Themen: WHOIS – 24-Stunden-Überholspur für Strafverfolger | Inside-Report – GoDaddy gibt Ein- und Ausblicke | TLDs – Neues von .de, .latino und .safety | UDRP – Vier deutsche Unternehmen mit WIPO-Erfolg | dotweekly.com – Domain-Suche über alle Märkte | mc.com – Zwei-Zeichen-Domain für US$ 2.700.000,– | HERA – 15. Frankfurter IT-Rechtstag im Oktober
WHOIS – 24-STUNDEN-ÜBERHOLSPUR FÜR STRAFVERFOLGER
Die Internet-Verwaltung ICANN hat ihre „Registration Data Policy“ überarbeitet und Domain-Registries wie -Registrare dazu verpflichtet, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden für nicht-öffentliche WHOIS-Daten künftig innerhalb von 24 Stunden zu beantworten. Praktische Folgen hat die Neuregelung vorerst aber nicht.
Am 12. Mai 2026 gab die Netzverwaltung überraschend bekannt, dass sie ihre „Registration Data Policy“ aktualisiert habe. Im Mittelpunkt steht der Abschnitt Nr. 10, der Fragen der Offenlegung nicht-öffentlicher WHOIS-Daten regelt. Demnach müssen Registries wie Registrare den Empfang einer Anfrage nach Offenlegung von WHOIS-Daten spätestens nach zwei Arbeitstagen bestätigen und spätestens nach 30 Kalendertagen beantworten, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Sonderregelungen gelten allerdings für „Urgent Requests“, die immer dann vorliegen können, wenn es um eine unmittelbare Gefahr für das Leben, schwere Körperverletzungen, kritische Infrastruktur oder Kindesmissbrauch geht und die Offenlegung der Daten zur Bekämpfung oder Bewältigung dieser Bedrohung notwendig ist. In diesen Fällen müssen Registries wie Registrare den Empfang einer Anfrage innerhalb von zwei Stunden bestätigen und spätestens innerhalb von 24 Stunden reagieren, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Selbst bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände (die Policy nennt beispielhaft höhere Gewalt oder eine hohe Anzahl von Domain-Namen, schließt aber Feiertage, Urlaube oder Reisen aus) muss die Reaktion innerhalb von maximal 72 Stunden erfolgen.
Große Freude dürfte sich bei den Strafermittlern derzeit aber nicht einstellen, denn die Neuregelung setzt voraus, dass die WHOIS-Anfrage von einem „Authenticated Requestor“ stammt. Darunter versteht die Regelung „a law enforcement requestor or trusted/competent authority that is authenticated through an authentication mechanism implemented pursuant to ICANN Consensus Policy“. Aktuell gibt es aber gar keinen Mechanismus, über den sich eine solche Behörde authentifizieren könnte. Daher heißt es in der Mitteilung von ICANN auch, dass die Gespräche über die Entwicklung eines Authentifizierungsmechanismus derzeit in der Public Safety Working Group des ICANN-Regierungsbeirats Governmental Advisory Committee (GAC) stattfinden. Weit fortgeschritten sind diese Gespräche derzeit nicht, denn ICANN möchte aktuell erst die verfügbaren Werkzeuge, Technologien und gewünschten Funktionen für einen Authentifizierungsmechanismus „verstehen“. Darauf aufbauend wird ein Proof-of-Concept-Test mit erfahrenen Strafverfolgungsbehörden wie dem FBI und Interpol erstellt. Diese Tätigkeit wird auch eine langfristige Lösung zur Anforderung nicht-öffentlicher Registrierungsdaten unterstützen, sobald ergänzende Empfehlungen für das System für standardisierte Zugriffsoffenlegung finalisiert sind. Erste Ergebnisse soll es im Januar 2027 geben; ob und wann diese umgesetzt werden, ist noch nicht absehbar.
Noch unklar ist, wie ICANN mit einer WHOIS-Entscheidung aus Indien umgeht. Der Oberste Gerichtshofs von Delhi hat am 24. Dezember 2025 unter anderem geurteilt, dass Domain-Registrare die persönlichen Kontaktdaten des Domain-Inhabers innerhalb von 72 Stunden offenlegen müssen. Insgesamt wurden die rechtlichen und betrieblichen Pflichten von Domain-Registries und -Registraren mit diesem Urteil erheblich erweitert. Insbesondere die Verpflichtung, künftige Registrierungen bestimmter Marken in einer Domain proaktiv abzulehnen, würde die Durchführung eines Screenings erfordern, das von der derzeitigen DNS-Infrastruktur nicht unterstützt wird. ICANN prüft derzeit die möglichen Auswirkungen auf die Vertragspartner, die in ihren Vereinbarungen mit ICANN festgelegten Anforderungen zu erfüllen.
