ThemenDENIC – DNSSEC sorgt für Ausfall bei .de-Domains | 2. Runde – Frühwarnbericht für nTLD-Bewerber | TLDs – Neues von .dk, .mu und .nl | UDRP – Plan B geht im Streit um katek.com schief | Gigalaw – Domain Dispute Digest für Q1/2026 | green.com – grünes Licht bei US$ 7,5 Mio. | München – 25. Bayerischer IT-Rechtstag im Oktober
DENIC – DNSSEC SORGT FÜR AUSFALL BEI .DE-DOMAINS
Fehlerhafte DNSSEC-Signaturen haben in der vergangenen Woche zu einem vorübergehenden Ausfall von .de-Domains geführt. Wie die Registry DENIC eG mitteilt, wurde die Störung nach kurzer Zeit behoben und alle Systeme laufen wieder stabil.
Am Abend des 05. Mai 2026 kam es ab 21:57 Uhr im Rahmen eines DNSSEC-Schlüsselwechsels zu einer technischen Störung im Domain Name System (DNS) für die Endung .de. Dies führte zu spürbaren Einschränkungen bei der Erreichbarkeit von .de-Domains. Wer versucht hat, Domain-Namen unterhalb der Endung .de aufzurufen, erhielt meist eine Fehlermeldung. Die Abkürzung DNSSEC steht für „Domain Name System Security Extensions“ und eine Signierungstechnik, welche die Sicherheit und Integrität einer Domain verbessert. Das wird erreicht, indem die DNS-Kommunikation einer Domain digital signiert wird und somit verhindert, dass Angreifer gefälschte oder manipulierte DNS-Daten in den Cache von DNS-Servern einschleusen. Das wiederum schützt vor verschiedenen Arten von Angriffen, einschließlich Cache-Poisoning (das Einschleusen gefälschter Daten in den DNS-Cache), Man-in-the-Middle-Angriffen und Domain-Spoofing. DNSSEC verbessert – wenn es ordnungsgemäß funktioniert – die Sicherheit erheblich und trägt dazu bei, das Vertrauen in die Richtigkeit von DNS-Daten zu stärken. Nicht alle Nutzer waren im selben Maße von den Einschränkungen bei .de betroffen. Sofern bei der Namensauflösung ein validierender DNS-Resolver zum Einsatz kam, wurden die DNS-Antworten für sämtliche .de-Domains als fehlerhaft verworfen. Manche Resolver-Betreiber setzten als Überbrückungsmaßnahme die DNSSEC-Validierung für .de-Domains aus.
Am 06. Mai 2026 um 00:08 Uhr, also etwa zwei Stunden nach dem Beginn des Vorfalls, leitete die DENIC die Verteilung einer korrigierten DNS-Zone ein. Der Betriebszustand vor dem Ausfall konnte um 01:15 Uhr wieder vollständig hergestellt werden. Kurze Zeit später bestätigte die Registry, dass die Störung in einem zeitlichen und logischen Zusammenhang mit dem üblichen regelmäßigen DNSSEC-Schlüsselwechsel stand, weil nicht validierbare Signaturen erzeugt und verteilt wurden. Wie die DENIC weiter mitteilte, wurden die künftigen Wechsel vorsorglich ausgesetzt, bis man die genauen technischen Ursachen ermittelt habe. Sobald belastbare Erkenntnisse vorliegen, werde man diese transparent zur Verfügung stellen.
Der Vorfall sorgte aufgrund der Bedeutung von .de für das DNS – aktuell sind knapp 18 Mio. .de-Domains registriert – international für Aufsehen und wurde sowohl von Branchenbloggern als auch von Unternehmen wie Cloudflare Inc. kommentiert. So wies Kevin Murphy (domainincite.com) darauf hin, dass die DENIC trotz aller Vorteile von DNSSEC bei Weitem nicht die einzige Registry sei, die mit Problemen zu kämpfen habe. Dutzende von gTLDs und ccTLDs hätten seit der Aufnahme des DNSSEC-Protokolls in das DNS im Jahr 2010 Ausfälle erlebt. Cloudflare sprach von spürbaren Auswirkungen für viele Nutzer und widmete dem Vorfall einen langen Blog-Beitrag, in dem man auf die eigenen Beobachtungen einging. Das US-amerikanische Unternehmen betonte, dass schwerwiegende Zwischenfälle zwar unerwünscht sind, jedoch jedem passieren können, der kritische Infrastrukturen in großem Umfang betreibt. In solchen Fällen halte die DNS-Community zusammen und unterstütze sich gegenseitig. Vorliegend hätten Resolver-Betreiber im gesamten Internet innerhalb einer Stunde unabhängig voneinander negative „Trust Anchors“ eingesetzt und so die Namensauflösung wieder hergestellt, während DENIC an der Behebung des Problems arbeitete; zugleich lobte Cloudflare die von der DENIC während des gesamten Prozesses gezeigte Transparenz.
