, weil Hudson sie unter anderem auf LinkedIn schlecht rede und zugleich sich als mit ihr verbandelt geriere, indem er eine baldige Zahlungsunfähigkeit von Nu Pagamentos herbeirede und Jobsuchende an sie vermittle, aber auch seinerseits Bankberatung betreibe. Am 13. Mai 2021 legte Nu Pagamentos eine weitere Klage in Form der »in rem jurisdiction« (Sachklage) gegen die Domain nubank.com ein, dies vor dem Bezirksgericht für den mittleren Bereich von Florida (United States District Court For The Middle District Of Florid), da der Domain-Registrar Network Solutions und dessen Privacy-Service, unter dem die Domain registriert ist, in Jacksonville (Florida) ihren Sitz haben. Die Klägerin argumentierte, sie habe nicht die volle Gewissheit, wer Inhaber der Domain ist, zumal erst kürzlich die Domain den Registrar gewechselt habe und nun von einer bösgläubigen Registrierung auszugehen sei. Schon sechs Tage später nahm die Klägerin die Klage in Florida wieder zurück, weil im Verfahren vor dem Bezirksgericht in Georgia Dan Hudson auf die Klage erwiderte und auch gleich Widerklage eingereicht hatte.

Hudson trägt vor, er sei seit über 40 Jahren im Bank- und Bankberatungsgeschäft tätig. 1970 sei ihm während einer langen Autofahrt die Idee mit »Nubank« gekommen, einem Namen, unter dem er ab 1978 die Gründung neuer Banken betrieb. 1997 registrierte er die entsprechende Domain nubank.com, die er wie auch den Begriff »Nubank« seitdem stets für sein Geschäft genutzt habe. Seit 2003 werde in einschlägigen Medien auch immer wieder von ihm als CEO von Nubank berichtet, was er ebenso mit einer Überfülle an Nachweisen in seiner Widerklage belegte, wie auch die kontinuierliche Nutzung der Domain. Etwa 2009/2010 habe sich David Vélez, CEO und Gründer von Nu Pagamentos, der zu dieser Zeit in Kalifornien bei einem Beratungsunternehmen ein Praktikum absolvierte, bei ihm gemeldet und wollte die Domain nubank .com kaufen. Darauf, wie auf zahlreiche weitere Kaufanfragen von Vélez oder Nu Pagamentos, ging Hudson nicht ein. Nach Gründung der Nu Pagamentos habe er sich 2014 per eMail an Vélez gewandt, da unter anderem die Domain nubank.org wie andere Domains mittlerweile von Nu Pagamentos registriert worden waren. Er erhielt darauf zur Antwort, man habe dank Risikokapital eine Online-Bank mit Namen »NUbank« (nubank.com.br) in Brasilien gegründet; die werde aber über Brasilien hinaus nicht aktiv werden. Da sie mittlerweile in den USA aktiv ist, komme es zu Verwechslungen mit seinen Dienstleistungen; seine Nutzungsmarke werde verletzt und er habe entsprechende Schäden finanzieller Natur, aber auch hinsichtlich seines Renomees. Folglich beantragte er unter anderem die Löschung der klägerischen US-Marke »NUBANK«, die Unterlassung der Nutzung des Begriffs durch die Klägerin und Schadensersatz in materieller wie immaterieller Hinsicht.

Eine Entscheidung ist bis jetzt nicht ergangen. Die Aussichten stehen nicht gut für die Klägerin, die wohl einige gegen sie sprechende Tatsachen unter den Tisch hat fallen lassen. Das Verfahren vor dem Bezirksgericht in Georgia (USA) startete nicht innerhalb der Zwei-Wochen-Frist, nachdem das UDRP-Verfahren ergangen war, und ist somit nicht als Überprüfung dieser Entscheidung zu sehen. Vielmehr handelt es sich um ein eigenständiges Zivilrechtsverfahren, das unter anderem wegen behaupteten Cybersquattings sich auf den »Lanham Act, 15 U.S.C. § 1051 et. seq.« (Anticybersquatting Consumer Protection Act – ACPA) stützt. Wir werden sehen und berichten, zu welchem Ergebnis das Gericht kommt.

Auf das Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man auf Domain-Anwalt.de, einem Projekt der united-domains AG.

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