Domain-Recht bezeichnet eine Reihe verschiedener gesetzlicher Regelungen im Zusammenhang mit die Vergabe von Internet-Domains – ein eigentliches Domain-Rechts-Gesetz gibt es nicht. Das Domain-Recht hat sich durch die sinnvolle Anwendung bestehender Normen, beispielsweise aus das Marken- und Namens- und dem allgemeinen Vertragsrechts, in der Rechtsprechung herausgebildet.
So entstehen mit der Registrierung des Domain-Namens mehrere Vertragsverhältnisse. Zunächst entsteht ein Vertrag mit dem Provider (Providervertrag). Ihm gibt man beispielsweise den Auftrag, die Registrierung einer .de-Domain bei der DENIC vorzunehmen. Je nach Vertrag erhält man auch weitere Leistungen. Einzelheiten findet sich im konkreten Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers.
Mit der Anmeldung der Domain durch den Provider bei der DENIC entsteht zudem ein Vertrag zwischen dem Domain-Inhaber und der DENIC (Domain-Registrierungsvertrag). Dieser verpflichtet die DENIC dazu, die Konnektierung der Domain herzustellen und einen Eintrag in das WHOIS-Verzeichnis vorzunehmen.
Durch Registrierung einer Domain kann es zur Verletzung von Namens- und Kennzeichungsrechten kommen. Im Einzelfall spielen auch Regelungen des Wettbewerbsrechts eine Rolle.
So ist der Domain-Name ein variables Bündel von schuld- und gegebenenfalls auch namens- und kennzeichenrechtlichen Anteilen, die je nach Ausgestaltung der Domain-Inhalte in unterschiedlichen Gesetzen gesondert geregelt sind.
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