Die Mitteilung der DENIC eG finden Sie unter:
> https://blog.denic.de/analyse-des-dns-ausfalls-vom-5-mai-2026/
Den Blog-Beitrag von Cloudflare finden Sie unter:
> https://blog.cloudflare.com/de-tld-outage-dnssec/
Quelle: denic.de, eigene Recherche
2. RUNDE – FRÜHWARNBERICHT FÜR NTLD-BEWERBER
Ein neuer Frühwarnbericht der US-amerikanischen Early Warning LLC soll Bewerbern um eine neue generische Top Level Domain helfen, die Risiken ihrer Bewerbung besser einzuschätzen. Das Programm setzt vor allem auf Eigeninitiative.
Nach einem Bilderbuchstart nimmt die Internet-Verwaltung ICANN seit dem 30. April 2026 Bewerbungen um eine neue generische Top Level Domain entgegen. Wer sich um welche Endung bewirbt, ist öffentlich bisher kaum bekannt. Es besteht auch keine Eile zur Offenlegung; während der gesamten Bewerbungsphase und damit bis zum 12. August 2026 gilt der Grundsatz des „first come, first served“ nicht, es hat also keinen Einfluss auf die Bewerbung, ob man zu den ersten Bewerbern zählt oder zu den letzten. Diese Unsicherheit erhöht für viele potentielle Interessenten das Risiko einer eigenen Bewerbung; gerade Unternehmen wüssten zu gerne, was die Konkurrenz plant – oder eben nicht. Hier setzt der „Early Warning Report“ der Early Warning LLC an. Das Unternehmen mit Sitz in Scottsdale (US-Bundesstaat Arizona) verspricht Informationen und Kontakte, um unnötige Kosten zu vermeiden. Die Plattform ermöglicht es Bewerbern (und potenziellen Bewerbern), ihre gewünschten Domain-Endungen einzugeben und benachrichtigt zu werden, wenn diese mit den Endungen anderer Nutzer der Plattform übereinstimmen. Damit wissen sie schon lange vor offizieller Bestätigung durch ICANN, ob sich ein anderes Unternehmen für dieselbe Zeichenkette beworben hat oder bewerben will– vorausgesetzt, es hat sein Interesse ebenfalls bei der Early Warning LLC hinterlegt, denn Einsicht in die ICANN-Bewerberdatenbank hat auch dieses Unternehmen nicht. Wer sich hinter einer potentiellen Bewerbung verbirgt, wird schließlich erst offengelegt, wenn beide Bewerber zustimmen.
Die Preise für den Service beginnen bei US$ 1.000,– pro Zeichenkette. Zum Start gibt es ein Sonderangebot von US$ 100,– pro Zeichenkette, allerdings begrenzt auf maximal 100 Wunsch-Domains; der Einführungspreis ist zudem auf zehn Zeichenketten pro Nutzer begrenzt. Sollte die Datenbank nicht auf mindestens 200 freiwillige Einträge kommen, werden alle Gebühren erstattet. Diese Kosten können sich gleichwohl auszahlen, denn das Bewerberhandbuch verbietet private Auktionen; gibt es also Mehrfachbewerbungen um dieselbe Zeichenkette, kann ein Bewerber zwar seine Wunsch-Domain freiwillig wechseln oder ein Joint Venture mit dem Mitbewerber eingehen; er kann sich aber die Bewerbung nicht von der Konkurrenz abkaufen lassen und damit aus einer möglicherweise aussichtslosen Rechtsstellung noch Profit schlagen.
