Pornografisch orientierter Domaingrabber mit Vorliebe für Schokoaufstrich verfehlt seinen Coup
Um den schokoladigen Brotaufstrich Nutella ging es in einem WIPO-Verfahren zwischen dem italienischen Unternehmen Ferrero und einem in Frankreich ansässigen Privatmann. Dieser hatte die Domain »nutella.bz« reigistriert, was sich der Hersteller des Brotaufstrichs nicht gefallen ließ. Er reichte bei der WIPO erfolgreich Klage ein (Fall Nr.: DBZ2003-0002).
Der Beklagte, welcher sich neben dem international bekannten Namen »Nutella« die Top-Level-Domain ».bz« des südamerikanischen Staates Belize für seine Zwecke zu Nutze machte, äusserte sich in dem Verfahren nicht. Ferrero hatte aufgrund des für »Nutella« bestehenden weltweiten Markenschutzes keine Probleme, seine Ansprüche auf die Domain durchzusetzen. Alleine in Deutschland hat der Süßwarenhersteller den Namen der Nuss-Nugat-Creme mit 22 Markeneingrägen geschützt. 10 internationale- und EU-Marken sind für den Brotaufstrich registriert.
Der französische Inhaber der »nutella.bz«-Domain hatte die Adresse unter dem Schlagwort »pink chocolate« zur pornografischen Vermarktung farbiger Frauen genutzt. Das Gremium erkannte darin eine Registrierung in böser Absicht. Der Beklagte stand wegen der unrechtmässigen Registrierung und Nutzung der Domain nicht zum ersten Mal vor einem Schiedsgericht der WIPO. Die Adresse wurde Ferrero zugesprochen.