Die aktuelle Fassung der „Registration Data Policy“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/contracted-parties/consensus-policies/registration-data-policy
Quelle: icann.org, eigene Recherche
INSIDE-REPORT – GODADDY GIBT EIN- UND AUSBLICKE
Der US-amerikanische Domain-Registrar GoDaddy hat in einem Inside-Report Einblick in seinen Domain-Bestand gewährt. Das Datenmaterial ist nicht repräsentativ, liefert aber nützliche Informationen für die Pflege von Domain-Portfolien.
Rund 81 Mio. verwaltete Domain-Namen von über 20 Mio. Kunden aus mehr als 100 Ländern weltweit – den Titel als größter Domain-Registrar der Welt hat GoDaddy bereits seit vielen Jahren inne. Die Konkurrenz mit Unternehmen wie Namecheap, Tucows, Google und IONOS (1&1) rangiert derzeit noch mit einigem Abstand. Was wiederum bedeutet: Wenn GoDaddy seine eigenen Daten analysiert, betrachtet man einen bedeutenden Teil des gesamten offenen Internets. Umso mehr lässt „GoDaddy’s domain trends report“ aufhorchen, der Anfang Mai 2026 veröffentlicht wurde. Beginnen wir mit der Zahl, die sich kaum bewegt hat. Im Jahr 2025 entfielen 50,25 Prozent aller bei GoDaddy registrierten Domains auf die Endung .com; das ist mehr als auf die nächsten vierzehn Endungen zusammen. Auch nach vier Jahrzehnten dominiert .com damit den Markt von GoDaddy. In den USA fällt die Dominanz noch deutlicher aus; dort kommt .com auf einen Anteil von 64,98 Prozent; in den USA greifen Kunden, die eine Domain registrieren, also fast schon reflexartig zur .com-Domain. Kanadische und indische GoDaddy-Kunden sind dagegen vielfältiger interessiert, hier kommt .com auf einen Anteil von nur rund 46 Prozent. Sie setzen bewusst auf einen Mix aus .com-Domains und kombinieren diese mit lokalen oder spezialisierten Endungen, die ihren Standort und ihre Tätigkeit widerspiegeln. Der GoDaddy-Markt ist dabei konzentriert; im Jahr 2025 stammten fast 70 Prozent der neu registrierten Domains aus nur fünf Ländern, wobei die USA mit 41,77 Prozent aller Registrierungen führend waren.
Doch welche sinnvollen Alternativen gibt es zu .com? Das verrät die Statistik über die fünf am häufigsten in den USA registrierten Top Level Domains: nach .com (64,98 Prozent) sind das .org (4,87 Prozent), .net (4,57 Prozent), .ai (1,99 Prozent) und .us (1,13 Prozent). Die Dominanz von .com in den USA ist damit zwar unübertroffen; zwei von drei amerikanischen Kunden, die eine Domain bei GoDaddy registrieren, entscheiden sich für .com. Aber angefacht vom Hype um KI hat es auch .ai in die Top 5 geschafft. Eine Domain-Endung, die – wie GoDaddy einräumt – vor drei Jahren noch niemand auf dem Schirm hatte, liegt in den USA nun sogar vor dem offiziellen Länderkürzel .us. Damit gilt 2025 als das Jahr von .ai. Bei GoDaddy stiegen die Registrierungen von .ai-Domains im Jahresvergleich um 62,6 Prozent. Im unternehmensinternen Ranking kletterte die Domain-Endung innerhalb eines Jahres von Platz 18 auf Platz 14. Und das Wachstum wurde nicht von einigen wenigen Großabnehmern getragen. Die Gesamtzahl der Registrierungen und die durchschnittlichen Tagesnutzungen stiegen nahezu im gleichen Maße, was darauf schließen lässt, dass diese Nachfrage von Tausenden von einzelnen Gründern und Unternehmen kam, die unabhängig voneinander die gleiche Entscheidung trafen. Aber auch die nTLDs holen auf. Im Jahr 2025 war .shop mit 2,82 Prozent aller Registrierungen weltweit die viertbeliebteste Domain-Endung bei GoDaddy; .store landete mit 1,93 Prozent auf Platz 11.