Der „Early Warning Report“ ist nicht das erste Dienstleistungsangebot rund um die Einführung neuer Top Level Domains. Branchenblogger Kevin Murphy (domainincite.com) hatte bereits im Frühjahr 2026 ein Online-Werkzeug namens „Stringtel“ auf den Markt gebracht. Dort können die Nutzer nach Endungen („Strings“) suchen; konkret geht es um das Risiko, dass die von ihnen ausgewählten gTLD-Strings im Bewerbungsverfahren gesperrt werden oder während des Bewerbungsprozesses zusätzliche Kosten entstehen. Zugleich kann Stringtel dabei helfen, potenziell wertvolle, noch nicht vergebene Strings zu entdecken. Das Ziel des Angebots ist es ebenfalls, Bewerbern dabei zu helfen, die Verschwendung von zehn- oder hunderttausenden US-Dollar für ungeeignete Bewerbungen zu vermeiden. Das Tool ist zwar kostenlos, aber nicht umsonst, denn die Nutzer zahlen mit ihren Daten. Die wiederum nutzt Murphy für sich und prognostiziert, dass es mindestens 100 Bewerbungen um eine nTLD geben wird: „DI’s free risk analysis tool, Stringtel, currently has more than 100 announced applications in its database“. Darunter befinden sich Markenendungen wie .salesforce, vor allem aber Unternehmen aus dem Blockchain- oder Kryptowährungsbereich; für letztere gibt es Dutzende angekündigter Gebote, ohne dass jedoch klar ist, ob die Ankündigung umgesetzt wird. Murphy spricht auch von Bewerbungen um Domains in zukunftsträchtigen Branchen wie KI, Krypto oder Podcasting. Stringtel führt beispielsweise Einträge für Endungen wie .crypto, .agi, .podcast und .blockchain; einige weitere wie .chain und .anime sind bereits umkämpft. Genaueres wissen wir erst am „String Confirmation Day“, nach derzeitigem Stand also voraussichtlich am 28. Oktober 2026; dann wird ICANN die endgültige Bewerberliste veröffentlichen.
Den „Early Warning Report“ finden Sie unter:
> https://earlywarning.report/
Quelle: earlywarning.report, domainincite.com
TLDS – NEUES VON .DK, .MU UND .NL
Mauritius will seine Länderendung .mu zur Musik-Domain machen: mit einer Marketingkampagne soll .mu zur .music-Alternative werden. Derweil feiert die niederländische .nl ihren 40. Geburtstag, während Dänemarks .dk ein sicherer Hafen bleibt – hier unsere Kurznews.
Die dänische Landesendung .dk zählt weiterhin zu den sichersten Top Level Domains der Welt. Wie die Registry Punktum dk in einem Bericht mitteilt, tragen die gezielten Bemühungen zur Bekämpfung der Cyberkriminalität Früchte. So waren von den mehr als 3.500 Domain-Namen, die auf den Sperrlisten der dänischen Telekommunikationsbranche erschienen, nur sieben .dk-Domains. Im gesamten Jahr 2025 mussten insgesamt lediglich zwölf .dk-Domains aufgrund von Beschwerden gesperrt werden. Dabei ist die Registry sehr aktiv; von rund 1,3 Mio. registrierten .dk-Domains hat Punktum dk im Jahr 2025 insgesamt 953 Domain-Inhaber aufgrund eines Verdachts oder festgestellten Missbrauchs kontaktiert. Der Einsatz künstlicher Intelligenz dürfte jedoch künftige Betrugsversuche deutlich glaubwürdiger und für den Durchschnittsnutzer schwerer nachvollziehbar machen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, führt Punktum dk noch im Jahr 2026 das „Trusted Flaggers“-System ein, also ein neues System für vertrauenswürdige Melder. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet es, dass man den zuständigen Behörden die Möglichkeit gibt, schneller einzuschreiten, wodurch Punktum dk noch effektiver gegen den Missbrauch von .dk-Domains vorgehen kann.
