Bisher wussten wir es nicht: Auch Frankreich hat eine Domain-Rechtsprechung. So entschied die Cour D`Appel de Paris, (4. Kammer, Sektion B) am 29.10.2004 (Registernummer im Generalregister: 2003/04012), dass der Inhaber der Domain afp.info diese auf die Nachrichtenagentur AFP übertragen müsse.
Die Cour D`Appel de Paris (Berufungsgericht Paris) meint, ein Internetnutzer erwarte, es würden mit einer Domain unterhalb von .info Presseinformationen angeboten, weshalb der Inhaber einer in Frankreich bekannten Marke vom Inhaber einer im Ausland registrierten Domain unterhalb von .info, in der diese Marke enthalten ist, die Herausgabe der Domain verlangen könne.
Die Agence France Presse (AFP) forderte unter anderem die Übertragung der Domain afp.info. AFP ist ihrerseits Inhaberin der Wortmarke A.F.P. (Nr. 70 64 40), die bereits seit 21.12.1965 angemeldet ist, und einer weiteren, jedoch jüngeren Bildmarke. Sie ist der Ansicht, der Domain-Inhaber verletze die Marke A.F.P. Der Domain-Inhaber, der die Domain seit September 2001 besitzt, hielt entgegen, er beabsichtige unter der Domain eine Website für die Agentur für Privatschulen betreiben zu wollen, kurz AFP. Zudem sei die Domain in Deutschland registriert und werde nicht in Frankreich genutzt.
Die Vorinstanz hat der Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Übertragung und Veröffentlichung der AFP statt gegeben. Die Cour D`Appel de Paris bestätigt diese Entscheidung, mit kleinen Abstrichen beim Schadensbetrag und der Anzahl der Veröffentlichungen. Sie ist der Ansicht, die Hinzufügung des Begriffs »info« zu »afp« lasse den Verbraucher vermuten, dass die vom Domain-Inhaber intendierten Handlungen sich auf Presseinformationen beziehen, die in bekannter Weise das Geschäftsfeld der AFP darstellten.
Der Domain-Inhaber muss nun nicht nur die Domain übertragen, sondern unter anderem auch Schadensersatz leisten und die Veröffentlichung des Urteils in drei Zeitungen nach Wahl der Klägerin finanzieren, ganz abgesehen von den Prozesskosten, die ihm selbstverständlich auch auferlegt wurden.
Die Entscheidung aus Frankreich irritiert insoweit, als sie ähnlich wie die Entscheidung zu tipp.ag vermeintlich die Nutzung der Domain-Endung .info beschränkt. Jedenfalls räumt das Gericht in diesem Rechtstreit bei der Domain-Endung .info der Nachrichtenagentur AFP bevorzugte Rechte ein. Diese enge Auslegung wird man nicht verallgemeinern können, und sie wird wohl selbst in Frankreich nicht verallgemeinert werden. Der Inhaber der Domain hatte allerdings eine sehr schwache Position, da die Domain noch nicht wie geplant genutzt wurde. Zugleich zeigt dieses Urteil, dass Domain-Entscheidungen, und gerade bei generischen Top Level Domains, die ja über die UDRP behandelt werden können, der örtlichen Rechtsprechung unterliegen. Jede Domain kann in jedem Staat rechtlich überprüft werden. Mit einheitlichen, gesicherten Rechtspositionen kann man auf absehbare Zeit nicht rechnen. Aber die Überprüfung dieser rechtlichen Positionen findet, nimmt man die Anzahl sämtlicher registrierter Domains, in den allerseltensten Fällen statt.