Insgesamt zeigt sich die Domain-Landschaft bei GoDaddy im Jahr 2026 vielfältiger, globaler und durchdachter als je zuvor. Die Kommerzendung .com hat eine Ankerfunktion – vertrauenswürdig und intuitiv. Wer seinen Sitz außerhalb der USA hat, für den ist die Kombination einer .com-Domain mit einer länderspezifischen Top Level Domain (ccTLD) oft eine kluge Entscheidung. Zudem hat sich .ai etabliert; wer im Bereich KI arbeitet, braucht eine .ai-Domain. Übrigens: Der beste Zeitpunkt, um einen freien Domain-Namen zu finden und zu sichern, ist Mitte der Woche, bevor die Nachfrage ihren Höhepunkt erreicht – auch das richtige Timing zahlt sich bei der Domain-Suche also aus.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> https://www.godaddy.com/resources/skills/domain-trends-at-godaddy
Quelle: godaddy.com
TLDS – NEUES VON .DE, .LATINO UND .SAFETY
Das Internet darf sich über eine neue Top Level Domain freuen: .latino hat den Registrierungsbetrieb aufgenommen. Das dürfte nach einem Registry-Wechsel auch bei .safety in Kürze der Fall sein, während die .de-Verwalterin DENIC eG über ihre Tätigkeiten im Jahr 2025 berichtet – hier unsere Kurznews.
DENIC eG, Verwalterin der deutschen Länderendung .de, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 veröffentlicht. Für die Genossenschaft und ihre inzwischen über 280 Mitglieder war 2025 ein Jahr wichtiger Weichenstellungen, in dessen Fokus die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie stand. Auf nationaler Ebene führte die DENIC seit Ende 2022 das Sekretariat des IGF-D und stärkte damit den Multi-Stakeholder-Dialog zur Internet Governance und digitalpolitischen Fragestellungen in Deutschland. Auf europäischer Ebene verfolgte die DENIC gemeinsam mit CENTR zahlreiche Gesetzgebungsinitiativen, mit einem besonderen Schwerpunkt auf der Mitwirkung im E-Evidence-Prozess im Rahmen einer einschlägigen Expertengruppe. International prägte der WSIS+20-Prozess der Vereinten Nationen die Diskussionen zur Internet Governance. Trotz anspruchsvoller Marktbedingungen bleibt .de eine stabile und vertrauenswürdige Top Level Domain; das DENIC-Motto „.de – for a responsible internet“ ist dabei auch in Zukunft Anspruch und Antrieb zugleich.
Die in Englewood (US-Bundesstaat Colorado) ansässige Dish DBS Corporation geht mit ihrer neuen Top Level Domain .latino auf den Markt. Seit dem 12. Mai 2026 und noch bis zum 11. Juni 2026 läuft eine Sunrise Period, in der Markeninhaber mit Eintrag ihrer Marke im Trademark Clearinghouse bevorrechtigt .latino-Domains registrieren dürfen. Eine Landrush-Phase gibt es nicht, die Live-Phase soll vielmehr bereits am 12. Juni 2026 beginnen. Eine völlig freie Registrierung ist zumindest auf Grundlage der Vergaberegeln nicht geplant; in jedem Fall erforderlich ist eine „bona fide intention to use the domain name in supporting the mission and purpose of the TLD“; vor allem aber wird ein „meaningful nexus (as determined by the Registry in its sole and exclusive right) with the television, telecommunications and broadcast media industry“ verlangt. Wie intensiv die Registry auf die Einhaltung dieser Regeln pocht, bleibt abzuwarten. Vorrangige Zielgruppe dürften Personen, Unternehmen und Organisationen aus Lateinamerika, insbesondere Mittel- und Südamerikas sowie der Karibik sein. Für die Dish DBS Corporation ist .latino die erste Top Level Domain, die ihren Registrierungsbetrieb aufnimmt; mit .mobile, .dish, .dtv, .ott, .phone, .ollo, .blockbuster und .data hat das Unternehmen noch weitere nTLDs in der Warteschleife, die auf ihren Live-Start warten.