Internet Direct Ltd., Verwalterin der Landesendung .mu von Mauritius, will neue Märkte erschließen und dabei der generischen Top LevelDomain .music Konkurrenz machen. Am 04. Mai 2026 kündigte die Registry eine neue globale Marketinginitiative an, die .mu als „Musikdomain für alle“ positionieren soll. Im Rahmen einer Strategie- und Marketingvereinbarung mit der britischen IT.COM Domains Ltd. wird .mu dazu international bei Künstlern, Kreativen, Labels, Musikplattformen, Veranstaltungsorten, Festivals, Verlagen, Musiktechnologieunternehmen, Fan-Communities und Marken des globalen Musikökosystems beworben. Als Teil dieses Relaunches räumt .mu in der Zeit vom 15. Mai 2026 bis zum 28. Juni 2026 Markeninhabern die Möglichkeit zur bevorrechtigten Domain-Registrierung ein. „The Trademark Priority Period is designed to notify trademark owners, intellectual property professionals, brand protection agencies, and registrars that .MU will be marketed globally as a music-focused domain“, heißt es in einer Pressemitteilung. Von einer traditionellen Sunrise- oder Landrush-Phase will man aber nichts wissen: „.MU is an existing ccTLD with existing registrations“. Die neuen .mu-Vergaberegeln werden derzeit finalisiert und demnächst unter nic.mu veröffentlicht. Zum Schutz vor Rechtsverletzungen ist ferner ein „memorandum of understanding“ mit dem Schiedsgericht der WIPO angekündigt, um Streitigkeiten von .mu-Domains außergerichtlich zu lösen.
Gefeliciteerd met je verjaardag, .nl: Die niederländische Länderendung hat am 25. April 2026 ihren 40. Geburtstag gefeiert. Das Länderkürzel war am 25. April 1986 nach Angaben der Registry SIDN die erste aktive Länderkennung außerhalb der USA. Piet Beertema, der Gründer von .nl, arbeitete damals am Nationalen Forschungsinstitut für Mathematik und Informatik (CWI), folgerichtig war cwi.nl die allererste registrierte .nl-Domain. Nachdem .nl genehmigt worden war, entwickelte Beertema ein Softwarepaket für Kollegen in ganz Europa, mit dem diese ebenfalls Internetdomains für ihre Länder registrieren konnten. In den ersten zehn Jahren, von 1986 bis 1996, kümmerte sich Beertema selbst um die Vergabe und Registrierung von .nl-Domains. Da die Zahl der Registrierungswünsche jedoch rasant anstieg, wurde die manuelle Registrierung durch eine Einzelperson unpraktikabel; das war die Geburtsstunde der Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN); seit 1996 ist SIDN für die Verwaltung von .nl-Domains zuständig. „For 40 years, the .nl domain has been a stable force on the internet, although today it’s on a totally different scale to what it originally was. In the Netherlands, .nl forms the reliable basis for collaboration, enterprise and the provision of vital electronic services“, so SIDN-CEO Roelof Meijer. „It also connects internet users, organisations and government entities across the country to one another and to the rest of the world. Our absolute priority is ensuring that .nl is secure, available and reliable at all times.“
Den Sicherheitsbericht von Punktum dk finden Sie unter:
> https://punktum.dk/en/articles/dk-a-secure-domain
Quelle: punktum.dk, einpresswire.com, sidn.nl
UDRP – PLAN B GEHT IM STREIT UM KATEK.COM SCHIEF
Im Streit um die Domain katek.com verschlimmbesserte die deutsche Beschwerdeführerin ihre sowieso schon schlechte Position. Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass Beschwerdeführer auch während eines UDRP-Verfahrens ihre Position im Blick haben, sie gegebenenfalls revidieren und die Beschwerde zurücknehmen sollten.
Die deutsche Katek SE sieht durch die Domain katek.com ihre Markenrechte verletzt. In einem von ihr eingeleiteten UDRP-Verfahren vor der WIPO ließ sie durch ihre Anwälte vortragen, sie sei Teil einer globalen Unternehmung im Bereich Internet-of-Things, die seit 1959 etabliert sei. Sie sei Inhaberin der deutschen Marke „KATEK“, eingetragen im März 2019, und der US-Marke „KATEK“, eingetragen im Juli 2024. Der Gegner nutze die geparkte Domain katek.com, um Malware zu verbreiten. Die Domain sei zwar bereits seit 1998 registriert, allerdings habe es kürzlich einen Inhaberwechsel gegeben. Sie beantragte die Übertragung der Domain auf sich. Gegner ist der Domain-Investor Stanley Pace, der sich in dem Streit von Domain-Anwalt John Berryhill vertreten ließ. Er trägt vor, er habe die Domain anlässlich einer Auktion 2012 erworben und sei seitdem durchgängig Inhaber der Domain. Die Beschwerdeführerin sei erst 2018 gegründet worden, lange nachdem er die Domain erworben habe. Inhalte unter der Domain stünden in keiner Verbindung zur Beschwerdeführerin und deren Marke. Dass über die Domain Schadsoftware verbreitet worden wäre, wisse er nicht; aber er könne nicht ausschließen, dass es in den letzten Tagen der Zusammenarbeit mit seinem früheren Monetarisierungsdienstleister möglicherweise skrupellose Traffic-Käufer gegeben haben könnte. Im Laufe des Verfahrens gab es mehrere ergänzende Stellungnahmen der Parteien, aus denen auf Seiten der Beschwerdeführerin hervorgeht, dass sie zu einer gütlichen Einigung bereit ist, sie vor Beginn des Verfahrens dem Gegner ein Kaufangebot unterbreitet hatte und zudem über ihre Muttergesellschaft bereits im Februar 2025 einen Kaufversuch gestartet und sie US$ 100,– für die Domain geboten hatte. Der Gegner sieht hier einen typischen Fall von „Plan B“ und beantragte die Feststellung eines Reverse Domain Name Hijacking (RDNH). Als Entscheider wurde der türkische Jura-Professor Mehmet Polat Kalafatoğlu berufen.
