Domain-Handel

UDRP-Verfahren und Drohungen gegen Domain-Händler

Domain-Handel ist keine leichte Sache. Immer wieder gerät man in Konflikt mit Rechteinhabern oder solchen, die es werden wollen und Interesse an einer guten Domain zeigen.

Ein solches Interesse zeigte die Vulf Records LLC an der Domain vulf.com. Die Unternehmung ist Inhaberin der am 30. Januar 2018 registrierten Marke VULF, die sie unter anderem in Zusammenhang mit Musikaufnahmen nutzt. Sie startete gegen die Inhaberin von vulf.com ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF). Sie erklärte, sie sei Inhaberin der Marke VULF, und ihre Markenrechte würden durch die Domain verletzt, zumal die Domain nicht aktiv sei. Die Inhaberin der Domain vulf.com hielt entgegen, sie handele mit Domains und sei Inhaberin von über 4.000 Vier-Zeichen-Domains wie vulf.com. Die Domain vulf.com habe sie 2005 registriert, also mehr als zwölf Jahre bevor die Marke der Beschwerdeführerin eingetragen wurde. Es handele sich hier um einen Fall von Reverse Domain Name Hijacking.

Das mit drei Fachleuten besetzte Entscheidungsgremium (Panel) des NAF hatte unter diesen Umständen leichtes Spiel: Dass eine Marke vorhanden und die Domain mit dieser identisch ist, lag auf der Hand. Doch hatte die Beschwerdeführerin nichts weiter gegen die Gegnerin vorgetragen. Als nachgewiesene Domain-Händlerin betreibe sie ein legales Geschäft mit vulf.com. Und weil die Domain zwölf Jahre vor der Marke der Beschwerdeführerin registriert wurde, liege auch keine Bösgläubigkeit vor. Aufgrund all dieser Umstände, hätte der Beschwerdeführerin, auch wenn sie sich selbst vertrat, klar sein müssen, dass sie kein erfolgreiches UDRP-Verfahren würde führen können. Da sie gleichwohl ein solches Verfahren führte, liege ein Missbrauch der UDRP und so Reverse Domain Name Hijacking vor. Damit wies das Panel die Beschwerde ab (NAF Claim Number: FA1802001771089).

Dieser Fall ist einer der einfachen Auswüchse, die Domain-Händlern begegnen. Doch fortgeschrittene potentielle Domain-Käufer lassen sich in solchen Fällen nicht mehr auf aussichtslose UDRP-Verfahren ein, sondern versuchen es mit indirekten Drohungen, wie Konstantinos Zournas in seinem Blog onlinedomain.com berichtet. Er erhielt ein Kaufangebot über US$ 2.000,- zu einer Domain, dem er mit dem Angebot von US$ 150.000,– begegnete. Dem Interessierten war das zu viel; er erklärte, er sei seit kurzem Inhaber der gleichlautenden Marke, weshalb die Domain somit nicht mehr verkäuflich sei, da zwar jetzt keine Markenrechtsverletzung vorliege, aber der nächste Käufer die Domain nicht mehr gutgläubig erwerben könne, weil die Marke bestehe. Deshalb solle Zournas doch jetzt an ihn zu seinen Bedingungen verkaufen.

Zournas erinnerte sich, dass er mit diesem potentiellen Käufer schon früher genauso wenig erquicklich korrespondiert hatte. Er sieht dem mit Gelassenheit entgegen und erklärt: »He is not getting what he WANTS anytime soon«. In den Kommentaren zu dem Bericht gibt es informativen Erfahrungsaustausch. Einige kennen diese Spielchen und zeigen sich erfreut darüber, weil so das Interesse an der Domain deutlich werde und die Zuversicht hinsichtlich ihres Wertes steige. Ein Kommentator berichtet, er habe sogar zwei Domains zu seinen Preisen an Markeninhaber verkauft, nachdem diese »cease and desist letters« geschickt hatten. Ein anderer berichtet allerdings von Einbußen, da »sein« Affiliatemerchant, der die eMail-Korrespondenz im »CC« stand, ihn bei einem ähnlich gelagerten Austausch aus deren Programm warf.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top