Domain-Namen gelten gemeinhin als die Grundstücke der virtuellen Welt. Und solche Grundstücke kann man nicht nur verkaufen, sondern auch verpachten. Der US-Anwalt Zak Muscovitch hat dem Modell der Domain-Pacht mit der Veröffentlichung eines Mustervertrages neues Leben eingehaucht.
Die Idee, Domain-Namen einem anderen zeitlich beschränkt zur Nutzung zu überlassen, ist nicht neu. So hat etwa der US-Amerikaner Nick Koustas bereits im Jahr 2001 für Aufsehen gesorgt, als er mit dem Porno-Anbieter XPays einen auf 20 Jahre befristeten Pachtvertrag über die Domain smut.com schloss; im Gegenzug für die Überlassung der Domain erhielt Koustas eine nicht näher bekannte monatliche Zahlung und eine Gewinnbeteiligung. Eine Verpachtung bietet sich vor allem dann an, wenn der Inhaber die Domain und die darüber abrufbaren Inhalte nicht entwickeln kann, sei es mangels wirtschaftlicher Ressourcen, sei es mangels technischer Kenntnisse. Der Pächter profitiert hingegen von der Attraktivität einer Domain, die insbesondere im hohen »type-in«-Traffic liegen kann, also Besuchern, die ohne den Umweg über eine Suchmaschine durch die Eingabe der Domain direkt zu einem Angebot gelangen.
Verlässliche Zahlen, wie viele Domain-Pachtverträge pro Jahr abgeschlossen werden, gibt es nicht. Muscovitch berichtet in einem Video-Interview, dass seine Kanzlei zwei oder drei Dutzend jährlich abwickelt, zuletzt mit steigender Tendenz. Er unterscheidet zwischen drei Varianten. Beim klassischen Pachtvertrag wird die Domain gegen Zahlung einer monatlichen Gebühr überlassen; das sei aber heute kaum mehr gebräuchlich. In Variante zwei enthält der Pachtvertrag eine Klausel, die es dem Pächter ermöglicht, die Domain zum Ende der Pachtzeit käuflich zu erwerben. In Variante drei wird der Vertrag letztlich wie eine Art Mietkauf gestaltet, so dass der Pächter die Domain bei Vertragsende ohne zusätzliche Gebühr erwirbt und die monatlichen Pachten eine Ratenzahlung des Kaufpreises darstellen. Nach seiner Einschätzung ist die zweite Variante inzwischen am beliebtesten. Um sie weiter zu fördern, stellte Muscovitch einen ausführlichen, englischsprachigen Mustervertrag zur Verfügung, der ab sofort kostenlos heruntergeladen werden kann.
Aus Praktikersicht stellt sich noch die Frage, wie hoch die monatliche Pacht angesetzt werden soll. Eine pauschale Antwort verbietet sich, da es wie bei realen Immobilien auf die Umstände des Einzelfalls ankommt und fixe Zahlungen ebenso denkbar sind wie eine Umsatzbeteiligung oder eine Kombination aus beidem. Als grobe Faustformel kann aber gelten, dass die Pacht pro Jahr bei etwa 1/10 des Wertes der Domain liegt; bei einer Domain mit einem Marktwert von EUR 3.000,– wäre also eine jährliche Pacht von EUR 300,– angemessen. In jedem Fall sollte man den Pachtvertrag schriftlich fixieren; mündliche Zusagen lassen sich im Streitfall oft nur schwer beweisen.