Die zu Identity Digital Inc. gehörende Jolly Host LLC erweitert ihr Domain-Portfolio. Wie aus der Datenbank der Internet-Verwaltung ICANN hervorgeht, hat das in Bellevue (US-Bundesstaat Washington) ansässige Unternehmen mit Vereinbarung vom 01. April 2026 die Rechte an der Top Level Domain .safety übernommen. Die vormalige Inhaberin, die Safety Registry Services LLC, ist Teil des US-amerikanischen Industrieunternehmens W.W. Grainger Inc. und war mit dem Versprechen angetreten, „a trusted, hierarchical, intuitive namespace for a network of customers, potential customers, corporations, first responders, experts, and other service organizations“ zu schaffen. Delegiert wurde .safety am 22. Dezember 2015, ihren Registrierungsbetrieb hat sie jedoch bisher nicht aufgenommen. Das dürfte sich mit der Übernahme durch die Jolly Host LLC ändern, auch wenn bisher unklar ist, welche Pläne man dort mit .safety verfolgt; unter der obligatorischen Domain nic.safety findet sich bisher kein Hinweis. Jolly Host LLC hat im Jahr 2026 bereits mit der Übernahme von .onl, .jot, .got und .circle auf sich aufmerksam gemacht; die Registrierung ist jedoch aktuell noch unter keiner dieser Top Level Domains gestartet.
Den Tätigkeitsbericht der DENIC eG für das Jahr 2025 finden Sie unter
> https://blog.denic.de/unser-tatigkeitsbericht-ist-da/
Quelle: denic.de, domainnamewire.com, icann.org
UDRP – VIER DEUTSCHE UNTERNEHMEN MIT WIPO-ERFOLG
In vier aktuellen UDRP-Entscheidungen zeigt sich (anders als im Beispiel aus der vergangenen Woche im Streit um katek.com), dass die unterschiedlichsten deutschen Unternehmungen erfolgreich gegen Cybersquatter vorgehen können.
wusthof.top – WIPO Case No. D2026-0334
Die Wüsthof Dreizack GmbH & Co. KG war erfolgreich im Streit um die Domain wusthof.top, die der Gegner Xiang Tang am 21. November 2025 registriert hatte. Unter der Domain fanden sich die Marke „WÜSTHOF“ angezeigt und Produkte der Beschwerdeführerin angeboten. Der Gegner, der seinen Sitz in China hat, meldete sich nicht zur Sache. Panelist war die Rechtsanwältin Rachel Tan aus Hong Kong (China). Tan gab der Beschwerde von Wüsthof statt (WIPO Case No. D2026-0334). Sie bestätigte die Identität der Domain mit der Marke „WUSTHOF“ und die Ähnlichkeit mit der Marke „WÜSTHOF“ der Beschwerdeführerin. Irgendein Recht oder berechtigtes Interesse auf Seiten des Gegners sah Tan aufgrund der Darstellung der Beschwerdeführerin nicht. Tan bestätigte auch die Bösgläubigkeit des Gegners bei Registrierung und Nutzung der Domain, weil sich aus dem Domain-Namen und der Nutzung der Domain ergäbe, dass er offensichtlich beabsichtigte, Internetnutzer aus kommerziellem Gewinnstreben auf die Domain und die damit verbundene Website zu locken, indem er eine Verwechslungsgefahr mit den Marken der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Herkunft, der Trägerschaft, der Zugehörigkeit oder der Empfehlung der mit der streitigen Domain verbundenen Website schuf. Tan entschied auf Transfer der Domain.
knorr-brerrnse.com – WIPO Case No. D2026-0527
Die Knorr-Bremse AG erstritt erfolgreich die Domain knorr-brerrnse.com, deren Inhaber Paul Woods (USA) die Domain am 22. Januar 2025 registrierte. Im UDRP-Verfahren vor der WIPO verwies die Beschwerdeführerin auf einige ihrer zahlreichen Marken „KNORR-BREMSE“ und ihre Domain knorr-bremse.com. Auch hier meldete sich der Gegner nicht. Über die Beschwerde entschied Rechtsanwalt Haig Oghigian aus Tokyo (Japan). Oghigian gab der Beschwerde statt (WIPO Case No. D2026-0527). Er bestätigte die Ähnlichkeit von Domain und Marke und meinte – ohne näher auf die Fehlschreibung einzugehen – lediglich: „The Panel finds the mark is recognizable within the disputed domain name.“ Irgendein Recht oder berechtigtes Interesse auf Seiten des Gegners sah Oghigian aufgrund der Darstellung der Beschwerdeführerin nicht. Schließlich bestätigte er auch die Bösgläubigkeit des Gegners. Der halte passiv eine Domain, die eine falsche Schreibweise einer Marke enthielt, die über den geschäftlichen Kontext der Beschwerdeführerin hinaus keine allgemeine Verwendung finde. Oghigian entschied auf Transfer der Domain.
