LG Hamburg

Leibniz Universität Hannover und Bahlsen einigen sich über leibnizshop.de

Dem Landgericht Hamburg bleibt ein heikles Urteil erspart: der Rechtsstreit zwischen der Leibniz Universität Hannover und der Bahlsen GmbH & Co. KG um eine Nutzung des Namens »LeibnizSHOP« einschließlich diverser Domain-Namen wurde gütlich beigelegt.

Im Herbst 2017 wurde öffentlich bekannt, dass zwischen Niedersachsens zweitgrößter Hochschule und dem in Hannover ansässigen Hersteller des Butterkekse mit den 52 »Zähnen« ein kurioser Namensstreit entbrannt war. Auslöser dafür war, dass die Universität, deren Name auf den Universalgelehrten Gottfried Wilhelm Leibniz zurückgeht, einen Online-Shop eröffnet hatte, der unter der Bezeichnung »LeibnizSHOP« diverse Universitätsartikel zum Kauf anbot. Erreichbar war dieser Shop unter anderem über die Domain leibnizshop.de. Parallel hatte man im Oktober 2015 mehrere Wortmarken »Leibnizshop« eintragen lassen. Damit rief man den Kekshersteller auf den Plan. Man befürchtete vor allem eine Verwechslungsgefahr mit der Marke »Leibniz«, die man schon im Jahr 1897 hatte schützen lassen. »Es gibt immer wieder Versuche von Wettbewerbern, unsere Marken anzugreifen – dagegen müssen wir uns wehren,« sagte Bahlsen-Sprecher Christian Bahlmann im September 2017.

Wenn wir das nicht tun, droht die Gefahr, dass eine Marke verwässert wird.

Besonders verärgert war man darüber, dass die Uni »Leibniz Sekt« sowie »Leibniz Tee« anbot und damit im Lebensmittelbereich agierte; daher erhob man Klage vor dem Landgericht Hamburg.

Doch zu einem Urteil kommt es dort nicht. Am 16. Oktober 2018 veröffentlichte die Uni eine Pressemitteilung, wonach man sich im Dissens um Markenrechte geeinigt habe. Der Online-Shop wird zukünftig unter dem Domain-Namen leibnizshop-uni.de oder einem vergleichbaren Domain-Namen mit der Kennzeichnung »uni« betrieben. Das für den Online-Shop genutzte Logo »LeibnizSHOP« wird dem den Zusatz »Der Shop der Leibniz Universität Hannover« erhalten. Im Gegenzug erhebt Bahlsen keine Einwände gegen das Sortiment des Shops; die Universität wird aber keine Keks-, Gebäckwaren, Kuchen oder Schokoladenartikel unter Verwendung des Namens »Leibniz« anbieten. Beide Parteien einigten sich ausserdem über die künftige, nicht verwechslungsfähige Kennzeichnung der universitätsbegleitenden Merchandisingartikel. Für sämtliche universitätsgebundenen Zwecke, insbesondere im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeiten sowie auch für kulturelle Veranstaltungen, wird die Universität wie bisher frei und ungehindert den Namen »Leibniz« verwenden. Bestandteil der Einigung ist ferner die Rücknahme der vor dem Landgericht Hamburg erhobenen Klage und der ebenfalls anhängigen Widerspruchs- und Löschungsverfahren beider Seiten.

Und damit nicht genug: es gibt bereits erste Überlegungen für eine mögliche Kooperation zwischen der Uni und dem Kekshersteller. Angedacht ist eine Sonderedition des »Leibniz-Keks« von Bahlsen, dessen Verpackungsdesign einen Bezug zur Universität aufweist. Auf eine eigene »Domain-Edition« werden wir aber offenbar noch lange warte müssen.

  1. chris

    Bin über den Extra3 beitrag hier gelandet und find es sehr Amüsant. Ähnlich wie Lego und dem Held der Steine.

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