Inhaber von eingetragenen Marken sollten ihre Post in diesen Tagen genau studieren: die in Berlin ansässige „DMV – Deutsche Markenverlängerungs GmbH“ bietet an, sich um die Verlängerung auslaufender Marken zu kümmern – zu happigen Preisen.
Der Redaktion des domain-recht.de Newsletters liegt, ohne dass der Adressat zuvor in Geschäftsbeziehung mit der DMV GmbH gestanden hätte, deren als „Erinnerung“ betiteltes Schreiben vom 23. September 2010 vor. In seiner optischen Aufmachung ist es an jenes Formular angelehnt, welches das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zur Neuanmeldung von Marken bereitstellt. Betroffen ist eine eingetragene Wortmarke, deren Markenschutz im Sommer kommenden Jahres ausläuft. Mit diesem Schreiben bittet man den Markeninhaber, es gestempelt und unterschrieben zurück zu senden, wenn man die Marke um eine Periode von zehn Jahren verlängern wolle. Im Fettdruck führt wman aus: „Um ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Schreiben an uns zurücksenden“. Wer dieser Aufforderung nachkommt, beauftragt die DMV GmbH, die Schutzdauer um zehn Jahre zu verlängern; während das DPMA für diese Leistung jedoch lediglich Verlängerungsgebühren (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) von EUR 750,00 verlangt, liegt der Verlängerungsbetrag der DMV GmbH bei EUR 1.560,00 netto.
Aufmerksamen Lesern des Dokuments sollte nicht entgehen, dass es in der Kopfzeile keinen Hinweis auf das DPMA, sondern im hervorgehobenen Druck auf die DMV GmbH enthält. Auch der Kostenhinweis im Auftragsteil ist im Fettdruck hervorgehoben. Ein offiziell wirkendes Siegel, die Adresse „Bundesallee 171 bis 173“ in Berlin sowie die formularmäßige Anlehnung an amtliche Vorlagen des DPMA dürften jedoch in der Hektik des Alltags und der Sorge um den möglichen Verlust der eigenen Marke dazu verleiten, das Schreiben leichtfertig zu unterzeichnen und zu versenden. Konkretisierende Daten wie der namentlich benannte Inhaber der Marke, Registernummer, Markenform und Anmeldetag sind ebenfalls bereits ausgefüllt und tun so ihr übriges.
Das DPMA warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor irreführenden Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen. Schutzrechte können ganz einfach durch rechtzeitige Einzahlung der Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des DPMA verlängert werden; eine (anwaltliche) Vertretung ist in aller Regel nicht erforderlich.