droetker.group – WIPO Case No. D2026-0569
Im Streit um die Domain droetker.group wurden gleich zwei Unternehmensteile tätig: die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG und die Dr. August Oetker KG. Für den als Entscheider berufenen deutschen Rechtsanwalt Tobias Malte Müller war dies kein Problem: er stellte fest, dass beide Beschwerdeführer aufgrund ihrer unternehmerischen Verbindung ein konkretes gemeinsames Anliegen gegen den Gegner haben und geltend machen. Er sehe keinen Grund, dass beider Anliegen gegen einen einzigen Gegner gemeinsam vorzubringen, nicht fair und gerecht wäre. Der Gegner und Inhaber der Domain, Robert Strander (Deutschland), hatte die Domain am 15. Dezember 2025 registriert. Sie leitete auf die Domain oetker-gruppe.de weiter. Zum Verfahren meldete er sich nicht. Müller bestätigte die Beschwerde (WIPO Case No. D2026-0569). Bis auf den „.“ sei die Domain droetker.group mit der Wortmarke „DR. OETKER“ identisch und damit das erste Element der UDRP erfüllt. An drei Punkten bestätigte Müller das Vorliegen des Anscheinsbeweises, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat: Die Weiterleitung auf die offizielle Seite der Beschwerdeführerinnen vermittle den falschen Eindruck einer Verbindung zwischen Gegner und Beschwerdeführerinnen. Aus den WHOIS-Daten ergäbe sich kein Hinweis, dass der Gegner unter dem Domain-Namen bekannt ist. Es gäbe auch keine Hinweise darauf, dass der Gegner die Domain nichtkommerziell oder im Rahmen einer fairen Nutzung verwende. Und Müller bestätigte auch die Bösgläubigkeit. Er zeigte sich überzeugt, dass dem Gegner Marke und Website der Beschwerdeführerinnen bekannt war. Er habe die Domain registriert, um geschäftliche Vorteile daraus zu ziehen. Damit waren die Voraussetzungen der UDRP erfüllt, Müller bestätigte die Beschwerde und entschied auf Übertragung der Domain.
kethewohlfahrt.com – WIPO Case No. D2026-0580
Die 1964 gegründete KW Vermögensverwaltung GmbH, die vor allem Weihnachtsschmuck herstellt und vertreibt, ist Inhaberin der Marke „KÄTHE WOHLFAHRT“. Ihre offizielle Website ist kaethe-wohlfahrt.com. Sie sieht ihre Rechte durch die am 08. Oktober 2025 von Xavier Saham (USA) registrierte Domain kethewohlfahrt.com verletzt. Der Gegner meldete sich im UDRP-Verfahren vor der WIPO nicht. Über die Sache entschied Rechtsanwalt Stefan Bojovic aus Belgrad (Republik Serbien). Er gab der Beschwerde statt (WIPO Case No. D2026-0580). Zwischen Domain und Marke bestehe lediglich ein geringer Unterschied in Form der Ersetzung des Umlauts „ä“ durch ein einfaches „e“, weshalb eine verwirrende Ähnlichkeit bestehe. Den von der Beschwerdeführerin geführten Anscheinsbeweis hielt Bojovic für überzeugend: die Domain leitete auf einen nicht autorisierten Online-Shop weiter, über den Produkte der Beschwerdeführerin angeboten wurden. Es spreche mehr dafür, dass der Gegner die Absicht hat, Internetnutzer fehlzuleiten und glauben zu machen, es handele sich um eine offizielle Seite der Beschwerdeführerin. Schließlich bestätigte Bojovic auch die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain. Der Gegner musste die Beschwerdeführerin und deren Marke gekannt und bei der Domain-Registrierung im Sinn gehabt haben. Die Nutzung der Domain spreche zudem dafür, dass der Gegner Internetnutzer aus kommerziellem Gewinnstreben auf seine Website zu locken versuche, indem er eine Verwechslungsgefahr mit der Marke der Beschwerdeführerin geschaffen hat. Bojovic gab damit der Beschwerde statt und entschied auf Transfer der Domain.
