WIPO-Warnung

Kennzeichenrechte in Gefahr

Ein düsteres Bild für Inhaber von Kennzeichnungsrechten zeichnet die Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO): anlässlich der Vorstellung des Jahresberichts der Schiedsstelle für Domain-Streitigkeiten warnte die Genfer UN-Behörde vor steigenden Rechtsverletzungen durch aktuelle Entwicklungen wie Domain-Parking, Domain-Tasting, der anonymen Registrierung von Domains sowie der Einführung neuer generischer Domain-Endungen.

Insgesamt 1.823 Domain-Streitigkeiten wurden 2006 von den Inhabern von Markenrechten vor das Schiedsgericht gebracht. Damit stieg die Verfahrenszahl gegenüber dem Jahr 2005 um 15% und absolut auf den höchsten Wert seit dem Jahr 2000. Mit dem Streit um samash.mobi verzeichnete die WIPO gar den 10.000sten Konflikt nach der UDRP seit ihrem Bestehen; fasst man auch die diversen Sunrise-Verfahren zum Beispiel bei .info, .biz oder .mobi zusammen, kommt die WIPO auf insgesamt sogar über 25.000 Verfahren. Sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite stammen die meisten Verfahrensbeteiligten aus den USA, aber auch Verfahren mit Parteien aus Großbritannien, Frankreich, Deutschland, China und Korea häufen sich. Unter Domain-Grabbern am beliebtesten ist die Top Level Domain .com; knapp 80 Prozent aller Streitigkeiten drehten sich um eine Internetadresse dieser Endung. Danach folgt .net mit knapp 11 Prozent, vor .org mit gut 6 Prozent und .info mit etwas über 2 Prozent. Für Markeninhaber interessant: in über 83 Prozent der Verfahren konnten sie sich durchsetzen und erhielten die streitige Domain übertragen. Bei den Länderendungen (cc-TLDs) haben sich inzwischen 47 Domain-Verwaltungen für die Hilfe der WIPO entschieden, darunter zuletzt die spanische .es; für .de ist die WIPO dagegen weiterhin unzuständig.

Doch in Zukunft könnten sich Inhaber von Markenrechten schwerer tun, sich gegen Rechtsverletzer zu wehren. Die Kombination aus neuen Entwicklungen wie der Möglichkeit, Domains sowohl anonym zu registrieren als auch die automatisierte Registrierung frisch ausgelaufener Adressen, die steigende Anzahl von Spekulanten und das bereits von GoDaddy-Gründer Bob Parsons angeprangerte Domain-Tasting machen Domains zu beweglichen Zielen für Rechteinhaber, so Francis Gurry, Direktor der WIPO. „Die aktuellen Fortschritte im Registrierungssystem fördern Praktiken, die die Interessen von Rechteinhabern bedrohen und die Verbraucher verwirren.“ Die Rate, mit der Domains inzwischen den Inhaber wechseln und die Schwierigkeit, solche Änderungen zu verfolgen, stellen eine neue Herausforderung dar. Zudem reagieren Cybersquatter verstärkt auf tagesaktuelle Nachrichten; beispielhaft verwies Gurry auf den Pharmakonzern Hoffmann-La Roche AG, der im Zusammenhang mit der Vogelgrippe wegen Verletzungen seiner Marke Tamiflu um 64 Domain-Namen streiten musste.

Wie konkret die WIPO diesen Entwicklungen entgegentreten will, blieb zunächst vage. Unter Hinweis auf eine WIPO-Entscheidung aus dem Februar 2006 diskutiert man eine Ausdehnung der UDRP auf die neuen Gefahren; dort hatte das Schiedsgericht entschieden, dass unter Umständen das Unterlassen der Prüfung auf Rechtsverletzungen vor der Registrierung als „vorsätzliche Blindheit“ und damit als böswillig im Sinne der UDRP angesehen werden kann. Im Rahmen der Einführung neuer Endungen fordert die WIPO schon seit geraumer Zeit ein standardisiertes Verfahren zum Schutz von Kennzeichenrechtsinhabern. Doch nicht zuletzt der Start der .eu-Domain im vergangenen Jahr beweist, dass trickreiche Domain-Spekulanten immer eine Lücke suchen und finden werden, sei sie auch als illegal anzusehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top