LG Berlin

RTL verliert Streit um dsds-news.de

Der Betreiber von dsds-news.de fährt vor dem Landgericht Berlin gegen die RTL Televisions GmbH mit einer negativen Feststellungsklage einen Sieg ein: RTL hat keine Ansprüche auf die Übertragung der dsds-Domains des Klägers. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Anfang März diesen Jahres machte RTL unvermittelt Markenrechtsansprüche gegenüber dem Betreiber von dsds-news.de, einem erfolgreichen Fanportal zur RTL-Sendung „Deutschland sucht den Superstar“, geltend und verlangte dabei unter anderem die Übertragung dieser und anderer Domains. Das von Phillipp Klöckner betriebene Fanportal besteht seit bereits drei Jahren – mit Kenntnis von RTL, die ursprünglich lediglich die Nutzung der Bildmarke für DSDS untersagt hatten – und finanziert sich unter anderem durch Google-Werbung. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung nebst Übertragungsanspruch wies Klöckner über seinen Anwalt zurück und forderte seinerseits, RTL solle es unterlassen, sich solcher Ansprüche gegenüber Klöckner zu berühmen. Da RTL darauf nicht einging, erhob Klöckner eine negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Berlin.

Dieser Klage gab das Landgericht mit Urteil vom 05.06.2009 (Az. 15 O 142/09) nun statt. Das Gericht ist der Ansicht, dass RTL gegen Klöckner kein Übertragungsanspruch hinsichtlich sämtlicher Internetdomains zusteht, die auf Klöckner registriert sind oder für die er als Admin-C fungiert und die eine phonetische oder sonstige Ähnlichkeit zu der Marke „DSDS“ haben beziehungsweise sich an diese anlehnen. Damit ist der Rechtsstreit jedoch nicht beendet: zeitgleich ist ein Rechtsstreit vor dem LG Köln anhängig, bei dem RTL Klage gegen Klöckner eingereicht hat. In diesem Rechtsstreit steht ein Urteil noch aus.

Der Rechtsvertreter von Herrn Klöckner, Rechtsanwalt Graf Alexander von Kalckreuth, kommentierte laut pip.net das Berliner Urteil mit den Worten: „RTL hat offenbar die Aussichtslosigkeit der Forderung auf Übertragung der Domain „dsds-news.de“ erkannt und keine Argumentation dazu vorgetragen.“ In der Tat scheint es angesichts der gefestigten Domain-Rechtsprechung geradezu absurd, die Übertragung von Domains zu verlangen. Wie so oft, könnte auch hier das sich als wenig durchdacht herausstellende Handeln eines bekannten Rechteinhabers als PR-GAU auswachsen.

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