MMX

Markenschutz bei Porno-Domains geht ins Geld

Wer seine Marke durch den Adult Domain Name Trademark Protection Service der Minds + Machines Group Limited (»MMX«) vor Rotlicht-Domains schützen möchte, muss tief in die Tasche greifen: der zu Afilias gehörende Registrar 101domain hat als erster Anbieter am Markt Preise im drei- und vierstelligen Bereich aufgerufen.

Nicht nur Google und Facebook, sondern auch zahlreiche Inhaber anderer berühmter Marken sind peinlich genau darauf bedacht, keinen Bezug zu pornographischen Internetinhalten zu schaffen. Diesem Bedürfnis kommt der Adult Domain Name Trademark Protection Service entgegen, den MMX im Juli 2019 vorgestellt hat. Er erlaubt es den Inhabern von Markenrechten, ihr geschütztes Zeichen quer über alle von MMX bzw. dem Tochterunternehmen ICM Registry (ICM) verwalteten Rotlicht-Endungen .adult, .porn, .sex zu blockieren. Blockiert werden können nicht nur Zeichen, die der geschützten Marke exakt entsprechen, sondern auch so genannte »look-alike variations«; darunter fallen insbesondere internationalisierte Domain-Namen, die – wie im Fall einer homographischen Attacke – klassischen Domain-Namen mit Zeichen aus dem ASCII-Code zum Verwechseln ähnlich sehen und so ein beliebtes Einfallstor für Phishing darstellen. Technisch unterstützt und vermarktet wird das neue Angebot in Zusammenarbeit mit Uniregistry. Zu den Kosten schwieg sich MMX bisher aus und sprach lediglich von »erschwinglich«.

Ob das auch Markeninhaber so sehen, darf bezweifelt werden. In einer Pressemitteilung gab der zu Afilias gehörende irische Registrar 101domain GRS Limited bekannt, dass er den »AdultBlock« und »AdultBlock+« genannten Service von MMX ab sofort anbietet. Wer ein seiner Marke identisches Zeichen unter den vier Top Level Domains .adult, .porn, .sex und .xxx schützen möchte, muss demnach für »AdultBlock« US$ 349,– im Jahr bezahlen. Wer noch sicherer gehen möchte, sich für »AdultBlock+« entscheidet und damit auch Homographen vorbeugt, zahlt bei 101domain US$ 749,– jährlich. Nachlässe werden gewährt, wenn der Schutzzeitraum auf mehrere Jahre ausgedehnt wird; die Schutzdauer kann zwischen einem Jahr und zehn Jahren gewählt werden. Zudem müssen die Marken im Trademark Clearinghouse (TMCH) eingetragen sein; alternativ reicht es auch aus, wenn die zu schützende Marke am »Sunrise B program« von MMX teilgenommen hat. Wenn man bedenkt, dass unter .adult, .porn, .sex und .xxx zusammen derzeit rund 175.000 Domains registriert sind (darunter allein rund 150.000 .xxx-Domains), dürften die Markeninhaber schon sehr genau überlegen, ob sich eine Teilnahme lohnt. Zumindest dürften solche Kosten Wasser auf die Mühlen vieler Kritiker sein, die hinter der Erweiterung des TLD-Namensraumes nur Geschäftemacherei vermuten.

MMX ist allerdings nicht die erste Registry, die einen eigenen Schutzservice für Markeninhaber anbietet. Anfang Juni 2019 gab .CLUB Domains LLC, Verwalterin von .club, bekannt, ab sofort den Trademark Sentry Unlimited Name Blocking Service (UNBS) anzubieten. Dort kann sowohl eine Marke als auch deren Varianten gegen eine rechtsverletzende Registrierung geschützt werden; jedoch beschränkt sich das Angebot auf .club. Weit umfassender ist die Domain Protected Marks List (DPML) von Donuts; sie erfasst alle aktuell 238 von Donuts verwalteten Domain-Endungen. Da will auch Uniregistry nicht nachstehen, und hat daher für das eigene Portfolio mit 24 TLDs den »Uniregistry Extended Protection Service« ins Leben gerufen. Bisher hat sich jedoch keines dieser Angebote durchgesetzt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top