Kalafatoğlu wies die Beschwerde ab und stellte ein RDNH fest (WIPO Case No. D2026-1093). Er akzeptierte ausnahmsweise die ergänzenden Stellungnahmen der Parteien, weil diese kurz gehalten wurden, das Verfahren nicht weiter verzögerten und zusätzliche Informationen boten. Unter anderem teilte die Beschwerdeführerin darin mit, dass der Gegner unerwähnt ließ, das von seiner Seite in einer eMail von „Lorin Pace“ vom 25. März 2026 um ein Vergleichsangebot gebeten wurde. Kalafatoğlu ging alsdann in die Prüfung der Voraussetzungen der UDRP und stellte zunächst die Ähnlichkeit von Domain und Marke fest. Die Frage eines Rechts oder berechtigten Interesses des Gegners an der Domain überging er und widmete sich gleich der Frage der Bösgläubigkeit. Hier kam er ohne weiteres zu der Erkenntnis, dass der Gegner bereits Inhaber der Domain war, lange bevor die Beschwerdeführerin ihre Marken beantragte und eingetragen bekam. Die Behauptung der Beschwerdeführerin, es habe nach der Beantragung ihrer Marken einen Transfer der Domain gegeben, konnte der Gegner widerlegen. Im vorliegenden Falle zeige der WHOIS-Eintrag vom Mai 2012 den Gegner als Domain-Inhaber. Denselben Namen habe der Registrar im Rahmen des UDRP-Verfahrens als Domain-Inhaber angegeben. Die Beschwerdeführerin scheitere daran, andere Belege außer der Änderungen von Inhalten unter der Domain als Nachweis vorzulegen. Die Änderung der Inhalte reichten nicht aus, eine Änderung der Inhaberschaft zu beweisen. Der in einer der ergänzenden Stellungnahmen übermittelte späte Nachweis als Beleg für einen Inhaberwechsel, dass auf das Kaufangebot unmittelbar vor dem Verfahren ein „Lorin Pace“ per eMail geantwortet habe, greife jedenfalls nicht, da der Gegner habe nachweisen können, dass sein voller Name Stanley Lorin Pace ist. Damit lag schon kein bösgläubiger Erwerb der Domain seitens des Gegners vor, weshalb Kalafatoğlu die Beschwerde zurückweisen konnte.
