GMP GmbH

erstmals Rechtschutz für Markenrecht

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine gegen Sie gerichtete einstweilige Verfügung wegen einer Kennzeichenrechtsverletzung, und Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten. Gibts nicht? Doch: Mit der GMP GmbH aus Darmstadt ist nach eigenem Bekunden erstmals ein Unternehmen angetreten, das Patent- und Markeninhabern Versicherungsschutz im IP-Bereich bietet.

Und jetzt versichern wir es doch“ – mit diesem markig-selbstbewussten Werbespruch wirbt GMP auf ihrer Website für eine Leistung, bei der zahlreiche andere Versicherungsgesellschaften wegen in aller Regel hoher Streitwerte und einem daraus resultierenden hohen Kostenrisiko bisher zurückgeschreckt sind. Doch diese Lücke ist jetzt geschlossen: Ab sofort können sowohl Privatpersonen als auch kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern bei der GMP GmbH eine Rechtsschutzversicherung für die gerichtliche Wahrnehmung ihrer Interessen aus den Bereichen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Geschmacksmusterrecht abschließen. Wie markenbusiness.com berichtet, hat die GMP das neue Versicherungskonzept gemeinsam mit der NRV-Rechtsschutzpartner der Nürnberger Versicherungsgruppe, der VHV Gruppe, der Stuttgarter Lebensversicherungs a.G. und der Mannheimer AG Holding entwickelt.

Nach Angaben von GMP ist die Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen versichert. Wie bei anderen Rechtsschutzversicherungen auch, werden die Rechtsanwaltsgebühren und die Gerichtskosten nach den Vorschriften des RVG und GKG erstattet, ebenso die Beiordnung eines Patentanwaltes. Die Deckungssumme beträgt EUR 100.000,–, die Selbstbeteiligung alternativ entweder EUR 2.500,– oder EUR 5.000,–. Die Jahresprämie für die Versicherung liegt zwischen EUR 2.200,– und 3.900,–. Der Versicherungsschutz der GMP gilt europaweit.

Für den Inhaber geistigen Eigentums dürfte sich eine solche Versicherung häufig lohnen. So liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Regelstreitwert in Markensachen bei EUR 50.000,–; er verkörpert im Regelfall das wirtschaftliche Interesse des Markeninhabers an der Aufrechterhaltung seiner Marke (BGH, Beschluss vom 16.03.06, Az.: I ZB 48/05). Bei zwei Instanzen ergibt sich so rasch ein Kostenrisiko von etwa EUR 9.000,–, das viele davon abhält, es überhaupt auf einen Prozess ankommen zu lassen. Übrigens: aussergerichtliche Abmahnungen und das daraus resultierende Kostenrisiko sind, soweit ersichtlich, nicht von GMP versichert; ein Freibrief für munteres Domain-Grabbing ist die Versicherung also keinesfalls.

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