Es sind vier einfache und klare Entscheidungen. Sie zeigen, dass auch deutsche Unternehmen im Zielfeld unterschiedlichster Krimineller sind und man gleichwohl effizient gegen den Missbrauch im Wege der UDRP vorgehen kann. Andererseits wird – zumindest teilweise – deutlich, dass Unternehmen den Blick bei ihrer Domain- und Markenstrategie weiten müssen auf noch nicht sehr bekannte Endungen wie .top, .group und vergleichbare.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain wusthof.top finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-0334.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain knorr-brerrnse.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-0527.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain droetker.group finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-0569.pdf
Die UDRP-Entscheidung über die Domain kethewohlfahrt.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-0580.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOTWEEKLY.COM – DOMAIN-SUCHE ÜBER ALLE MÄRKTE
Der seit 2006 aktive Domain-Spezialist Jamie Zoch ist seit Jahren als Domain-Berater unter dotweekly.com unterwegs. Seit Februar 2026 hat er seine Dienstleistungen unter dotweekly.com erneuert und bietet nun eine „Premium aftermarket domains“-Suche über zahlreiche Marktplätze an. Bisher ist das Angebot für Nutzer kostenlos.
Für Domain-Investoren und Markenmanager bietet Zochs DotWeekly eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Tools für die tägliche Domain-Analyse und zum Schutz von Marken. Die Seite bietet zunächst kuratierte Angebote in prominenter Stellung. Darunter gibt es den „Fancy Filter“ mit zahlreichen Einstellungsmöglichkeiten. Diese beginnen mit einer Auswahl sichtbarer Top Level Domains, die um weitere ergänzt werden können. Weiter kann man den „Style“ („1-Word“, „Brandable“, „Acronym“ u.a.) auswählen und die Länge der Domain einstellen. Weitere Punkte sind der Preis, die Form des Angebots, die Branche, die Konnotation („Positive“, „Positive/Neutral“) und Schlüsselbegriffe (Keywords). Schließlich gibt es die Möglichkeit, die Suche unter „Advanced“ noch weiter zu verfeinern. Mit diesen Einstellungen werden dann auf dem Sekundärmarkt zum Verkauf stehende Domains angezeigt – zunächst 30 Stück. Wählt man eine europäische Endung aus, zeigt sich, dass die Ergebnisse ganz klar am englischsprachigen Markt ausgerichtet sind: die Domains weisen englischsprachige Begriffe auf. Man findet zur Domain jeweils den Preis, den Angebotsmarkt, das Alter der Domain und erhält die Möglichkeit, den Direktkauf einzuleiten oder ein Angebot abzugeben. Einige Domains sind mit dem Label „High demand“ versehen. Ein Klick führt weiter auf die Anbieterseite. Wie sich zeigt, sind nicht alle Anbieter korrekt vernetzt: keine Domain unter „NameClub“ (Dynadot) war bei unserer Recherche auffindbar.
Neben dieser Domain-Suche gibt es noch weitere „Curated picks“, die handverlesen („hand-vetted“) sind. Zudem findet sich eine Domain-Suche über eine 5-Punkte-Frageliste: mit Angaben zur Endung, dem Stil, der Länge, dem Preis und – über die Angabe von Schlüsselbegriffen – der Branche bzw. der Zielgruppe erhält man eine Liste mit ausgesuchten Domains, die sowohl aus Auktionen abgelaufener Domains als auch vom Aftermarket stammen. Im Grunde wird nur die Basissuche nochmals auf andere Weise durchexerziert. Man darf dann bei der Wahl von Schlüsselbegriffen nicht zu wählerisch sein, andernfalls gibt es überhaupt kein Ergebnis.
DotWeekly ist ein interessantes – bisher kostenfreies – Angebot, über das man auf der Suche nach Domains, die sich in Auktionen befinden oder auf dem Sekundärmarkt angeboten werden, fündig werden kann. Domain-Investor Elliot Silver bekundete, das Angebot regelmäßig zu nutzen. So erhält er unter anderem über „DotWeekly Daily Highlights“ tägliche Informationen und über die „Last Call“-eMail einen Hinweis über anstehende und endende Auktionen. Zoch selbst arbeitet ständig an der Verbesserung seines KI-gestützten Angebots und reagiert auch auf Nutzerwünsche oder -hinweise.