Kalafatoğlu kam aber nicht umhin, die Frage des RDNH zu klären. Er stellte den Missbrauch der UDRP durch die Beschwerdeführerin fest. Nach Einreichung der Beschwerde erhielt die Beschwerdeführerin von Seiten des Registrars zusätzliche Informationen zum Gegner sowie durch den Vortrag des Gegners selbst, aufgrund derer sie hätte wissen müssen, dass das Verfahren keine Aussicht auf Erfolg hat. Mit diesen Informationen war klar, dass der Gegner durchgängig seit 2012 Inhaber der Domain katek.com war und in der Folge sie die Bösgläubigkeit bei Registrierung der Domain nicht hätte nachweisen können. Gleichwohl führte die Beschwerdeführerin das Verfahren fort, indem sie zusätzliche Stellungnahmen abgab, aus denen hervorgeht, dass sie Anfang 2026 erfolglos versuchte, die Domain dem Gegner abzukaufen. Weiter stellte sich heraus, dass sie vom Gegner in einer eMail vom 25. März 2026 auf die Priorität der Domain hingewiesen wurde, wobei sich aus dieser Korrespondenz zugleich ergab, dass bereits im Februar 2025 über die Muttergesellschaft der Beschwerdeführerin erfolglos versucht wurde, die Domain für US$ 100,– zu kaufen. Für Kalafatoğlu ergab sich daraus, dass die Beschwerdeführerin die UDRP-Beschwerde nach einem erfolglosen Ankaufversuch erhoben hat. Und da die Beschwerdeführerin sich von einer Anwaltskanzlei hat vertreten lassen, seien an sie höhere Anforderungen zu stellen. Kalafatoğlu stellte so ein RDNH fest, wies die Beschwerde ab und entschied, dass die Domain katek.com beim Gegner verbleibt.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain katek.com finden Sie unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2026/d2026-1093.pdf
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, domainnamewire.com, eigene Recherche
GIGALAW – DOMAIN DISPUTE DIGEST FÜR Q1/2026
Domain-Rechtsanwalt Doug Isenberg legt seinen statistischen Bericht zu UDRP-Entscheidungen für das erste Quartal 2026 vor. Die Anzahl der Entscheidungen steigt um knapp 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
„Gigalaw’s Domain Dispute Digest First Quartal, 2026“ ist ein 16-seitiger Report über die Entwicklung der UDRP-Verfahren in den ersten drei Monaten dieses Jahres. Isenberg wertete dafür die entschiedenen UDRP-Verfahren aller fünf von ICANN akkreditierten Streitbeilegungsstellen (WIPO, Forum, CAC, ADNDRC und CIIDRC) aus. Die Domain-Namen-Entscheidungen nach der UDRP stiegen demnach gegenüber dem ersten Quartal 2025 um 14,88 Prozent an; der Anstieg der Domains, um die gestritten wurde, beträgt sogar 41,76 Prozent – was zwei Verfahren geschuldet ist. Maßgebend war das Verfahren von L’Oréal um 705 Domains, über das wir berichteten, und der Streit von Empower um 537 Domains. Auch das erfolgreiche Verfahren von Allstate um 153 Domains dürfte seinen Beitrag zum Anstieg geleistet haben.
Im Vorjahresquartal (2025) waren die Zahlen ein wenig zurückgegangen auf 1.942 Entscheidungen über 3.362 Domains gegenüber im 1. Quartal 2024 insgesamt 2.201 Entscheidungen über 4.638 Domains. Jetzt gab es 2.231 Entscheidungen über 4.766 Domains, so dass ein Anstieg auch gegenüber dem 1. Quartal 2024 vorliegt. Im Vergleich zum 4. Quartal 2025 bleibt die Anzahl der Entscheidungen (2.264) etwas niedriger, dafür liegt die Zahl der streitigen Domains (3.679) jetzt deutlich höher. Aber zurück zum Vergleich zwischen den 1. Quartalen: Die Entscheidungen des 1. Quartals 2026 führten zum Transfer von 3.871 Domains (81,22 Prozent), bei 158 Domains (3,32 Prozent) wurde er abgelehnt, für 737 (15,46 Prozent) Domains liegt ein „Cancelled“ vor. Im 1. Quartal 2025 lagen die Domain-Zahlen prozentual bei „Transfer“ (88,70 Prozent) und „Transfer Denied“ (4,28 Prozent) höher, während folglich die abgebrochenen („Cancelled“) Fälle mit 6,93 Prozent niedriger lagen.
Die meisten Entscheidungen ergingen bei WIPO (1.272), gefolgt vom Forum (671). Bei 85,97 Prozent aller Verfahren ging es um lediglich eine Domain, bei 6,65 Prozent um zwei Domains. Der prozentuale Anteil nimmt ab, je mehr Domains beteiligt waren. Das umfangreichste Verfahren war der Streit von L’Oréal um 705 Domains, über den wir berichtet haben. Zweitumfangreichstes Verfahren war das von Empower über 537 Domains. Die meisten, nämlich 31 Verfahren, bestritt Philip Morris. Die meisten Verfahren unter den gTLDs betrafen .com-Domains (2.801), gefolgt von .shop (494) und .online (209). Unter den Länderendungen lag .ai (Anguilla) mit 41 Verfahren vorne, gefolgt von .co (Kolumbien) mit 31 Verfahren.
