Ideenhäuser streiten sich um "ideenhaus.com"

Ein Domainstreit zwischen zwei deutschen Unternehmen wurde jetzt vor einem Schiedsgericht der WIPO entschieden. Die Ideenhaus Kommunikationsagentur aus Nürnberg klagte gegen die Ideenhaus GmbH aus Hamburg, der die Adresse »ideenhaus.com« gehört (Fall Nr. 2004-0016). Es war nicht die erste Auseinandersetzung, die die Unternehmen miteinander führten. Bereits im Dezember 2001 war ein Urteilsspruch gefällt worden, der der beklagten Ideenhaus GmbH aus Hamburg untersagt hatte, Dienstleistungen unter dem Namen »Ideenhaus Consulting Gesellschaft zur Verwertung geistigen Eigentums« anzubieten. Die Klägerin ist deutschland- und europaweit als Kommunikationsagentur tätig, die seit 1992 im Handelsregister als »Das Ideenhaus Kommunikationsagentur GmbH« eingetragen war, im Jahr 2000 jedoch ihren Namen änderte und seitdem »Ideenhaus Kommunikationsagentur GmbH« heißt. Auch als Marke hat sich das Unternehmen »Ideenhaus« schützen lassen. Die Beklagte Firma wurde 1997 gegründet und ist seitdem im Bereich Werbung und Promotion tätigt.

Das Schiedsgericht stellte zwischen der von der Klägerin geschützten Marke und der strittigen Domain Namensidentität fest. Eine Rechmäßigkeit der Nutzung durch die Beklagte konnte nicht bestätigt werden. Das Schiedsgericht ging davon aus, dass die Beklagte von den Markenrechten der Klägerin wußte, als sie den Domainnamen registrierte. Die Adressse wurde deshalb der klagenden Kommunikationsagentur zugesprochen.

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