Man findet das Angebot von Jamie Zoch unter:
> http://www.dotweekly.com
Quelle: dotweekly.com, domaininvesting.com, eigene Recherche
MC.COM – ZWEI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 2.700.000,–
Die vergangene Domain-Handelswoche kommt mit zwei Millionenbeträgen daher, mit der Zwei-Zeichen-Domain mc.com zu US$ 2.700.000,– (ca. EUR 2.389.381,–) an erster Stelle.
Der Preis von US$ 2.700.000,– (ca. EUR 2.389.381,–) für die Zwei-Zeichen-Domain mc.com ist nicht aktuell, aber gerade erst öffentlich geworden. Er geht für Domain-Investor Elliot Silver aus dem Jahresbericht 2025 des Unternehmens Mercury Systems hervor. Doch Domain-Investor George Kirikos wird konkreter und teilt mit, er kenne den Wert bereits seit dem 10. Mai 2025, da er aus einem Quartalsbericht des Unternehmens hervorgeht. Die zweite Domain zum Millionenbetrag ist highlevel.com für US$ 1.000.000,– (ca. EUR 862.069,–). Sie steigerte sich rapide im Preis: im Juli 2012 wurde sie bei Sedo noch für US$ 5.000,– (damals ca. EUR 4.132,–) gehandelt.
Die Landesendungen zeigen ebenfalls hohe Werte, angeführt von Anguilla mit der Drei-Zeichen-Domain neo.ai zum Preis von US$ 250.000,– (ca. EUR 215.517,–), gefolgt von der .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) thunder.io mit US$ 179.995,– (ca. EUR 155.168,–). Erwähnenswert ist auch die europäische Endung .eu mit xx.eu zum Preis von EUR 12.995,–, die im Oktober 2010 auf nur EUR 2.850,– kam.
Die neuen generischen Endungen bieten die Drei-Zeichen-Namens-Domain kai.xyz zum Preis von US$ 85.000,– (ca. EUR 73.276,–). Die klassischen generischen Endungen sind lediglich mit unisol.net zum Preis von EUR 5.900,– vertreten. Die vergangene Domain-Handelswoche war – schon wieder – außergewöhnlich, mit gleich zwei Domains im Millionenbereich und drei Domains im sechsstelligen Bereich.
Länderendungen
————–
neo.ai – US$ 250.000,– (ca. EUR 215.517,–)
mainstreet.ai – US$ 100.000,– (ca. EUR 86.207,–)
miley.ai – US$ 19.000,– (ca. EUR 16.379,–)
emanuel.ai – US$ 4.888,– (ca. EUR 4.214,–)
brenna.ai – US$ 2.400,– (ca. EUR 2.069,–)
thunder.io – US$ 179.995,– (ca. EUR 155.168,–)
ninja.io – US$ 95.000,– (ca. EUR 81.897,–)
adaptive.co – US$ 77.500,– (ca. EUR 66.810,–)
deploy.co – US$ 75.000,– (ca. EUR 64.655,–)
reveal.gg – US$ 17.085,– (ca. EUR 14.728,–)
xx.eu – EUR 12.995,–
fandango.eu – EUR 12.800,–
sich.eu – EUR 4.325,–
thestack.eu – EUR 3.999,–
txc.eu – EUR 2.500,–
hkp.de – EUR 8.999,–
mentimeter.de – EUR 7.500,–
enox.de – EUR 7.000,–
healthylongevity.de – EUR 3.000,–
steuerberater-online.de – EUR 3.000,–
skava.de – EUR 2.999,–
bus4you.de – EUR 2.500,–
autoforsale.de – EUR 2.499,–
deskflow.de – EUR 2.380,–
flowerclub.de – EUR 2.380,–
chief-ai-officer.de – EUR 2.380,–
openarc.de – EUR 2.300,–
iwes.de – EUR 1.995,–
eisbad.de – EUR 1.750,–
bike24.ee – EUR 7.300,–
bak.nl – EUR 5.250,–
aod.nl – EUR 5.000,–
doggy.at – EUR 5.200,–
esg.be – EUR 4.000,–
processing.ch – EUR 4.000,–
baldur.ch – EUR 3.990,–
hauptbahnhof.ch – EUR 3.200,–
zonweringen.nu – EUR 2.599,–
synologu.ey – EUR 2.500,–
rcpro.fr – EUR 2.099,–
bestuursaansprakelijkheid.nl – EUR 2.000,–
hn.hn – US$ 2.222,– (ca. EUR 1.916,–)
Neue Endungen
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kai.xyz – US$ 85.000,– (ca. EUR 73.276,–)
ia.gratis – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.759,–)
gulag.xyz – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)