Isenberg erwähnt diesmal auch Reverse Domain Name Hijacking-Entscheidungen (RDNH), von denen er 24 (1,08 Prozent aller Entscheidungen) verzeichnet. Bei WIPO gab es 13 bei 1.272 Entscheidungen (1,02 Prozent), beim Forum waren es 10 von 671 Entscheidungen (1,49 Prozent) und beim CIIDRC war es ein Fall von zwölf Entscheidungen (8,33 Prozent). Schließlich wirft er einen Blick auf das Uniform Rapid Suspension-Verfahren (URS). Hier fielen die Zahlen deutlich gegenüber dem 1. Quartal 2025. So bietet das 1. Quartal 2026 lediglich noch 32 Entscheidungen, ein Minus von 39,62 Prozent gegenüber 53 Entscheidungen in 2025. Auch die Zahl der streitigen Domains verringerte sich auf 70, ein Minus von 21,35 Prozent gegenüber 89 Domains in 2025.
Das 16-seitige „Gigalaw’s Domain Dispute Digest, Q1/2026“ gibt einen schnellen, übersichtlichen und nachvollziehbaren Überblick über die Entwicklung der UDRP- und URS-Verfahren im ersten Quartal 2026. Wir empfehlen – wie immer – die Lektüre.
Sie finden das „Gigalaw’s Domain Dispute Digest First Quartal, 2026“ von Doug Isenberg unter:
> https://giga.law/digest
Mehr zum UDRP-Verfahren von L’Oréal finden Sie unter:
> https://domain-recht.de/domain-recht/udrp/udrp-loreal-erstreitet-705-domains-in-einem-verfahren-beim-wipo-70334.html
Quelle: giga.law, eigene Recherche
GREEN.COM – GRÜNES LICHT BEI US$ 7,5 MIO.
Für die vergangene Domain-Handelswoche offenbarte Domain-Investor George Kirikos wieder einen großen Domain-Deal: green.com brachte US$ 7.500.000,– (ca. EUR 6.366.237,–) ein. Im Übrigen waren die Zahlen gemäßigt.
Über Kirikos haben wir wiederholt berichtet. Er durchforstet Unternehmensberichte, um signifikante Domain-Investitionen zu identifizieren. Diesmal wurde er im Bericht für das erste Quartal 2026 von IAC für die Börsenaufsicht SEC (United States Securities and Exchange Commission) fündig. IAC hatte eine Domain für US$ 7.500.000,– (ca. EUR 6.366.237,–) verkauft. Eine Suche Kirikos‘ nach der Domain brachte green.com zutage, was Domain-Broker Andrew Miller auf Linkedin.com bestätigte.
Unter den Landesendungen konnte sich nach langem wieder einmal die deutsche Endung an die Spitze setzen, mit veneers.de für EUR 18.000,–. Die neuen generischen Endungen verzeichnen mit spark.finance zum Preis von US$ 70.000,– (ca. EUR 59.418,–) einen Außenseiter an erster Stelle. Die klassischen generischen Endungen stehen mit adam.net zum Preis von EUR 45.000,– gut da. Sie bieten zudem Geschichte: city.biz kam im November 2010 auf US$ 3.000,– (ca. EUR 2.222,–) und verbesserte sich auf aktuell US$ 4.750,– (ca. EUR 4.032,–); besser noch traf es solar.net von EUR 1.800,– im Oktober 2006 auf aktuell US$ 11.767,– (ca. EUR 9.988,–). Dank Kirikos erweist sich die vergangene Domain-Handelswoche als sehr erfreulich.
