KI

OpenAI ändert seine Markenbedingungen und setzt sie bei Nutzern ihrer Dienste durch

Seit unserem letzten Artikel zum Umgang von OpenAI mit Marken hat sich beim Anbieter von LLM-Intelligenzen etwas getan: OpenAI hat kürzlich seine Markenbedingungen geändert. Jeder, der mit ChatGPT oder Dall-E operiert, sollte sie sich anschauen, am besten, bevor er loslegt. Das musste jetzt der Inhaber der Domain sitegpt.ai erfahren.

Wer auf den Zug mit künstlicher Intelligenz unter Nutzung der Modelle ChatGPT und Dall-E von OpenAI aufspringen will, kommt nicht umhin, entweder einen Vertrag mit OpenAI zu schließen oder zumindest die neuen Markenbedingungen durchzulesen und einzuhalten. Andernfalls wird unter Umständen der »enforcement mechanism« getriggert und es kommt Post von BrandShield Ltd. Das musste jetzt der Entwickler Bhanu Teja P erfahren, der die Seite sitegpt.ai betreibt, wo er kostenpflichtige Dienste anbietet. Am 04. Mai 2023 erhielt er Nachricht von BrandShield Ltd., die die Markeninteressen von OpenAI vertritt. In dem Schreiben wird ihm die Nutzung der Marke »GPT« im Zusammenhang mit seinem Produkt »Site GPT« untersagt. Seine Domain sitegpt.ai wird er für die bisherigen Zwecke wohl nicht mehr nutzen dürfen. Dabei verweist man in dem Schreiben auf die Markenbedingungen von OpenAI.

Die Brand guidelines (Markenbedingungen) von OpenAI regeln dezidiert, mit welchen Worten man die Nutzung von ChatGPT und Dall-E zu beschreiben hat, sei es auf der eigenen Website, bei Pressemitteilungen oder in App-Store-Beschreibungen. So heißt es:

»Please use descriptive phrases that make it clear your product is developed on OpenAI technology (»powered by« »built on«). Avoid phrases that imply an official partnership with OpenAI (»built with« »developed with«).«

Dazu werden reichlich Beispiele gelistet. Auch müssen die genutzten Dienste und Systeme genau beschrieben werden, ein einfaches »GPT« reicht nicht aus, sondern es muss schon »GPT-3« oder »GPT-4« usw. heißen. Unter »Usage terms« zieht OpenAI dann klare Linien:

»By using our Marks, you agree that we own them and that any goodwill generated by your use benefits us. Your permission to use our Marks is limited in the following ways: …«

Gelistet sind fünf Kriterien, darunter auch, dass die Markenbedingungen jederzeit geändert werden können und man sich dann an die geänderte Fassung zu halten hat. Final heißt es dann:

»we do not permit our GPT brand to be used in product names«

Übersetzt: »Wir erlauben die Nutzung unserer Marke GPT nicht für Produktnamen.« Das wurde Bhanu Teja P zum Verhängnis. Unter seiner Domain sitegpt.ai wird er wohl zukünftig keine Geschäfte mehr machen dürfen.

Branchenblogger Raymond Hackney kommentiert den Fall von Bhanu und die neuen Markenbedingungen mit: Es sieht so aus, als wolle OpenAi wirklich nicht, dass die Leute GPT benutzen. Ganz so schlimm ist es nicht. OpenAI hat nur die notwendigen Konsequenzen gezogen, um die eigenen Markenrechte zu schützen. Das ist legitim und verständlich. Jeder, der die Dienste und Modelle von OpenAI nutzt kommt also nicht umhin, sich zu informieren – am besten immer wieder.

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