loop.video – US$ 2.200,– (ca. EUR 1.897,–)
sketch.art – US$ 1.900,– (ca. EUR 1.638,–)
leonardo.art – US$ 1.550,– (ca. EUR 1.336,–)
Generische Endungen
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unisol.net – EUR 5.900,–
.com
—–
mc.com – US$ 2.700.000,– (ca. EUR 2.389.381,–)
highlevel.com – US$ 1.000.000,– (ca. EUR 862.069,–)
twig.com – US$ 695.000,– (ca. EUR 599.138,–)
roxit.com – US$ 58.000,– (ca. EUR 50.000,–)
cryptospin.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.759,–)
qchip.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.759,–)
greenwear.com – US$ 9.000,– (ca. EUR 7.759,–)
rector.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.328,–)
doorforce.com – US$ 7.000,– (ca. EUR 6.034,–)
veridon.com – US$ 6.940,– (ca. EUR 5.983,–)
metasmile.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.172,–)
smilen.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 4.741,–)
nauria.com – US$ 5.095,– (ca. EUR 4.392,–)
hrabe.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)
leadtrainer.com – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.310,–)
yardpoint.com – US$ 4.960,– (ca. EUR 4.276,–)
sabercompany.com – US$ 4.825,– (ca. EUR 4.159,–)
omega-advisory.com – US$ 4.800,– (ca. EUR 4.138,–)
darkroomstudio.com – US$ 4.788,– (ca. EUR 4.128,–)
everparks.com – US$ 4.499,– (ca. EUR 3.878,–)
infiniteammo.com – US$ 4.416,– (ca. EUR 3.807,–)
vaultstreet.com – US$ 4.199,– (ca. EUR 3.620,–)
techportal.com – US$ 4.000,– (ca. EUR 3.448,–)
findaforest.com – US$ 3.995,– (ca. EUR 3.444,–)
sofid.com – EUR 3.990,–
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
HERA – 15. FRANKFURTER IT-RECHTSTAG IM OKTOBER
Die HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und weitere veranstalten am 23. und 24. Oktober 2026 in Frankfurt am Main den 15. Frankfurter IT-Rechtstag. Anmeldungen für die Teilnahme vor Ort und online sind bereits möglich.
Der 15. Frankfurter IT-Rechtstag im Oktober 2026 wird, wie die vorangegangenen Frankfurter IT-Rechtstage, als Hybridveranstaltung stattfinden. Veranstalter sind wie gewohnt davit – Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAV) eV und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft. Der IT-Rechtstag findet wie gehabt in Kooperation mit dem Frankfurter Anwaltverein eV und Prof. Dr. Indra Spiecker, gen. Döhmann, LL.M., Universität zu Köln statt. Die Moderation übernehmen selbstverständlich Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp (Frankfurt am Main) und Rechtsanwalt Stephan Schmidt (Mainz). Genaues zur Agenda liegt noch nicht vor. Am Abend des ersten Tages ist ein gemeinsames Abendessen geplant.
Der zweitägige 15. Frankfurter IT-Rechtstag 2026 findet als Präsenz- und Online-Veranstaltung am 23. Oktober von 13:00 Uhr bis 24. Oktober 2026 um 15:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36 in 60322 Frankfurt am Main statt. Wie immer ist auch der 15. Frankfurter IT-Rechtstag 2026 als Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für IT-Recht mit zehn Stunden anerkannt. Die Teilnahmekosten betragen EUR 523,60 (EUR 440,– netto). Die Anzahl der Vorortteilnahmeplätze ist begrenzt.
Weitere Informationen und Anmeldung zum 15. Frankfurter IT-Rechtstag 2026 unter:
> https://www.hera-fortbildung.de/programm/anwaltsseminare/kurs/15-Frankfurter-IT-Rechtstag-2026/26-R188P
Quelle: hera-fortbildung.de, davit.de, eigene Recherche