Länderendungen
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veneers.de – EUR 18.000,–
room99.de – EUR 3.999,–
comfyclub.de – EUR 2.999,–
wecards.de – EUR 2.749,–
visionstudios.de – EUR 2.500,–
briefheld.de – EUR 2.500,–
easystrom.de – EUR 2.000,–
firma.ch – EUR 16.215,–
chargecloud.eu – EUR 8.486,–
meu.se – EUR 7.500,–
ufb.co – US$ 4.700,– (ca. EUR 3.990,–)
phonenumbers.in – US$ 4.299,– (ca. EUR 3.649,–)
coco.tv – US$ 3.900,– (ca. EUR 3.310,–)
cbx.it – EUR 3.200,–
xian.li – EUR 2.995,–
tony.se – EUR 2.750,–
neto.es – US$ 2.750,– (ca. EUR 2.334,–)
shadow.fi – EUR 2.500,–
und.se – EUR 2.500,–
utterly.co.uk – GBP 2.000,– (ca. EUR 2.312,–)
cataracte.fr – EUR 2.099,–
doggy.es – EUR 2.000,–
harpers.eu – EUR 2.000,–
rink.ca – US$ 2.000,– (ca. EUR 1.698,–)
Neue Endungen
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spark.finance – US$ 70.000,– (ca. EUR 59.418,–)
arcus.xyz – US$ 60.000,– (ca. EUR 50.930,–)
cadence.health – US$ 4.988,– (ca. EUR 4.234,–)
riptide.dev – US$ 4.988,– (ca. EUR 4.234,–)
city.biz – US$ 4.750,– (ca. EUR 4.032,–)
heco.group – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.546,–)
archangel.design – US$ 2.988,– (ca. EUR 2.536,–)
binder.group – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.122,–)
Generische Endungen
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adam.net – EUR 45.000,–
solar.net – US$ 11.767,– (ca. EUR 9.988,–)
caribbean.info – US$ 3.500,– (ca. EUR 2.971,–)
hugobet.net – US$ 2.500,– (ca. EUR 2.122,–)
.com
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green.com – US$ 7.500.000,– (ca. EUR 6.366.237,–)
asterium.com – US$ 49.000,– (ca. EUR 41.593,–)
kneeclinic.com – US$ 21.000,– (ca. EUR 17.825,–)
agenticindex.com – US$ 14.995,– (ca. EUR 12.728,–)
resetter.com – US$ 12.399,– (ca. EUR 10.525,–)
xwinbet.com – US$ 9.995,– (ca. EUR 8.484,–)
trobotics.com – US$ 9.200,– (ca. EUR 7.809,–)
ledg.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.215,–)
solago.com – EUR 8.000,–
foodreserve.com – US$ 6.995,– (ca. EUR 5.938,–)
pixelsystems.com – US$ 6.940,– (ca. EUR 5.891,–)
cloudskill.com – US$ 5.516,– (ca. EUR 4.682,–)
fastmodels.com – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.243,–)
lumeron.com – US$ 4.960,– (ca. EUR 4.210,–)
gparchitects.com – US$ 4.799,– (ca. EUR 4.074,–)
paybi.com – GBP 3.997,– (ca. EUR 4.621,–)
hercapital.com – US$ 4.588,– (ca. EUR 3.894,–)
addin.com – US$ 4.500,– (ca. EUR 3.820,–)
canopytechnology.com – US$ 4.295,– (ca. EUR 3.646,–)
doityourway.com – EUR 3.800,–
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de
Quelle: domainnewswire.com, sedo.de, thedomains.com, freespeech.com, eigene Recherche
MÜNCHEN – 25. BAYERISCHER IT-RECHTSTAG IM OKTOBER
Der Bayerische Anwaltverband lädt zum 25. Bayerischer IT-Rechtstag am 29. Oktober 2026. Der Schwerpunkt der Veranstaltung ist noch nicht bekannt und das Programm noch nicht veröffentlicht, aber den Termin kann man sich schon mal notieren.
Den 25. Bayerischen IT-Rechtstag organisieren der Bayerische Anwaltverband, die Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (DAVIT) und die Universität Passau (Institut für das Recht der digitalen Gesellschaft) gemeinsam. Der 25. Bayerische IT-Rechtstag findet als Hybrid-Tagung in Person und online statt. Ausgerichtet wird er, wie bereits in den Vorjahren, im hbw Conference Center in München. Auf den Seiten von DAVIT findet sich neben der Ankündigung auch ein Programm, aber das dürfte das vom Vorjahr sein.
Der 25. Bayerische IT-Rechtstag findet am 26. Oktober 2026 von 09:00 bis 17:30 Uhr im hbw ConferenceCenter, Max-Joseph-Str. 5 in 80333 München und online statt. Nähere Angaben zu den Teilnahmekosten liegen noch nicht vor. Wir gehen davon aus, wie in den Vorjahren wird die Anzahl der Präsenzplätze begrenzt sein und für die Teilnehmenden gibt es eine Bescheinigung nach § 15 FAO über 6,5 Stunden.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.bayerischer-it-rechtstag.de
> https://davit.de/event/25-bayerischer-it-rechtstag-2026/
Quelle: davit.de, bayerischer-it-rechtstag.com