twitter-Namen

die Domain-Namen von morgen?

Seit gut 14 Tagen ist tweexchange.com online, die Börse, auf der Twitter-Namen getauscht werden können – auch gegen Geld. Werden Twitter-Namen nun bald wie Domains gehandelt?

Die Idee ist nicht neu: Twitter-Namen verkaufen. Twitter ist seit dem Frühjahr 2006 aktiv. Bereits im März 2007 stellte Steve Poland, der für TechCrunch.com schreibt, in einem Blog-Eintrag fest: „Twitter-Namen sind, was Domains 1995 waren“. Seit dem wartet er gespannt, wann der erste Verkauf eines Twitter-Namens über die Bühne geht. Kurz vor Weihnachten 2008 griff Adam Strong bei domainnamenews.com das Thema nochmals auf und verortet es als allgemeines Phänomen, das mit Social Media einhergeht: die besten Namen, Marken und generischen Begriffe werden als Nutzername für solche Dienste innerhalb kürzester Zeit gereggt, unbeeindruckt davon, ob damit Rechtsverletzungen begangen werden oder nicht.

Dass an dieser Stelle Inhaber von Kennzeichenrechten wie immer zu langsam sind und Nachteile haben, zeigt die Geschichte des Internets. Doch Twitter bietet ein paar einfache Regeln, die zumindest rechtsverletzende Twitter-Namen jeden Wertes benehmen: In den „Basic Terms“ heisst es unter 10., dass beim Nutzen von Twitter keinerlei Regelungen jedweder Jurisdiktion verletzt werden dürfen. Und in den „General Conditions“ weist Twitter unter Ziffer 6. darauf hin, dass man sich das Recht vorbehält, Nutzernamen zurückzufordern, soweit ein Dritter ein berechtigtes Interesse an diesem Namen nachweist. Dass Namens- und Kennzeichenrechte bei Twitter-Namen geltend gemacht werden können, daran haben wir spätestens seit der Nautilus-Entscheidung des LG Mannheim (Urteil vom 10.09.1999, Az.: 7 O 74/99), auch wenn der Begriff „Subdomain“ nicht ganz richtig verstanden wurde, keine Bedenken.

Wer Twitternamen nutzt, die Kennzeichen Dritter entsprechen, wird damit rechnen müssen, dass früher oder später der jeweilige Rechteinhaber an ihn herantritt. Das kann teuer werden. Doch soweit die Twitter-„Terms“ zu verstehen sind, wendet man sich als Rechteinhaber am besten direkt an Twitter und weist dort die berechtigten Interessen an dem Twitter-Namen nach. Dann sollte einer glimpflichen und schnellen Beilegung des potentiellen Missbrauchs eines Twitter-Namens nichts entgegenstehen.

Es sind also die üblichen Voraussetzungen und Hürden, die letzten Endes mit dem Geschäft mit Twitter-Namen einhergehen. Tweexchange.com geht den ersten Schritt hin zu einer Verkaufsplattform. Auf tweexchange.com lassen sich freie Twitter-Namen finden oder bereits genutzte tauschen. Ein paar Twitter-Namen werden dort auch zum Verkauf angeboten. Wann dort der erste Zuschlag erfolgt, ist nur eine Frage der Zeit. Ob daraus ein lukratives Geschäft wird, bleibt die Frage. Doch je wichtiger Social-Network Angebote werden, desto wichtiger wird es auch, dort unter dem richtigen Namen präsent zu sein. Das stellt eine gute Basis für zukünftige Geschäfte dar; verführt aber eben auch zum Missbrauch.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top