Telecom-Domains

droht Anwaltspost aus Bonn?

Wer eine Domain hat, die den Wortbestandteil „telecom“ führt, dem könnte schon bald Anwaltspost ins Haus flattern: wie das Online-Magazin teltarif.de berichtet, hat die Deutsche Telekom AG ein Düsseldorfer Unternehmen wegen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Egal, ob toffline.de oder t-onleine.de, in domain-rechtlichen Angelegenheiten ist mit der Deutschen Telekom AG nicht zu spassen. Sowohl per aussergerichtlicher Abmahnung als auch notwendigenfalls per Gericht verteidigen die Bonner ihre Markenrechte, wobei Gegenstandswerte von EUR 100.000,- aufwärts so manchen Domain-Inhaber angesichts des Kostenrisikos eines Prozesses rasch einlenken lassen. Im aktuellen Fall berichtet die Redaktion von teltarif.de von einem Unternehmen aus Düsseldorf, das von der Kanzlei Bird&Bird im Auftrag der Telekom wegen der Verwendung des Begriffs „telecom“ in seinem Firmennamen abgemahnt wurde. In dem Schreiben, aus dem die Redaktion von Teltarif zitiert, heisst es, dass die Telekom „Schutz für die Bezeichnung „Telekom“ als Marke (§ 4 Nr. 2 MarkenG) und als Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) bereits kraft Verkehrsgeltung beanspruchen“ könne. Grundlage hierfür sei unter anderem die Wortmarke Nr. 300 437 98 mit dem Markentext „Telekom“. Ein Blick in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts bestätigt eine entsprechende Eintragung mit Priorität vom 09.06.2000; ein von dritter Seite hiergegen angestrengtes Löschungsverfahren wegen absoluter Schutzhindernisse blieb im Jahr 20002 erfolglos.

Dass sich die Marke statt mit „c“ mit „k“ schreibt, ändert nach Ansicht der Anwälte nichts. „Trotz der Schreibweise „Telecom“ ist Ihr Zeichen zur Marke „Telekom“ unserer Mandantin hochgradig ähnlich“, der Unterschied zwischen „k“ und „c“ falle „phonetisch nicht ins Gewicht und wird im Schriftbild übersehen“. Das namentlich nicht genannte Unternehmen wird daher aufgefor
dert, seinen Namen zu ändern oder eine Löschung im Handelsregister vorzunehmen, sowie die Domain zu löschen. Ob die Telekom damit juristisch durchdringt, bliebe abzuwarten; laut teltarif.de hat der Bundesgerichtshof in einem Streit mit der 01051 Telecom trotz der von der Telekom ins Feld geführten grossen Verwechslungsgefahr zu Ungunsten des rosa Riesen entschieden. Otto Normalinhaber sollte sich auf ähnliche Urteile allerdings nicht verlassen und im Zweifel die Finger von Domains lassen, welche eine potentielle Verwechslungsgefahr mit den Marken der Telekom AG in sich tragen.

Mit dem US-Softwarekonzern Microsoft ist auch ein anderer Riese mit der Verteidigung seiner Markenrechte befasst: wie der holländische Verlag Van Dale Lexicografie bestätigt, verlangt Microsoft, dass das Verb „msnen“ aus der neuesten Ausgabe des Wörterbuchs Van Dale entfernt wird. Das Verb wird im Lexikon als Synonym für das Chatten über den Messenger geführt. Von ähnlichen Forderungen der Suchmaschine Google im Hinblick auf den Begriff „googeln“ als Begriff für Suche über das Internet wurde ebenfalls schon berichtet; das Verb ist bereits 2004 in den Duden aufgenommen worden. Offensichtlich fürchtet man, durch den Gemeingebrauch Markenrechte einzubüssen, wie es etwa Sony mit dem Walkman passiert ist.

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