dsds-news.de

RTL zettelt Fehde mit Fansite an

Die Kölner RTL Interactive GmbH hat die Fansite dsds-news.de ins Visier genommen: nach Angaben des Domain-Inhabers und Website-Betreibers Philipp Klöckner hat RTL wegen angeblicher Suchmaschinenoptimierung seine Markenrechte angemeldet und verlangt nun die Schließung und Übertragung der Domain.

Nicht nur das wöchentliche Kandidatenwettsingen in Mottoshows von „Deutschland sucht den Superstar“ sorgt für Schlagzeilen, sondern auch das Tauziehen um die Website dsds-news.de, einer bereits seit drei Jahren betriebenen, inoffiziellen News- und Fansite des Berliners Philipp Klöckner. Soweit ersichtlich, wurde Klöckner am 11. März 2009 von RTL abgemahnt und aufgefordert, binnen zwei Tagen nach Eingang der Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Wie Spiegel Online meldet, habe Klöckner nach Auffassung von RTL ein „stark kommerzielles Angebot geschaffen, das mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun habe“; man gehe davon aus, dass Klöckner Search Engine Optimization (SEO) oder zu deutsch Suchmaschinenoptimierung betreibe. Es ist auch nicht der erste Kontakt; schon im Jahr 2006 entfernte Klöckner auf Verlangen von RTL das offizielle Logo der Sendung. Nun verlangt man aber sogar die Übertragung aller Domains, die sich begrifflich an die Marke DSDS anlehnen, auf die RTL Television GmbH – ein Anspruch auf Übertragung ist jedoch spätestens seit der shell.de-Entscheidung des BGH regelmäßig ausgeschlossen.

Klöckner setzt daher zum Gegenangriff an. Über die Berliner Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte wies er die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zurück. Ausweislich des im Internet veröffentlichten Schreiben bieten sich juristisch gleich mehrere Ansatzpunkte. So steht der offensichtlich von RTL aufgestellten Forderung, den Domain-Namen dsds-news.de nicht mehr zu verwenden, der Einwand entgegen, dass markenrechtliche Ansprüche nur ein Handeln im geschäftlichen Verkehr verbieten. Weiter zweifeln Klöckners Anwälte eine markenmäßige Benutzung der Bezeichnung „DSDS“ an, da die Domain lediglich für ein Themenportal mit redaktionellem Schwerpunkt genutzt werde und somit den Schutz des Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) genießt; ferner sei die Nutzung durch § 23 MarkenG gedeckt. Schließlich greife das markenrechtliche Institut der Erschöpfung, da Originalprodukte beworben würden. Wettwerbsrechtliche Ansprüche seien zu guter Letzt nach § 11 UWG verjährt, da RTL bereits vor zwei Jahren mit dem Domain-Inhaber Kontakt aufgenommen hatte, womit auch Eilbedürftigkeit entfalle.

Ob sich RTL damit einen Gefallen getan hat, darf also bezweifelt werden. Fanseiten identifizieren sich in aller Regel stark mit dem zu vermarktenden Produkt, in diesem Fall dem Format „Deutschland sucht den Superstar“ in allen seinen Facetten. Davon können zumeist alle Parteien partizipieren: das Unternehmen erhält kostenlose Publicity und bindet so seine Zielgruppe, die Nutzer bekommen ein Forum zum Informationsaustausch und der Domain-Inhaber freut sich, dass seine Tätigkeit anerkannt wird. Kurzzeitig war die Domain jedoch gesperrt; mit dem Anbieter dsds-superstar.de hat zudem ein weiteres Forum vorsorglich die Türen geschlossen. Wie auch immer die Angelegenheit ihren Fortgang nimmt, sollte sich jeder Betreiber einer Fansite zumindest des Risikos bewusst sein, ebenfalls abgemahnt zu werden; nicht jeder kann das finanzielle Risiko einer juristischen Auseinandersetzung eingehen.

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